Winterbaustelle: Vorschriften und Tipps für Bauherren
Frostschäden und Schimmel vermeiden
Früher herrschte auf Baustellen Winterruhe. Heute wird auch bei Schneetreiben und Eiseskälte weiter gebaut. Denn Zeit ist Geld: Bauherren wollen schnellstmöglich einziehen, Baufirmen versprechen die rasche Fertigstellung.
Doch Feuchte, Frostschäden und Schimmel sind nach wie vor die größten Probleme von Winterbaustellen. Lesen Sie, worauf Sie beim Bauen im Winter achten sollten und welche Vorschriften es gibt.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Den Winterschutz im Bauvertrag regeln
Die Feuchte ist auch heute noch das größte Problem bei Winterbaustellen. „Bauherren sollten zum Beispiel frühzeitig vereinbaren, dass die Baufirma bei ungünstigen Witterungsverhältnissen heizen und lüften muss, damit das Haus trocknet und die versprochene Bauzeit eingehalten wird,“ empfiehlt Volker Wittmann, Leiter des VPB-Büros Regensburg.
Wichtig sei, die Verantwortung dafür der Baufirma aufzuerlegen. Schon bei der Festlegung des Bauzeitenplanes sollte man sich darauf verständigen, wer die Kosten für witterungsbedingte Zusatzmaßnahmen tragen soll.
Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Kaufvertrags mit einem Bauträger oder einem Fertighausanbieter. Bauherren sollten sie intensiv prüfen – am besten mit einem Fachmann. Checkliste: Bau- und Leistungsbeschreibung im Bauvertrag »
Wer den Hausbau im Bautagebuch dokumentiert, sollte in kritischen Übergangszeiten die Außenluft- und Raumlufttemperaturen sowie die relative Luftfeuchte im Haus notieren. Hat die Firma die Baustoffe nämlich unsachgemäß eingesetzt, muss sie die Schäden auch in Ordnung bringen.
Richtig lüften und trocknen
Wenn Estrich aufgebracht oder die Innenwände verputzt werden, entsteht Feuchtigkeit im Neubau. Besonders auf Winterbaustellen ist das ein häufiges Problem. "Diese Feuchtigkeit muss raus", sagt Marc Ellinger, Sachverständiger im Verband Privater Bauherren (VPB). "Das funktioniert nur durch konsequentes Heizen und Lüften. Beides ist unentbehrlich, um Schäden am Neubau zu verhindern."
Am besten eignen sich dafür Trocknungsgeräte. Achtung: Wer das Thema nicht im Bauvertrag geregelt hat, muss unter Umständen selbst aktiv werden und entsprechende Geräte mieten.
VPB-Bauherrenberater Ellinger empfiehlt dazu Elektroheizer, keine Gasheizer. Er gibt klare Empfehlungen, worauf man achten sollte: „Wichtig ist das gleichmäßige Heizen in allen Stockwerken, auch im Dachgeschoss. Ein bis zwei Heizlüfter pro Etage sind nötig. Geheizt werden muss rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Dabei sollte die Innenraumtemperatur bei mindestens 10 Grad Celsius liegen. Im Idealfall sorgen Ventilatoren neben den Heizern für die gleichmäßige Verteilung der Wärme auf der Etage.“
Damit die nasse Luft auch aus dem Bau entweichen kann, sollte am besten zwei- bis dreimal am Tag gelüftet werden. Je kälter es ist, umso schneller funktioniert der Luftaustausch. Je nach Außentemperatur reichen im Winter 5 bis 15 Minuten Stoßlüften.
Schutz des Rohbaus vor Frost
Selbst wenn der Bau ruhen sollte: Wintersicher sollte die Baustelle trotzdem sein. Durch Frost können beispielsweise Schäden an Putz oder Estrich entstehen, wenn dieser nicht ausreichend Zeit zum Aushärten hatte. Zu typischen Mängeln auf Winterbaustellen gehören Risse, fehlende Festigkeit oder Untergrundhaftung und die Entstehung von Hohlstellen.
Was dazu gehört, erklärt der Bausachverständige Wittmann: „Damit die wertvolle Bausubstanz nicht auffriert, müssen die Bodenplatten frostfrei bleiben, und zwar von innen und von außen. Das gilt für unterkellerte wie für nicht unterkellerte Gebäude."
