Werden Kirschlorbeer und Schmetterlingsstrauch in Deutschland verboten?
Invasive Arten
Kirschlorbeer ist in Deutschland als Heckenpflanze besonders beliebt. Er verträgt Hitze, ist robust und sieht durch seine glänzenden Blätter attraktiv aus. Zudem wächst er schnell und bietet einen immergrünen Sichtschutz. Auch der Schmetterlingsstrauch (Sommerflieder) erfreut sich großer Beliebtheit und blüht in vielen deutschen Gärten.
Doch Vorsicht: Beide Pflanzen gelten als invasive Arten und sind deshalb in der Schweiz bereits verboten. Droht auch in Deutschland ein Verbot?
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
- Kirschlorbeer und Schmetterlingsstrauch verboten – die aktuelle Gesetzeslage in der Schweiz
- Warum sind Kirschlorbeer und Schmetterlingsstrauch problematisch?
- Ist ein Verbot in Deutschland realistisch?
- Welche heimischen Pflanzen sind eine gute Alternative?
- Fazit: Dass Kirschlorbeer und Schmetterlingsflieder in Deutschland verboten werden, ist nicht in Sicht
Kirschlorbeer und Schmetterlingsstrauch verboten – die aktuelle Gesetzeslage in der Schweiz
In der Schweiz gibt es bereits seit 2008 eine Bekämpfungspflicht für invasive Arten sowie eine Selbstverpflichtung des Handels, keine invasiven Pflanzenarten zu verkaufen. Der Zoll führt Importkontrollen durch, während die Kantone für die Durchsetzung der Regelungen verantwortlich sind. Die Schweiz investiert jährlich mehrere Millionen Euro in die Bekämpfung invasiver Pflanzen. Das Problem invasiver Arten, wie Schmetterlingsstrauch und Kirschlorbeer: Sie breiten sich schnell auch außerhalb der Gärten aus, erklärt Ingolf Kühn vom Umweltforschungszentrum Leipzig (UFZ).
Seit dem 1. September 2023 ist es in der Schweiz verboten, Kirschlorbeer einzuführen, zu verkaufen, zu verschenken oder zu tauschen. Wenn Eigenheimbesitzer jedoch bereits Kirschlorbeer in Ihrem Garten haben, müssen sie ihn nicht entfernen.
Warum sind Kirschlorbeer und Schmetterlingsstrauch problematisch?
Der Kirschlorbeer, auch Lorbeerkirsche oder Pontische Lorbeerkirsche (Prunus laurocerasus), stammt ursprünglich aus Südosteuropa und Vorderasien, wo sie in lichten Wäldern, an Feldrändern und im Unterholz wächst. Kirschlorbeer gilt als potenziell invasive Art, die sich schnell ausbreitet und einheimische Pflanzen verdrängt. Der immergrüne Kirschlorbeer bildet dort ein dichtes Blätterdach, das am Waldboden Licht entzieht und das Wachstum anderer Pflanzen hemmt. Seine Blätter enthalten cyanogene Glykoside, die zu Blausäure umgewandelt werden können und die Pflanze für viele Tiere ungenießbar machen. Dadurch breitet sie sich ungehindert aus, hat dabei aber praktisch keinen ökologischen Nutzwert.
Es gibt noch ein weiteres Problem: Die schnellwachsende Pflanze muss häufig zurückgeschnitten werden, allerdings verrottet das Schnittgut sehr schwer und kann nicht kompostiert werden. Daher sollte es zum Wertstoffhof gebracht werden, statt es unkontrolliert im Wald zu entsorgen, wo sich die Pflanze weiter ausbreiten kann.
Der Sommerflieder (auch Schmetterlingsflieder, Buddleja davidii) stammt ursprünglich aus China. Ähnlich wie der Kirschlorbeer hat er eine sehr starke Ausbreitungstendenz und verdrängt einheimische Pflanzen, die wichtige Nahrung für Insekten, Raupen und Vögel bieten.
Übrigens: Manche Kritiker behaupten, ein Problem des Sommerflieders sei, dass sein Blütennektar nikotinähnliche Stoffe enthält, die Schmetterlinge „betrunken“ machen, was sie zu leichter Beute für Fressfeinde mache. Laut dem NABU basiert dieser Vorwurf jedoch auf keiner wissenschaftlichen Basis.
Ist ein Verbot in Deutschland realistisch?
In Deutschland sind nur die Pflanzen- und Tierarten verboten, die auf der EU-Liste der invasiven Arten stehen. Diese Liste wurde 2014 eingeführt und umfasst aktuell 88 Arten. Kirschlorbeer und Schmetterlingsflieder stehen jedoch (noch) nicht auf dieser Liste und sind somit hierzulande noch erlaubt.
Corinna Hölzel vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) plädiert dafür, dass ein generelles Verbot nur das letzte Mittel sein sollte. Sie empfiehlt, die Verbreitung der Pflanzen durch Aufklärung zu stoppen und appelliert an den Handel, verstärkt heimische Pflanzen anzubieten. Falls erforderlich, könnte die Politik beschließen, den Kirschlorbeer als invasive Art auf die EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten zu setzen, was zu einem Verbot führen würde.
Welche heimischen Pflanzen sind eine gute Alternative?
Gute Alternativen zum Kirschlorbeer sind heimische Heckenpflanzen wie Eibe (immergrün), Liguster, Hainbuche, Weißdorn, Heckenkirsche, Wildrose oder Berberitze. Diese Pflanzen bieten nicht nur einen guten Sichtschutz, sondern unterstützen auch die Biodiversität in Ihrem Garten.
Wer zudem Früchte ernten oder Tieren Nahrung bieten möchte, kann Holunder, Felsenbirne, Haselnuss oder Johannisbeere pflanzen. Diese Sträucher liefern essbare Früchte und locken Insekten sowie Vögel an. Als immergrüne Alternative ist zudem Efeu, vor einen Zaun gepflanzt, eine gute Wahl. Er blüht spät im Jahr und bietet damit Honigbienen Nahrung, während seine Beeren von Vögeln gefressen werden.
Tipp: Mit einer Vogelschutz-Hecke schaffen Sie einen wertvollen Rückzugsort für heimische Vögel. Hier geben wir praktische Tipps zum Anlegen einer vogelfreundlichen Hecke »
Fazit: Dass Kirschlorbeer und Schmetterlingsflieder in Deutschland verboten werden, ist nicht in Sicht
- Kirschlorbeer und Schmetterlingsflieder sind invasive Arten, die problematisch für die Biodiversität sind. Sie bieten außerdem einheimischen Insekten nur sehr begrenzt Nahrung.
- In der Schweiz ist der Verkauf von Kirschlorbeer seit dem 1. September 2024 verboten.
- Da Kirschlorbeer und Schmetterlingsstrauch nicht auf der EU-Liste invasiver Arten stehen, ist ein Verbot dieser Pflanzenarten in Deutschland derzeit nicht zu erwarten. Dies könnte sich erst ändern, wenn europaweit beschlossen würde, die Arten auf die Liste mit aufzunehmen.
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