Solarpflicht in Deutschland 2025: Das gilt in den Bundesländern
Rechtliche Regeln im Überblick
Wer in Deutschland ein Haus baut oder das Dach saniert, muss sich mit der Solardachpflicht auseinandersetzen. In vielen Fällen bedeutet das: Bei Neubauten oder Dachsanierungen ist eine Photovoltaik- oder Solaranlage gesetzlich vorgeschrieben. Seit Januar 2025 gelten in einigen Bundesländern neue Regelungen zur Ausstattung von Dächern mit Photovoltaikanlagen.
Hier erfahren Sie, welche aktuellen Regelungen zur Solarpflicht für Ihr Bundesland gelten und worauf Sie achten müssen.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
- Solarpflicht Baden-Württemberg
- Solarpflicht Bayern
- Solarpflicht Berlin
- Solarpflicht Brandenburg
- Solarpflicht Bremen
- Solarpflicht Hamburg
- Solarpflicht Hessen
- Solarpflicht Mecklenburg-Vorpommern
- Solarpflicht Niedersachsen
- Solarpflicht Nordrhein-Westfalen
- Solarpflicht Rheinland-Pfalz
- Solarpflicht Saarland
- Solarpflicht Sachsen
- Solarpflicht Sachsen-Anhalt
- Solarpflicht Schleswig-Holstein
- Solarpflicht Thüringen
- Fazit: Die meisten Bundesländer haben bereits eine Solar(dach)pflicht eingeführt
Alle Solarkataster Deutschlands im Überblick
Solarkataster zeigen, welche Dachflächen besonders für Photovoltaik geeignet sind. Anhand der Online-Karten können Sie individuell für Ihr Haus prüfen, ob und welche Dachflächen sich für Photovoltaik und Solarthermie eignen. In der Regel erhalten Sie auch integrierte Ertragsrechner. Solarkataster sind kostenlos und öffentlich für jeden zugänglich.
In unserem Artikel zeigen wir, wie Sie mithilfe von Solarkatastern Ihre gewünschten Informationen finden und stellen das Solarkataster für jedes Bundesland vor: Alle Solarkataster Deutschlands im Überblick »
Solarpflicht Baden-Württemberg
⇒ Solarpflicht für alle Neubauten sowie bei Dachsanierungen
In Baden-Württemberg gilt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Baden-Württemberg war einer der Vorreiter bei der Einführung der Solarpflicht.
Bereits seit dem 1. Januar 2022 gilt die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf allen neu errichteten Nichtwohngebäuden wie z. B. Lagerhallen oder Schulen und auf Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen. Ab dem 1. Mai 2022 wurde die Solarpflicht auch auf private Neubauten von Wohngebäuden ausgeweitet. Darüber hinaus müssen ab dem 1. Januar 2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen, d. h. bei der Erneuerung der Dachhaut, von Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden.
Solarpflicht 2025 in Baden-Württemberg
Die Solarpflicht gilt weiterhin für Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen. Mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche müssen mit Photovoltaikmodulen belegt werden, sofern die zusammenhängende Dachfläche 20 Quadratmeter beträgt. Ausgenommen sind Dächer, die nach Norden ausgerichtet sind oder eine Neigung von 20 Grad aufweisen. Für die Zukunft sind keine weiteren Ausweitungen bekannt.
Solarpflicht Bayern
⇒ Solarpflicht für alle neu errichteten Nichtwohngebäude sowie bei Dachsanierungen. Für Wohngebäude gibt es keine Solarpflicht.
In Bayern regelt das Bayerische Klimaschutzgesetz (BayKSG) die Solarpflicht. Die Solarpflicht gilt seit dem 1. März 2023 für neu errichtete Gewerbe- und Industriegebäude. Diese Regelung betrifft Nichtwohngebäude, die beispielsweise für wirtschaftliche Zwecke wie Lagerhallen, Werkstätten oder Logistikzentren genutzt werden. Seit dem 1. Juli 2023 wurde die Solarpflicht auf alle weiteren neuen Nichtwohngebäude ausgeweitet. Darunter fallen auch: landwirtschaftliche Gebäude wie Maschinenhallen, Scheunen oder Ställe, Neubauten von öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Verwaltungsgebäuden. Zusätzlich wurde die Pflicht auf größere Dachsanierungen von Bestandsgebäuden ausgedehnt. Die Solarpflicht gilt nur für geeignete Dachflächen. Ausgenommen sind Dächer, die technisch oder wirtschaftlich ungeeignet sind.