Winterbaustelle: Darauf sollten Sie achten
- Die Baugrube muss zumindest im unteren Bereich verfüllt werden.
- Sämtliche Gebäudeöffnungen sollten mit sturmsicheren Folien verschlossen werden.
Schutz gegen eindringendes Wasser und Schimmel
Steht im Frühjahr ein See im Keller und sind die gemauerten Kellerwände tropfnass, dann drohen dauerhafte Schimmelschäden.
Ein häufiger Fehler auf Winterbaustellen ist nach Erfahrung von VPB-Berater Ellinger die offene Luke zum Dachboden: Während im Erdgeschoss und im ersten Stock verputzt und geheizt wird, steht die Luke zum noch nicht ausgebauten und ungedämmten Dachgeschoss weit offen. Das Problem: Die Feuchtigkeit zieht aus dem unteren Bereich wie in einem Kamin nach oben und schlägt sich dort an den kühlen Dachsparren nieder.
„Diese Feuchtigkeit führt fast immer zu Schimmelbefall, der später teuer saniert werden muss. Im schlimmsten Fall müssen sogar ganze Balken ausgetauscht werden“, erklärt der Experte und weiß auch, was zu tun ist: „Das Treppenloch zum ungedämmten Dach muss verschlossen werden, entweder durch eine Lukentür oder durch eine Folie. Verschließen müssen Baufirmen auch Installationsdurchbrüche, die noch offen im ungedämmten Spitzboden enden. Sie müssen abgeklebt werden, solange unten geputzt und geheizt wird."
Winterbaustelle: Darauf sollten Sie achten
- Kellerfenster müssen gegen Überflutung gesichert werden. Vor allem die Durchbrüche in den Kellerwänden sollten − am besten druckdicht − verschlossen werden.
- Regen und Tauwasser sollten sicher abgeleitet werden − im Grunde eine handwerkliche Selbstverständlichkeit.
- Bauherren sollten regelmäßig kontrollieren, ob doch Wasser ins Haus eingedrungen ist. Es muss so schnell wie möglich wieder raus!
Ist die Dacheindeckung im Dezember geplant, können die Zimmerer und Dachdecker oft witterungsbedingt nicht mehr an die Arbeit gehen. „Wird das Haus vor der Winterpause nicht mehr eingedeckt, rate ich dazu, es mit einem geeigneten Notdach abzudecken“, erklärt der VPB-Experte Wittmann. Auch das sollte die Baufirma in ihrem Angebot einkalkulieren.
Sicherung der Winterbaustelle
Die Sicherung der Baustelle hat das ganze Jahr über Priorität. Wenn im Winter der Bau einige Tage oder sogar Wochen ruht, gilt dies aber ganz besonders.
Bauzaun, Bautür, Öffnungen und bodentiefe Fenster sollten deshalb abends und am Wochenende stets geschlossen sein.
Sachgerechte Verarbeitung der Materialien
Moderne Baustoffe ermöglichen die Arbeit bis fast an den Gefrierpunkt − vorausgesetzt, sie werden nach Vorschrift verarbeitet. Wichtig für die Winterbaustelle: Für viele Baustoffe gelten Mindesttemperaturen, unterhalb derer sie nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Auch die Holzfeuchte oder die relative Luftfeuchte spielen bei der Verarbeitung bestimmter Baustoffe im Winter eine wichtige Rolle.
So dürfen beispielsweise kunststoffmodifizierte Dickbeschichtungen (KMB) zum Schutz von Kelleraußenwänden nur bis plus 5 Grad Celsius verarbeitet werden. Auch für Dampfbremsbahnen im Dachausbau oder für Gipsplatten im Trockenbau gelten Einbaubedingungen, die im Winter nicht immer gegeben sind.
All das sollten erfahrene Handwerker wissen und beachten. „Bauherren können sich aber nicht darauf verlassen“, sagt Volker Wittmann. Deshalb rät der VPB (Verband privater Bauherren), alle Schutzmaßnahmen vertraglich und detailliert zu regeln und die Baustelle regelmäßig durch erfahrene Sachverständige kontrollieren zu lassen.
Unentdeckte Baumängel und Pfusch am Bau bringen Ärger, Bauschäden als Spätfolgen und teils hohe Kosten, um den Schaden zu korrigieren. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich die professionellen Baubegleitung durch einen Sachverständigen leisten.