Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig?

Wer übernimmt welche Aufgaben?
Im Mittelalter glaubte man, dass Schornsteinfeger Glück bringen, da Schornsteine häufig in Brand gerieten. Heute sind sie für verschiedene sicherheits- und umwelttechnische Aufgaben rund um Feuerstätten, Abgasanlagen und Lüftungssysteme verantwortlich. Zu ihren Tätigkeiten gehören unter anderem Messungen, Überprüfungen und Reinigungen.
In Deutschland hatten Bezirksschornsteinfeger lange ein Monopol auf alle Kehr- und Prüfarbeiten. Er bleibt auch weiterhin Ihr wichtigster Ansprechpartner, seit 2013 dürfen Hausbesitzer jedoch auch einen freien Schornsteinfeger beauftragen und so möglicherweise Kosten sparen – allerdings nicht bei allen Aufgaben. Wir erklären Ihnen, welche Arbeiten freie Schornsteinfeger übernehmen dürfen und wie Sie einen passenden Betrieb finden.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
- Welche Arbeiten darf nur der Bezirksschornsteinfeger ausführen?
- Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig: Bezirksschornsteinfeger oder freier Kaminkehrer?
- Praktische Tipps: Wie finde ich heraus, welcher Schornsteinfeger für mich zuständig ist?
- Fazit: Welcher Schornsteinfeger für was zuständig ist
Für welche Aufgaben ist der Schornsteinfeger zuständig?
Gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung ist der Schornsteinfeger für die Reinigung des Schornsteins und des Verbindungsstücks zuständig. Darüber hinaus umfasst sein Aufgabenbereich auch die Überprüfung und ggf. Reinigung der Abgasleitung sowie der Abgaswege.
Der Schornsteinfeger misst die Kohlenmonoxidwerte, um eine vollständige Verbrennung sicherzustellen, Abgase ordnungsgemäß abzuleiten und die Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Zudem kontrolliert er die Sicherheitseinrichtungen. Um die Entstehung von entzündlichem Ruß zu verhindern, reinigt er auch die Abgasanlage von Kaminöfen und anderen Heizsystemen. Bei Ölheizungen ist er unter anderem für die Überprüfung auf Ölrückstände verantwortlich.
Welche Arbeiten darf nur der Bezirksschornsteinfeger ausführen?
Es gibt bestimmte Arbeiten, sogenannte hoheitliche Aufgaben, die ausschließlich der Bezirksschornsteinfeger übernehmen darf. Dazu gehören:
- Feuerstättenschau mit Ausstellung des Feuerstättenbescheids: Heizungssysteme und Gasanlagen müssen mindestens alle sieben Jahre überprüft werden, je nach Landesrecht auch häufiger.
- Genehmigung und Abnahme von Heizungsanlagen (einschließlich Kaminen und Schornsteinen) bei Sanierungen oder Neubauten
- Baumaßnahmen nach Landesrecht, z. B. die Durchführung behördlich angeordneter Maßnahmen wie die Stilllegung eines defekten Heizsystems
- Führung des Kehrbuchs, eines Registers aller Feuerstätten (Heizungen) in seinem Bezirk
- Überprüfung, ob alle vorgeschriebenen Kehrarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden
Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig: Was gilt für Ihren Bezirk?
⇒ Das Register des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks führt Sie zu den regionalen Innungen. Sie können bundesweit suchen.
Wichtig: Um die Terminvergabe müssen Sie sich selbst kümmern!
Als Hausbesitzer sind Sie dafür verantwortlich, dass notwendige Arbeiten an der Heizungsanlage fristgerecht durchgeführt werden. Werden Kehrfristen oder die Frist für die Feuerstättenschau versäumt, droht ein Bußgeld.
⇒ Hier erfahren Sie, wie oft und warum die Feuerstättenschau durchgeführt werden muss »
Achtung: Wenn ein freier Schornsteinfeger Arbeiten aus dem Feuerstättenbescheid durchführt, müssen Sie dies dem Bezirksschornsteinfeger nachweisen.
Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig: Bezirksschornsteinfeger oder freier Kaminkehrer?

