Nachbarschaftsrecht: Ist offenes Feuer im Garten erlaubt?
Lagerfeuer, Feuerschale oder Kamin: Was ist erlaubt?
Gemeinsam mit Freunden rund um ein knisterndes Lagerfeuer im Garten sitzen, dazu Gitarrenmusik und leckere Würstchen – was gibt es Schöneres? Doch ist das überhaupt erlaubt?
Im Nachbarschaftsrecht unterscheiden sich die Urteile je nach Richter teils deutlich in der Frage, wie häufig im Garten gegrillt oder gefeuert werden darf und was der Nachbar hinnehmen muss. Als generelle Faustregel gilt: Offene Lagerfeuer sind nicht erlaubt, geschlossene Feuerstellen von unter einem Meter Größe hingegen schon.
Feste gesetzliche Regelungen bietet das Immissionsschutzgesetz. Hier finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften rund um Lagerfeuer, Feuerschalen, Tischfeuer, Grills und Kamine im Garten.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Darf man offenes Feuer im Garten machen?
Offene Lagerfeuer im Garten sind nicht erlaubt − es sei denn, Sie holen eine gesonderte Genehmigung vom Ordnungsamt Ihrer Gemeinde ein.
Jede Gemeinde hat hier ihre eigenen Regeln. Meistens kommt das Ordnungsamt direkt bei Ihnen vorbei, um sich die Gegebenheiten vor Ort anzuschauen. Dabei schaut das Ordnungsamt genau darauf, ob die nötige Sicherheit gegeben ist und ob Sie genügend Abstand einhalten, in der Regel mindestens 10 Meter zum Nachbargrundstück, 50 Meter zu den nächsten Gebäuden, Plätzen oder Wegen und 100 Meter zu Wäldern.
Wer ohne Genehmigung ein offenes Feuer im Garten macht, riskiert hohe Bußgelder.
Ist Grillen im Park oder in der Natur erlaubt?
Nein, das ist nicht erlaubt − und zwar unabhängig davon, ob Sie ein Lagerfeuer entzünden oder "nur" den Grill oder Campingkocher anschmeißen wollen. Selbst Kerzen anzuzünden ist tabu. In der Natur und an öffentlichen Plätzen sind die Regeln damit noch viel strenger als im eigenen Garten. Die Sicherheit der Allgemeinheit steht hier an erster Stelle.
Einzige Ausnahme sind speziell dafür gekennzeichnete Orte, an denen es ausdrücklich erlaubt ist, ein Feuer zu entfachen − unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften selbstverständlich.
Achtung: Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Geschlossene Feuer unter einem Meter Größe sind erlaubt
Anders sieht die Lage aus bei Feuerkörben, Kaminen oder Grills im eigenen Garten: Diese sogenannten geschlossene Feuerstellen mit einer Größe von unter einem Meter sind erlaubt.
Der Unterschied zu offenen Feuern: Sie werden nicht direkt auf dem Boden entzündet, sondern sind fest ummauert oder umfasst − und damit deutlich sicherer, was das entscheidende Argument ist. Auch die maximale Größe von einem Meter soll der Sicherheit dienen und dafür sorgen, dass die Qualm- und Geruchsentwicklung nicht zu stark ist. Die Gartenfete kann also starten!
Die Voraussetzung ist allerdings (und das sollte ohnehin selbstverständlich und in Ihrem eigenen Interesse sein), dass Sie sich an die gängigen Sicherheitsvorschriften halten und die Nachbarn nicht zu sehr beeinträchtigen. Denn wird die Rauchentwicklung zu stark, kann Ihnen das Feuer auch vom Ordnungsamt untersagt werden.
Besondere Rücksichtnahme ist vor allem dann gefragt, wenn sie relativ eng mit anderen Menschen zusammenleben, beispielsweise in Mehrfamilienhäusern, Mietwohnungen und Schrebergartenkolonien. Informieren Sie sich hier unbedingt im Vorfeld, was bei Ihnen gilt oder sprechen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab.
Sind Feuerschalen im Garten erlaubt?
Grills, Feuerschalen oder Feuerkörbe bis zu einem Meter Durchmesser sind erlaubt. Sie sind geschlossene (und damit grundsätzlich unproblematische) Feuerstellen. Mit einer solchen Feueranlage können Sie die Flammen also unbesorgt anwerfen und den Abend genießen.
Diese Erlaubnis ist allerdings kein Freifahrtschein, fröhlich drauflos zu qualmen. Je größer die Rauchschwaden werden und je mehr die Nachbarn von Ihrem Feuer beeinträchtigt werden, desto eher besteht die Gefahr, dass Ihnen das Ordnungsamt das Gartenfeuer untersagt. Um das Verhältnis zu Ihren Nachbarn nicht überzustrapazieren, sollten Sie sich darum bemühen, möglichst wenig Rauch und Qualm zu erzeugen, denn das ist für viele Menschen sehr unangenehm.
Auch die Häufigkeit ist entscheidend. Hierzu gibt es bereits mehrere Urteile im Nachbarschaftsrecht, die sich allerdings je nach Richter stark unterscheiden, sodass man hier keine klaren Regelungen nennen kann. Im Allgemeinen ist es aber erlaubt, einmal im Monat zu grillen oder ein Gartenfeuer zu machen.
Feuerschale: Welchen Abstand zum Nachbarn muss ich einhalten?
Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand, den Sie einhalten müssen. Wählen Sie am besten so viel Abstand wie möglich, damit Ihre Nachbarn nicht durch Qualm und Gerüche belästigt werden.
Sind Tischfeuer erlaubt?