Solarpflicht 2025 in Bayern
Seit dem 1. Januar 2025 wurde die Solarpflicht auf Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden ausgeweitet. Das bedeutet, dass auch Bestandsgebäude, die bei einer grundlegenden Erneuerung der Dachhaut saniert werden, mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden müssen.
Für Wohngebäude gibt es ab 2025 keine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen. Stattdessen gilt eine Soll-Vorschrift, die den Einbau von Solaranlagen bei Neubauten oder größeren Dachsanierungen empfiehlt, jedoch nicht vorschreibt. Diese Empfehlung richtet sich an Wohngebäude mit geeigneten Dachflächen ab einer Größe von 50 Quadratmetern. Ziel ist es, Hauseigentümer zum freiwilligen Einsatz von Solarenergie zu motivieren. Für die Zukunft hat die bayerische Staatsregierung eine generelle Solarpflicht für Wohngebäude nicht ausgeschlossen. Allerdings gibt es derzeit (Stand: Januar 2025) keine konkreten Pläne oder Gesetzesentwürfe, die eine solche Regelung vorsehen.
Solarpflicht Berlin
⇒ Solarpflicht für Neubauten sowie bei Dachsanierungen
Das Berliner Solargesetz ist am 16. Juli 2021 in Kraft getreten.
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Neubauten mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche auf 30 Prozent der Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Dies gilt auch für bestehende Gebäude, bei denen das Dach wesentlich saniert wird. Anstelle von Solarzellen können auch solarthermische Anlagen oder Fassaden-Photovoltaikanlagen installiert werden.
Solarpflicht 2025 in Berlin
Für 2025 sind keine weiteren Regelungen vorgesehen. Künftig soll die Solarpflicht aber weiter ausgebaut werden.
Solarpflicht Brandenburg
⇒ Solarpflicht für neu errichtete Nichtwohngebäude sowie bei Dachsanierungen
Seit dem 1. Juni 2024 gilt in Brandenburg eine Solarpflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern, wenn das Dach komplett erneuert wird oder ein Bauantrag für ein neues Gebäude gestellt wird.
Solarpflicht 2025 in Brandenburg
Im Jahr 2025 wird die Solarpflicht nicht auf private Gebäude ausgedehnt, dies kann aber in Zukunft geschehen.
Solarpflicht Bremen
⇒ Solarpflicht für alle Neubauten sowie bei Dachsanierungen
In Bremen gilt das Bremische Solargesetz. Vor 2025 galt die Solarpflicht bei Dachsanierungen, wobei mindestens 80 Prozent der Dachfläche mit Solarmodulen ausgestattet werden mussten.
Solarpflicht 2025 in Bremen
Ab dem 1. Juli 2025 müssen bei Neubauten mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen ausgestattet werden. Die Solarpflicht entfällt, wenn die geeignete Dachfläche weniger als 50 Quadratmeter beträgt. Für die Zukunft sind noch keine weiteren Planungen bekannt.
Solarpflicht Hamburg
⇒ Solarpflicht für alle Neubauten sowie bei Dachsanierungen
In Hamburg gilt mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz seit dem 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für Neubauten. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Pflicht auch für wesentliche Dachumbauten an bestehenden Gebäuden.
Mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten und 30 Prozent der Nettodachfläche bei Dachumbauten müssen mit einer Solaranlage belegt werden. Ausnahmen gelten für Dächer mit einer Bruttofläche von weniger als 50 Quadratmetern.
Solarpflicht 2025 in Hamburg
Für 2025 sind keine Erweiterungen der Solarpflicht geplant.