Für jeden Kehrbezirk gibt es einen zuständigen Schornsteinfeger – den Bezirksschornsteinfeger. Das ist seit der Reform des Schornsteinfegergesetzes im Jahr 2013 so. Freie Kaminkehrer haben keinen eigenen Kehrbezirk und dürfen seit dieser Reform nicht-hoheitliche Arbeiten übernehmen.
Auch ein Ofenbauer oder ein SHK-Betrieb kann bestimmte Tätigkeiten ausführen, sofern er in die Handwerksrolle als Schornsteinfeger eingetragen ist. Sie können mit diesen Betrieben selbst Termine vereinbaren, anstatt sie vorgeschrieben zu bekommen, und den Preis für bestimmte Dienstleistungen frei verhandeln.
Bezirksschornsteinfeger oder freier Kaminkehrer: Wer übernimmt was?
Aufgabe/Dienstleistung |
Bezirksschornsteinfeger |
Freie Schornsteinfeger |
Reinigung von Schornsteinen, Abgasrohren und Feuerstätten |
Ja – als Teil der hoheitlichen Aufgaben sowie als Zusatzdienstleistung möglich |
Ja – als eigenständige, frei verhandelbare Dienstleistung |
Messungen (z. B. Emissions- oder Abgasmessungen) |
Ja – im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben |
Ja – im Rahmen der freien Leistungen, Preise individuell vereinbar |
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten |
Ja – soweit diese im gesetzlichen Aufgabenkatalog vorgesehen sind |
Ja – als ergänzende Serviceleistung |
Beratung zu Heizungs- und Energieeffizienzthemen |
Ja – ergänzend im Zusammenhang mit den behördlichen Prüfungen |
Ja – als frei angebotene Dienstleistung |
Installation/Wartung von Rauchmeldern (und weitere Zusatzleistungen) |
Teilweise – als ergänzende Aufgabe im Rahmen der behördlichen Tätigkeit möglich |
Ja – als zusätzliche, frei zu vereinbarende Leistung |

Praktische Tipps: Wie finde ich heraus, welcher Schornsteinfeger für mich zuständig ist?
Die Marktöffnung durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) von 2013 sollte den Wettbewerb fördern, indem nicht-hoheitliche Aufgaben freigegeben wurden. Die Stiftung Warentest berichtet jedoch, dass der Wettbewerb begrenzt bleibt, da viele Hausbesitzer weiterhin den Bezirksschornsteinfeger (BBS) nutzen und freie Schornsteinfeger Schwierigkeiten haben, sich zu etablieren.
Das ist überraschend, da Hausbesitzer durch freie Schornsteinfeger oft 10–30 Prozent der Kosten sparen können, je nach Region und Angebot. Denn die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung.
Achten Sie bei einem freien Schornsteinfeger darauf, ob er die notwendigen Qualifikationen besitzt. Prüfen Sie vorab genau, welche Leistungen er anbietet und welche Kosten anfallen. Es kann schwierig sein, über Ausschreibungen freie Schornsteinfeger zu finden, aber Online-Plattformen erleichtern die Suche.
Folgende Möglichkeiten gibt es:
1 Das Register des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks führt Sie zu den regionalen Innungen. Freie Schornsteinfeger sind übrigens nicht an bestimmte Regionen gebunden. Sie können bundesweit nach Betrieben suchen.
2 Im Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) finden Sie alle zugelassenen Schornsteinfeger mit Namen und Postleitzahl, die Wartungsarbeiten durchführen dürfen.
3 Für nicht verpflichtende Dienstleistungen wie Reinigungen können Sie einen freien Schornsteinfeger wählen. Suchen Sie online nach Schornsteinfegern in Ihrer Region, schauen Sie in Verzeichnissen oder besuchen Sie Schornsteinfegernetzwerk für eine Liste von Betrieben. Sie können dann einen passenden Anbieter auswählen.
Schornsteinfeger-Kosten steuerlich absetzen
Die Kosten für den Schornsteinfeger sind als Handwerkerkosten steuerlich absetzbar. Wichtig ist, dass Ihnen eine Rechnung vorliegt, die die Arbeitskosten detailliert auflistet und von den Materialkosten getrennt ausweist. Zudem müssen Sie die Zahlung per Überweisung nachweisen.
Fazit: Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig?
- Hoheitliche Aufgaben wie das Führen des Kehrbuchs sowie die Feuerstättenschau darf ausschließlich der Bezirksschornsteinfeger durchführen.
- Seit 2013 kann man den Schornsteinfeger frei wählen – allerdings nur für bestimmte Arbeiten.
- Freie Schornsteinfegerbetriebe sind oft günstiger, da ihre Leistungen nicht der Gebührenordnung unterliegen.
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