Ja, Tischfeuer sind schon allein aufgrund ihrer geringen Größe absolut unproblematisch. Sie sind eine schöne und unkomplizierte Möglichkeit, um sich am Spiel der Flammen zu erfreuen. Die Rauchentwicklung ist minimalst, sodass Sie sogar auf dem Balkon im Mietshaus zum Einsatz kommen können.
Besonderer Clou: Das Lichtglas erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern spiegelt die Flamme und vervielfacht die Lichtwirkung. So können auch auf kleinem Raum vergleichsweise große, lebhafte Flammen mit einer stimmungsvollen Lichtwirkung beobachtet werden. Tischfeuer können überall im Außenbereich betrieben werden, sei es im Garten, auf dem Balkon oder der Veranda.
Ist ein Feuerkamin im Garten erlaubt?
Ein Kamin im Garten ist prinzipiell erlaubt, denn hierbei handelt es sich (ähnlich wie bei einem Grill) um ein geschlossenes Feuer. Voraussetzung ist natürlich auch beim Feuerkamin im Garten − wie bei allen Feuern im Garten − dass der Grill nicht breiter als ein Meter ist, Sie sich an die üblichen Sicherheitsvorschriften halten und nur erlaubte Brennstoffe benutzen (wie trockenes Holz, Wachs oder Briketts).
Unser Tipp für gute Nachbarschaft
Reichen Sie Ihrem Nachbarn doch einfach ein Bier mit Würstchen über den Gartenzaun oder laden Sie ihn im Sommer zum gemütlichen Beisammensein rund ums Gartenfeuer ein. Denn wie heißt es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter. Letztlich hängt es auch vom guten Willen Ihrer Nachbarn ab, wie häufig Sie Ihr Gartenfeuer oder Ihren Grill entzünden dürfen. Solange sich niemand daran stört, können Sie es so oft machen, wie Sie wollen.
Immissionsschutzgesetz: Diese Brennstoffe sind erlaubt
Im Immissionsschutzgesetz ist klar geregelt, welche Brennstoffe für Feuer im Garten erlaubt sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 der 1. BImSchV). Die Vorschriften sollen dazu dienen, eine zu starke Belästigung der Nachbarn durch Rauchschwaden und eine Umweltbelastung unserer Luft zu vermeiden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße vom Ordnungsamt. Diese Regeln gelten:
- Verwenden Sie naturbelassenes, trockenes Holz, Holzbriketts oder Wachs. Sie brennen gut und erzeugen am wenigsten Qualm.
- Nicht erlaubt ist das Verbrennen von frischem Grünschnitt, denn durch die enthaltene Feuchtigkeit kommt es hier zu einer starken Rauchbildung. Gleich gilt übrigens auch für Papier. Bringen Sie den Grünschnitt stattdessen zur öffentlichen Sammelstelle oder lagern Sie ihn solange, bis er durchgetrocknet ist.
- Tabu ist auch das Verbrennen von Abfällen (wie beispielsweise Müll, lackierten Holzteilen etc.)
Tipp: Eine besonders effiziente Methode des Kaminanzündens, bei der kaum schädliche Rauchgase entstehen und das Holz effizient abbrennt, ist das sogenannte Anzünden von oben. Hier stellen wir die Methode vor »
Unser Tipp für gute Nachbarschaft
Beobachten Sie, in welche Richtung der Rauch zieht. Vielleicht können Sie durch ein Versetzen der Feuerschale um ein paar Meter schon vermeiden, dass der Rauch über Nachbars Terrasse wabert. Wählen Sie nach Möglichkeit einen Platz, der möglichst weit von Nachbargebäuden – mindestens zehn Meter – entfernt steht. Auch ein Ablöschen mit Wasser sollten Sie möglichst vermeiden, denn auch das erzeugt unnötig viel Rauch und Qualm.
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Sicherheitsvorschriften für Feuer im Garten
Eine ausreichende Sicherheit der Feuerstelle ist Pflicht und sollte auch in Ihrem eigenen Interesse sein. Darauf sollten Sie achten:
- Stellen Sie die Feuerschale auf einen nicht brennbaren, stabilen Untergrund, wie Stein, Sand, Pflaster oder Metall. Rasen ist ungeeignet als Stellplatz. Die Schale sollte stabil stehen und darf nicht wackeln.
- Bei starker Trockenheit oder starkem Wind ist es verboten, Feuer zu entfachen. Lassen Sie außerdem das Feuer nicht zu hoch werden, sondern halten Sie es eher klein.
- Lassen Sie Kinder oder Haustiere nicht zu nah ans Feuer.
- Halten Sie für den Ernstfall den Gartenschlauch oder eine Decke zum Feuerlöschen bereit.
- Feuer im Blick: Bleiben Sie die ganze Zeit beim Feuer und verlassen Sie es erst, wenn es komplett heruntergebrannt ist.
Fazit: Welche Feuer im Garten sind erlaubt?
- Gesetzliche Regelungen bietet das Immissionsschutzgesetz. Im Nachbarschaftsrecht unterscheiden sich die Urteile je nach Richter sehr stark, wie häufig im Garten gegrillt oder gefeuert werden darf und was der Nachbar hinnehmen muss.
- Geschlossene Feuer mit einem Durchmesser von unter einem Meter (wie ummauerte Feuerstellen, Feuerschalen, Feuerkörbe, Kamine, Grills oder Tischfeuer) sind grundsätzlich erlaubt.
- Offene Feuerstellen sind nicht erlaubt − es sei denn, Sie holen hierfür eine gesonderte Genehmigung des Ordnungsamtes ein.
- Voraussetzungen für den Betrieb einer Feuerstelle ist die Einhaltung der gängigen Sicherheitsvorschriften, die Verwendung der zulässigen Brennstoffe und − das ist am wichtigsten − dass niemand durch Ihr Feuer durch eine zu starke Rauch- oder Geruchsentwicklung beeinträchtigt wird.
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