Sichere Treppe: DIN-Regeln und Tipps zur Planung
Wie Treppen richtig planen?
Täglich genutzt, ist die Sicherheit einer Treppe besonders wichtig. Nicht nur für Kinder und ältere Menschen können Treppen zu Gefahren- und Unfallquellen werden. Ein bequemes Schrittmaß, ergonomische Handläufe, Rutschsicherheit und gute Beleuchtung sind Grundlagen für eine sichere Treppe, die alle Familienmitglieder gefahrfrei nutzen können.
Die wichtigsten DIN-Regeln und Anforderungen für sichere Treppen nach DIN 18065 stellen wir Ihnen hier im Überblick vor.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Gesetzliche Grundlagen bei der Treppenplanung
Das umfassendste Grundlagenwerk zum Treppenbau ist die DIN 18065, in der beispielsweise die Größe der Treppenstufen oder die Höhe des Treppengeländers geregelt wird. Sie formuliert die anerkannten Regeln der Technik und gilt als Basis für die Bestimmungen der Bauordnungen der Länder. Für Bauherren gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch nur, was in der für das Bauvorhaben gültigen Landesbauordnung verankert ist.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem öffentlichen und dem privaten Raum: So gibt es für Treppen in Mehrfamilienhäusern mehr Vorgaben als für private Räume, wie in einem Einfamilienhaus. Um ausreichend sicher zu sein, sollte eine Treppe aber auch in Einfamilienhäusern die Mindestmaße der DIN 18065 erfüllen.
Notwendige und nicht notwendige Treppen
Eine weitere Unterscheidung besteht im Baurecht zwischen zwei grundsätzlichen Treppenarten: der notwendigen und der nicht notwendigen Treppe:
- Jede Treppe, die ein Wohngeschoss erschließt – also auch ein neu ausgebautes Dachgeschoss – ist notwendig.
- Eine Treppe, die hingegen zu einem nur als Stauraum genutzten Dachboden führt, ist dagegen nicht notwendig. Wird ein Geschoss bereits durch eine notwendige Treppe erreicht, gilt jede weitere Treppe als nicht notwendig.
Für notwendige Treppen gelten nach DIN 18065 strenge Regeln, die Maße der Stufen sowie die Steigung müssen sich in einem gewissen Rahmen bewegen. Eine Klapptreppe ist nur für die Erschließung ungenutzter Dachböden in einem Ein- oder Zweifamilienhaus erlaubt.
Und auch für sogenannte Raumspartreppen, die gerne bei der Erschließung einer Wohngalerie oder eines bewohnten Dachspitzes zum Einsatz kommen, gelten die Mindestmaße für Steigung, Stufenbreite und Tiefe.
Tipp
Unser Überblick Dachausbau: Planung der Treppe hilft bei der Planung einer Treppe ins Dachgeschoss: Welche Normmaße und Regeln gibt es, wie plane ich den Deckendurchbruch und welche Treppenform kommt in Frage?
Treppenbreite und Treppensteigung
Per Definition ist bereits die ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen eine Treppe. Hier die wichtigsten DIN-Regeln für die Treppenbreite, die Steigung und den Auftritt.
- Bei baurechtlich notwendigen Treppen in Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen muss die Treppenbreite mindestens 80 cm betragen.
- Besser noch sind 90 oder 100 cm, damit auch sperrige Gegenstände problemlos transportiert werden können.
Treppensteigung: Regeln nach DIN 18065
- Die Treppensteigung wird mithilfe der sogenannten Schrittmaßregel geplant: 2 s (Treppensteigung) + a (Treppenauftritt) = Schrittmaß (590 bis 650 Millimeter). Die Steigung darf 140 bis maximal 200 Millimeter betragen.
- Zusätzlich gibt es eine Sicherheitsformel, die sich an der sicheren Auftrittsfläche beim Herabsteigen einer Treppe orientiert. Sie lautet: a + s = 460 mm und soll zu geringe Auftrittsbreiten verhindern.
- Eine weitere Regel ist die sogenannte Bequemlichkeitsregel für eine angenehme Begehbarkeit von Treppen. Sie lautet: a - s = 120 mm.
Beide Regeln werden mit einem Steigungsverhältnis von 170 mm Steigungshöhe zu 290 mm Stufentiefe erfüllt.
Der Auftritt gibt die Tiefe der Treppenstufe an. Die zulässigen Werte liegen zwischen 230 und 370 mm bei baurechtlich notwendigen Treppen in Wohnhäusern mit nicht mehr als zwei Wohnungen.