Ab 2027 gilt gemäß dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz zusätzlich eine Gründachpflicht für Neubauten und Bestandsgebäude mit Dachflächen bis 10 Grad Neigung.
Solarpflicht Hessen
⇒ Solarpflicht nur für landeseigene Gebäude und Parkplätze
Vor 2025 galt eine Solarpflicht nach dem Hessischen Energiegesetz nur für landeseigene Gebäude und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen (landeseigene ab 35 Stellplätzen).
Solarpflicht 2025 in Hessen
Eine Ausweitung auf private Wohngebäude ab 2025 ist nicht vorgesehen. Auch für die Zukunft ist keine Ausweitung geplant.
Solarpflicht Mecklenburg-Vorpommern
⇒ In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bisher keine Solarpflicht.
Solarpflicht 2025 in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesregierung plant die Einführung einer Solarpflicht im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes, das Teil der politischen Agenda für den Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist. Der genaue Zeitplan und die Details der Regelungen sind allerdings noch nicht finalisiert.
Solarpflicht Niedersachsen
⇒ Solarpflicht für alle Neubauten sowie ab 2026 bei Dachsanierungen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt laut Klimagesetz die Solarpflicht für Neubauten von Nichtwohngebäuden. Neue Wohngebäude müssen so geplant werden, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann. Ausnahmen gibt es nur, wenn dies wirtschaftlich unzumutbar ist oder der Denkmalschutz entgegensteht.
Solarpflicht 2025 in Niedersachsen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Solarpflicht auch für private Neubauten, deren Bauantrag ab diesem Datum eingereicht wird. Ab 2026 wird die Solarpflicht auf gewerbliche und private Bestandsgebäude ausgeweitet, wenn deren Dach komplett erneuert wird. Allerdings gilt die Solarpflicht nur für Dächer mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern.
Solarpflicht Nordrhein-Westfalen
⇒ Solarpflicht für alle privaten Neubauten, für größere Parkplätze sowie ab 2026 bei Dachsanierungen
Seit dem 01. Januar 2022 gilt laut Landesbauordnung die Solarpflicht für Parkplätze vor Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen. Seit 2023 müssen kommunale Neubauten mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, seit 2024 auch alle gewerblichen Gebäude.
Solarpflicht 2025 in Nordrhein-Westfalen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Solarpflicht auch für private Neubauten. Bei Dachsanierungen gilt die Solarpflicht ab 2026 für private und gewerbliche Bestandsgebäude, wenn die Dachfläche größer als 50 Quadratmeter ist. Die Solarpflicht soll schrittweise auf weitere Bereiche ausgedehnt werden.
Solarpflicht Rheinland-Pfalz
⇒ Solarpflicht für gewerbliche und kommunale Neubauten sowie für Parkhäuser
In Rheinland-Pfalz gilt die Solarpflicht nach dem Landessolargesetz für gewerbliche Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche und für Parkhäuser mit mehr als 50 Stellplätzen. Seit 2024 gilt sie auch für Neubauten und Dachsanierungen von Gebäuden des Landes und der Kommunen.
Wohngebäude müssen seit 2024 für die Installation von PV-Anlagen vorbereitet sein. Das bedeutet, dass das Dach in der Lage sein muss, das Gewicht der PV-Anlage zu tragen. Die Verordnung sieht zahlreiche Ausnahmen vor. Eine Ausnahme gilt z. B., wenn ein Gebäude nur provisorisch oder vorübergehend genutzt wird oder der Betrieb einer PV-Anlage unwirtschaftlich wäre.
Solarpflicht 2025 in Rheinland-Pfalz
Eine zukünftige Solarpflicht für private Gebäude ist noch umstritten.
Solarpflicht Saarland
⇒ Im Saarland gibt es bisher keine Solarpflicht.
Trotz eines Gesetzesentwurfes zur Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Gebäude vom Mai 2024 wurde eine Solarpflicht im Saarland bisher nicht umgesetzt.
