Welche Aufgaben übernimmt ein Architekt?

Ein lächelnder Architekt mit einem Bauhelm hält gerollte Baupläne und zeigt mit dem Finger darauf.

HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9

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Wer ein individuell geplantes Haus bauen will, braucht dafür in der Regel einen Architekten. Grundlage für Verträge zwischen Architekten und Bauherren ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 beschreiben die Aufgaben des Architekten von der Planung bis zur Fertigstellung des Hauses und bieten Orientierung für die Honorarvereinbarungen. Hier bekommen Sie einen Überblick über die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. HOAI-Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
  2. HOAI-Leistungsphase 2: Vorplanung
  3. HOAI-Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
  4. HOAI-Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
  5. HOAI-Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
  6. HOAI-Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
  7. HOAI-Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
  8. HOAI-Leistungsphase 8: Objektüberwachung
  9. HOAI-Leistungsphase 9: Objektbetreuung

Die Leistungsphasen nach HOAI

Die Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine wichtige Grundlage für Verträge zwischen Bauherren und Architekten. So ist in dem Regelwerk beschrieben, was überhaupt zu den Aufgaben eines Architekten gehört. Diese definiert die HOAI anhand von neun Leistungsphasen, die den gesamten Zeitraum von der Planung bis zur Fertigstellung der Immobilie umfassen. Bauherren können einen Architekten mit sämtlichen Aufgaben der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 beauftragen oder auch nur mit Teilbereichen, zum Beispiel der Bauplanung.

HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9: Tabelle der Anteile an der Gesamtleistung

Der Umfang der Architektenaufgaben in den einzelnen Leistungsphasen ist unterschiedlich groß. Die HOAI listet auf, welchen Anteil die jeweilige Phase am Gesamtumfang der Architektenleistung hat.

Leistungsphase Anteil
1. Grundlagenermittlung 2 %
2. Vorplanung 7 %
3. Entwurfsplanung 15 %
4. Genehmigungsplanung 3 %
5. Ausführungsplanung 25 %
6. Vorbereitung der Vergabe 10 %
7. Mitwirkung bei der Vergabe 4 %
8. Objektüberwachung 32 %
9. Objektbetreuung 2 %

Innerhalb der einzelnen Leistungsphasen unterscheidet die HOAI zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen.

  • Mit Grundleistungen sind Leistungen gemeint, die für die ordnungsgemäße Planung und Bau eines Hauses, unbedingt notwendig sind.
  • Besondere Leistungen können sich aus speziellen Herausforderungen eines bestimmten Bauvorhabens oder besonderen Wünschen der Bauherren ergeben. Sie müssen extra vereinbart und honoriert werden.

HOAI 2021

Am 1. Januar trat eine Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Anlass war, dass die in der vorherigen HOAI von 2013 vorgegebenen verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Architektenleistungen gegen Europarecht verstießen. Sie dienen nun nur noch zur Orientierung, sind aber nicht mehr verbindlich.

Neben dieser wichtigsten Änderung gab es noch ein paar kleinere Anpassungen, zum Beispiel eine Vereinfachung der Formvorschriften. Architektenverträge können nun auch per E-Mail geschlossen werden.

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HOAI-Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

Zwei Personen stehen in einem Garten vor einem Haus und unterhalten sich, während eine Person Baupläne in den Händen hält.
Vor Ort sehen sich Architekt und Bauherrin das Grundstück an – das gehört zur HOAI-Leistungsphase 1.
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In der ersten Leistungsphase wird der Rahmen für das Bauprojekt geschaffen und Grundlagen für eine konkrete Planung ermittelt. Die HOAI-Leistungsphase 1 beinhaltet als Grundleistungen unter anderem die Besichtigung des Grundstücks, die Klärung der Aufgabenstellung und Entscheidungshilfen, wer noch an der Planung beteiligt werden sollte.

Besondere Leistungen in der HOAI-Leistungsphase 1 könnten beispielsweise Unterstützung bei Grundstückssuche und -kauf oder der Vergabe von Planungsleistungen sein.

HOAI-Leistungsphase 2: Vorplanung

In dieser Phase werden die Ideen für das Bauprojekt konkretisiert, zum Beispiel mit einer ersten Entwurfsskizze. Grundlegende baurechtliche Voraussetzungen werden geklärt. Die HOAI-Leistungsphase 2 beinhaltet auch die Untersuchung alternativer Lösungen bei gleichen Anforderungen, eine erste Kostenschätzung und eine grobe Terminplanung.

Besondere Leistungen können beispielsweise die Erstellung alternativer Lösungen bei unterschiedlichen Anforderungen sein, Planung aufgrund eines Zertifizierungssystems (zum Beispiel für nachhaltiges Bauen) oder die Unterstützung bei der Beschaffung von Fördermitteln.

HOAI-Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

Drei Personen sitzen gemeinsam an einem Tisch und diskutieren über einen Bauplan.
Ein wichtiger Augenblick für Bauherren: Die Entwurfsplanung wird besprochen.
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Die Vorplanung wird weiterentwickelt und konkretisiert, ein vollständiger Entwurf maßstabsgetreu gezeichnet. Die HOAI-Leistungsphase 3 beinhaltet auch eine Kostenberechnung, Verhandlungen mit Behörden und anderen beteiligten Fachplanern.

Zu den besonderen Leistungen dieser Phase zählen die Erstellung von Planungsvarianten, einschließlich Kostenuntersuchung oder vertiefte Kostenberechnungen.