Wichtig beim Treppenbau ist, dass die Stufen alle die gleiche Höhe aufweisen. Am Beginn und Ende der Treppe muss darum der Fußbodenaufbau mit Estrich, der Aufbauhöhe für eine eventuelle Fußbodenheizung sowie dem Fußbodenbelag entsprechend berücksichtigt werden.
Treppenformen
Sicherheit fängt beim Treppengrundriss an: Stürze passieren oft beim Beginn des (Abwärts-)Gehens und noch öfter an dessen Ende, also kurz bevor die untere Geschossebene erreicht wird.
Neben geradläufigen Treppen sind ausreichend breite, gewendelte Treppen ebenfalls gut begehbar und werden im Einfamilienhaus am meisten eingesetzt.
Besonders platzsparende Varianten sind Wendeltreppen bzw. Spindeltreppen: Doch gerade diese sind auf Grund der zum Treppenauge hin extrem schmal zulaufenden Treppenstufen am schwersten begehbar. Auf keinen Fall dürfen Spindel- und Wendeltreppen zu eng geplant werden. Außerdem sollten Sie auf eine gleichmäßige Verziehung der Stufen achten, um Stolperfallen auszuschließen.
Jede Treppenart benötigt unterschiedlich viel Platz
Je nach Treppenform müssen Sie einen unterschiedlichen Platzbedarf einkalkulieren. Wir stellen verschiedene Treppenformen und ihren Platzbedarf vor »
Geländer
Geländer bieten nicht nur Kindern und alten Menschen mehr Sicherheit beim Treppensteigen. Vor allem das Abwärtsgehen wird durch einen Handlauf wesentlich erleichtert. Er sollte vom Anfang bis zum Ende des Treppenlaufs durchgehend sein.
Will man für gehbehinderte Erwachsene oder alte Menschen gar einen zweiten Handlauf auf der Treppe anbringen, dann sollte laut DIN 18065 eine Handlaufhöhe von 80 bis 90 cm gewählt werden. Sie ist besonders griffgünstig und ideal für das Abstützen während des Gehens.
Sind Treppen ohne Geländer zulässig?
In modernen Einfamilienhäusern werden aus Gestaltungsgründen immer öfter Treppen ohne Geländer geplant und eingebaut. Sie sollen luftig, leicht und elegant wirken. Doch ist eine Treppe ohne Absturzsicherung überhaupt erlaubt?
Während im öffentlichen Raum beidseitige Handläufe für Treppen mit mehr als drei Stufen gefordert werden, gibt es für Architekten, Treppenbauer und -hersteller bei der Planung von Treppen in privaten Bauten dazu keine allgemein gültigen Regeln. Die Landesbauordnungen lassen bei der Frage nach Geländer bzw. Handlauf gewisse Spielräume zu, die von Land zu Land variieren. Wollen Sie bei Ihrer Treppe alles richtig machen, ist es sinnvoll, vor dem Neu- oder Umbau eine Prüfung der für Sie gültigen Landesbauordnung vorzunehmen. Die Bauämter vor Ort geben dazu Auskunft.
Verzichten Eigentümer bei ihrer privaten Treppe auf eine Absturzsicherung, müssen sie sich aber des Risikos bewusst sein, dass sie im Schadensfall haftbar gemacht werden können. Aus Gründen der Unfallsicherheit ist darum das Anbringen einer Absturzsicherung auf jeden Fall sinnvoll.
Sicherheit bietet aber nicht nur ein Geländer mit Handlauf. Alternativen: Luftig wirkt eine Absturzsicherung auch als Seilabspannung, engmaschiges Netz oder satinierte oder farblich sanft getönte Glaswand.
Kindersicherheit und Rutschgefahr
Der Gesetzgeber schreibt in einigen Landesbauordnungen spezielle Regeln bei der „Anwesenheit von Kindern“ vor. Dabei wird die Altersgruppe bis zum fünften Lebensalter von Kindern besonders berücksichtigt, die vor Gefahren wie das Überklettern von Geländern oder das Hindurchfallen durch Öffnungen an der Treppe noch besonders geschützt werden müssen.
Die wichtigsten Regeln:
- Geländer sollten bis zu einer Höhe von 90 cm angebracht werden.
- Der Abstand zwischen den Stäben sollte nicht mehr als 12 cm betragen. So passt auch ein Kinderkopf nicht hindurch.