Solarpflicht 2025 im Saarland
Vorgesehen − aber nicht umgesetzt − ist die Solarpflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude mit mehr als 100 Quadratmetern Dachfläche sowie für neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Für Wohngebäude ist lediglich eine Erleichterung der Installation von PV-Anlagen vorgesehen. Die Landesregierung überlässt es den Kommunen, ob sie eine Solarpflicht einführen wollen oder nicht.
Solarpflicht Sachsen
⇒ In Sachsen gibt es bisher keine Solarpflicht.
Im Oktober 2022 kündigte das sächsische Energieministerium an, eine stufenweise Solarpflicht für Dach- und Parkplatzflächen einführen zu wollen. Bis 2025 gab es in Sachsen jedoch keine Solarpflicht.
Solarpflicht 2025 in Sachsen
Daran ändert sich auch 2025 nichts. Eine zukünftige Solarpflicht, insbesondere für öffentliche und gewerbliche Neubauten, ist im Gespräch, jedoch bisher nicht final beschlossen oder mit einem Zeitplan versehen.
Solarpflicht Sachsen-Anhalt
⇒ In Sachsen-Anhalt gibt es keine Solarpflicht.
Solarpflicht 2025 in Sachsen-Anhalt
Es gibt derzeit keine Pläne, im Jahr 2025 eine Solarpflicht in Sachsen-Anhalt einzuführen. Politische Diskussionen hierzu sind minimal, und es liegen bisher keine Gesetzesentwürfe vor.
Solarpflicht Schleswig-Holstein
⇒ Solarpflicht für alle Neubauten, größere Parkplätze sowie bei Dachsanierungen
Bis 2025 galt in Schleswig-Holstein eine Solarpflicht für Nichtwohngebäude bei Neubau oder Sanierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche sowie für Parkplätze ab 100 Stellplätzen.
Solarpflicht 2025 in Schleswig-Holstein
Seit 2025 müssen auch Neubauten von Wohngebäuden mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Größere Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden und der Neubau, die Erweiterung und die Sanierung von Parkhäusern ab 70 Stellplätzen unterliegen ebenfalls der Solarpflicht. Eine generelle Solarpflicht für alle Gebäude ist auch in Zukunft nicht vorgesehen.
Solarpflicht Thüringen
⇒ In Thüringen gibt es bisher keine Solarpflicht.
Solarpflicht 2025 in Thüringen
Für 2025 ist sie auch nicht geplant. Ein zukünftiges Solargesetz ist vorgesehen, um mehr Dachflächen für Photovoltaik und Solarthermie zu nutzen. Konkrete Inhalte oder Verpflichtungen sind jedoch noch nicht ausgearbeitet – auch kein Zeitplan.
Solarpflicht für alle?
In der Zukunft ist eine Solarpflicht für alle Bundesländer sehr wahrscheinlich. Denn im Mai 2024 trat eine EU-Gebäuderichtlinie in Kraft, die eine Solarpflicht für alle EU-Mitgliedsstaaten vorsieht. Sie besagt, dass ab 2027 alle neugebauten Nicht-Wohngebäude und ab 2030 alle Wohngebäude mit PV-Analgen ausgestattet sein müssen. Die einzelnen Länder haben aber noch bis Ende 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Wann lohnt sich eine Solaranlage auf dem Dach?
Im Idealfall lassen sich die Kosten schon nach ca. 2−5 Jahren wieder einspielen.
- Mehr in unserem Ratgeber: Lohnt sich eine Photovoltaikanlage für mein Haus?
- Hier zeigen wir, wie Sie die benötigte Größe Ihrer Solaranlage berechnen können »
Fazit: Die meisten Bundesländer haben bereits eine Solar(dach)pflicht eingeführt
- Bis Ende 2021 hatten nur einige westdeutsche Bundesländer (z. B. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz) bereits eine Solarpflicht eingeführt. Bayern, Niedersachsen und Berlin zogen 2022/2023 nach.
- Das Saarland ist das einzige westdeutsche Bundesland ohne Solarpflicht.
- In den östlichen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es ebenfalls keine Solarpflicht. Dort sind Regelungen teilweise in Diskussion, aber noch nicht verabschiedet.
Stand: Januar 2025
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