HOAI-Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

Der Entwurf wird für die Baugenehmigung vorbereitet. Die HOAI-Leistungsphase 4 beinhaltet im Wesentlichen das Zusammenstellen und Einreichen aller erforderlichen Unterlagen für die Baugenehmigung.

Zu den besonderen Leistungen zählt unter anderem, wenn Architekten die Bauherren auch beim Einholen nachbarschaftlicher Zustimmungen zum Bauvorhaben unterstützen.

HOAI-Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

Die Planung wird im Detail so weit ausgearbeitet, dass das Bauvorhaben umgesetzt werden kann. Die HOAI-Leistungsphase 5 beinhaltet auch die Abstimmung von Grundrissen, Ansichten und Schnittzeichnungen mit anderen Fachplanern. Der Terminplan wird an die detaillierte Planung angepasst.

Zu den besonderen Leistungen in dieser Phase zählen etwa die Prüfung und Freigabe von Konstruktionszeichnungen, oder für die spätere Auftragsvergabe benötigte detaillierte Objektbeschreibungen.

HOAI-Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

Die Vergabe von Bauleistungen an Handwerksbetriebe wird vorbereitet. Die HOAI-Leistungsphase 6 beinhaltet das Zusammenstellen aller notwendigen Unterlagen für die Vergabe. So müssen Mengen und Massen von benötigten Materialien berechnet und Leistungsverzeichnisse angefertigt werden.

Besondere Leistungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe wären beispielsweise die Anfertigung alternativer Leistungsbeschreibungen für einzelne Bereiche.

HOAI-Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Ziel dieser Phase ist der Vertragsabschluss zwischen Bauherren und Baufirmen. Die HOAI-Leistungsphase 7 beinhaltet, dass der Architekt Angebote von Bauunternehmen einholt, vergleicht und bewertet und möglicherweise Gespräche mit den Bietern führt. Die Entscheidung der Vergabe liegt bei den Bauherren.

Beispiele für besondere Leistungen in dieser Phase sind die Mitwirkung an der Budgetplanung oder das Erstellen von Preisspiegeln.

HOAI-Leistungsphase 8: Objektüberwachung

Zwei Männer in Bauhelmen und orangenen Warnwesten stehen auf einer Baustelle und besprechen den Bauplan.
Wie läuft's auf der Baustelle? Der Architekt kümmert sich im Rahmen der Objektüberwachung. Sie macht in der Praxis den größten Teil der HOAI-Leistungsphasen aus.
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Nun wird die Planung in die Tat umgesetzt − es wird gebaut. Der Architekt überwacht das Bauprojekt, sorgt für einen reibungslosen Bauablauf und dokumentiert den Bauprozess. Die HOAI-Leistungsphase 8 beinhaltet auch die Organisation von Abnahmen und Feststellung eventueller Mängel. Der Architekt erstellt Abnahmeempfehlungen für die Bauherren. Auch die Mitwirkung an behördlichen Abnahmen zählt zu seinen Aufgaben. Nach Fertigstellung übergibt er das Objekt dem Bauherrn mitsamt allen relevanten Unterlagen, wie Plänen, Bautagebüchern oder Wartungsanleitungen.

Von der Bauüberwachung nach HOAI-Leistungsphase 8 zu unterscheiden ist die gesetzlich vorgeschriebene Bauleitung. Deren Aufgaben sind in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) festgelegt. Wenn sie über die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 hinausgehen und der Architekt auch die Rolle des Bauleiters übernimmt, zählt das zu den besonderen Leistungen.

HOAI-Leistungsphase 9: Objektbetreuung

Hier geht es um die Feststellung und Bewertung von Mängeln, die nach der Übergabe auftreten. Die HOAI-Leistungsphase 9 Leistungen beinhaltet zu diesem Zweck Objektbegehungen innerhalb der Gewährleistungsfristen und Mitwirkung an der Freigabe von Sicherheitsleistungen, die von den Bauherren einbehalten wurden.

Überwacht der Architekt auch Baumaßnahmen zur Beseitigung aufgetretener Mängel, stellt dies eine besondere Leistung dar.

HOAI-Leistungsphasen und Kostenbestimmung

Seit Neufassung der HOAI 2021 sind Architektenhonorare frei verhandelbar. Dennoch wurden die sogenannten Honorartafeln aus der vorherigen Fassung übernommen. In diesen sind Mindest- und Höchstsätze für Architektenleistungen ausgewiesen, die vor der Neuregelung verbindlich den Rahmen festlegten, innerhalb dessen sich die Honorare bewegen durften. Sie sind weiterhin nützlich aus Orientierung beim Aushandeln des Architektenhonorars.

Ein modernes Einfamilienhaus mit rotem Ziegelstein, Solarzellen auf dem Dach und einem gepflegten Garten im Vordergrund.
Der Lohn der Mühe: ein Haus ganz nach den eigenen Wünschen.
DZ4

Fazit: Aufgaben des Architekten nach HOAI

  • Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bildet eine Grundlage für Verträge mit Architekten. Die Aufgaben des Architekten sind in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 beschrieben.
  • Es werden Grundleistungen und besondere Leistungen unterschieden.
  • Bauherren können Architekten mit den gesamten Leistungen oder nur für Teilbereiche beauftragen. Die in den Honorartafeln der HOAI aufgeführten Mindest- und Höchstsätze bieten einen Orientierungsrahmen für die freie Honorarvereinbarung.