- Auf vertikale Verstrebungen, die zum Klettern einladen, sollte verzichtet werden.
- Ein zusätzlicher, niedrig angesetzter Handlauf an Treppen sorgt für die Sicherheit von kleinen Kindern, die nicht die normale Höhe des Handlaufs erreichen. Auch ein geringerer Durchmesser für den Greifholm der Kinder passt besser in eine kleine Hand.
Auch der lichte Stufenabstand zwischen zwei Stufen sollte bei offenen Treppen nicht mehr als 12 cm betragen. Weist die Treppe jedoch aus bautechnischen Gründen einen größeren Abstand auf, können Kindersicherungsleisten, sogenannte „Baurechtsleisten“ angebracht werden – das sind unter den Stufen angebrachte Stäbe.
Stabile Kinderschutzgitter oder Kinderschutztüren, die vor die Treppenläufe montiert werden, bieten einen sicheren Schutz vor Stürzen. Ihre Höhe muss mindestens 90 cm betragen und sie müssen so verriegelt werden können, dass Kinder sie nicht alleine, Erwachsene hingegen mit einer Hand öffnen können.
Auch eine Antirutschbeschichtung der Treppenstufen ist sinnvoll – nicht nur in Bezug auf Kindersicherheit. Von Antirutschbeschichtungen über Antirutschstreifen zum Aufkleben über Treppenfolien bis zum Stufenteppich gibt es sehr unterschiedliche Möglichkeiten, die auch in Aufwand und Preis variieren.
Eine einfache Lösung sind rutschhemmende Lacke, doch sie müssen noch vor dem Einbau der Treppe in der Werkstatt aufgetragen werden. Nachträglich können Treppen durch Antirutsch-Beschichtungen (z.B. von Treppenmeister) gehsicher gemacht werden. Sie eignen sich für lackierte und geölte Treppen aus Holz ebenso wie für Stein und Granit. Diese nahezu durchsichtige Anti-Rutsch-Beschichtung kann auf Wunsch bereits im Werk aufgetragen werden oder später vom Monteur. Wer handwerklich ein bisschen begabt ist, kann das aber auch selbst machen.
Belichtung und Beleuchtung
Nicht nur nachts, sondern auch bei Tag und in der Dämmerung sollten alle Bereiche einer Treppe gut ausgeleuchtet sein. Jede Stufenkante muss gut erkennbar sein, auch beim Beginn und am Ende des Treppenlaufes. Tageslicht und gut platzierte Leuchten sorgen auf Treppen für Helligkeit.
- Lichtschalter müssen am Anfang und am Ende des Treppenlaufs platziert und leicht erreichbar sein. Bewegungsmelder, die die Beleuchtung automatisch in Gang setzen, können praktisch sein.
- Für eine gleichmäßige Treppenbeleuchtung eignen sich Decken- oder Wandleuchten. Als Allgemeinbeleuchtung müssen sie so gesetzt sein, dass sie vom oberen Treppenabsatz nach unten leuchten, für kurze, weiche Schatten sorgen und sich die Stufen deutlich voneinander absetzen.
- Eine weitere Option sind eingebaute Orientierungs- oder Markierungsleuchten auf Fußhöhe. Etwa alle drei Stufen sollte eine Leuchte angebracht werden. Punktuelle Leuchten sollten parallel zum Treppenverlauf platziert sein, jeweils über den Antritten und Podesten und auf keinen Fall blenden. Harte Schlagschatten durch Strahler sind zu vermeiden. Kommt das Licht aus der falschen Richtung, fehlen Schatten und die Stufen setzen sich nicht gut erkennbar voneinander ab.
- Leuchtstreifen am Handlauf oder an den Stufenkanten sind eine weitere Option und machen die Treppe zu einem Design-Objekt. Außerdem verbessert die Ausstattung einer Holzstufe mit einem farblich unterscheidbaren Massiv-Anleimer die Sichtbarkeit der Stufenvorderkante – auch im Dämmerlicht.
Bei den Leuchtmitteln gibt es zahlreiche Möglichkeiten, grundsätzlich eignen sich Halogen-Strahler, Energiesparlampen oder LEDs zur Treppenbeleuchtung. LEDs haben eine geringe Blendwirkung, was gerade nachts das Unfallrisiko senkt. Außerdem bieten sie einen ästhetischen Vorteil: Die Lichtfarbe kann beliebig angepasst werden.