Hier müssen Sie Ihre PV-Anlage anmelden
Photovoltaikanlage anmelden
Für Käufer von Photovoltaikanlagen wurde in den letzten Jahren vieles leichter. Die Anlagen sind günstiger geworden, dazu gibt es steuerliche und bürokratische Erleichterungen. Häufig übernimmt der Installationsbetrieb auch das gesamte Anmeldeprozedere.
Wer sich selber darum kümmert, findet hier eine Anleitung, bei welchen Stellen und innerhalb welcher Fristen Sie Ihre PV-Anlage anmelden müssen.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
PV-Anlage anmelden: Beachten Sie den richtigen Zeitpunkt
Damit zur Inbetriebnahme technisch und administrativ alles rund läuft, müssen Sie die Solaranlage beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister anmelden.
1 Anmeldung beim Netzbetreiber: Acht Wochen vor Inbetriebnahme
2 Anmeldung beim Marktstammdatenregister: Bis vier Wochen nach Inbetriebnahme
Für Käufer der kleinen Balkonkraftwerke ist es sogar noch einfacher: Der Netzbetreiber wird automatisch von der Bundesnetzagentur informiert, es genügt die Anmeldung beim Marktstammdatenregister.
Balkonsolaranlagen: Brauche ich das Einverständnis vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft?
In diesem Artikel geht es genau um diese Frage: Sind Balkon-Solaranlagen genehmigungsfrei?
Generell gilt: Wenn Mieter oder Wohnungseigentümer eine steckerfertige Solaranlage installieren wollen, müssen sie ihren Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft zwar fragen, sie dürfen die Zustimmung zur Installation jedoch nicht verweigern.
Acht Wochen vor Inbetriebnahme: Anmelden der PV-Anlage beim Netzbetreiber
Damit Sie eine Einspeisevergütung für den PV-Strom bekommen, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, müssen Sie Ihre PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Dafür gibt es fertige Formblätter oder Onlineformulare.
In den meisten Fällen übernimmt Ihr Installationsbetrieb die Anmeldung beim Netzbetreiber für Sie. Das ist am einfachsten. Er hat auch einen Überblick über die technischen Unterlagen, die der Netzbetreiber sehen will. Dazu gehören meist Anschluss- und Lagepläne und Sicherheitsmerkmale.
Photovoltaikanlagen: Die neuen Steuerfrei-Regelungen
In diesem Artikel gibt die Wüstenrot Bausparkasse einen guten Überblick zu den neuen Steuererleichterungen für neue PV-Anlagen »
Vier Wochen nach Inbetriebnahme: Eintragung der PV-Anlage ins Marktstammdatenregister
Seit 2019 müssen alle PV-Anlagen in das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Auch Batteriespeicher, Windkraftanlagen oder Blockheizkraftwerke werden im Marktstammdatenregister erfasst.
Hier können Sie Ihre PV-Anlage online beim Marktstammdatenregister eintragen »
Ihre Erträge müssen Sie übrigens nicht angeben, lediglich Ihre Kontaktdaten, den Standort und die technischen Daten der Anlage. Sie müssen Ihre PV-Anlage innerhalbe eines Monats eintragen. Die Bestätigung dieser Eintragung erhält auch der Netzbetreiber. Liegt sie nicht vor, darf er Ihnen die Einspeisevergütung nicht auszahlen.
Pflicht zur Aktualität
Jede Änderung an Ihrer PV-Anlage müssen Sie im Marktstammdatenregister aktualisieren, zum Beispiel wenn Sie die PV-Anlage vergrößern, nachträglich einen Batteriespeicher einbauen oder von der Eigenversorgung auf Volleinspeisung wechseln oder umgekehrt. Wenn Sie Ihre PV-Anlage entfernen, müssen Sie diese aus dem Register löschen.
Stand: Oktober 2024
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