CO2-Abgabe berechnen: So rechnen Vermieter und Mieter ab
Beispielrechnung für Vermieter und Mieter
Um den Klimaschutz voranzutreiben, wird in Deutschland seit 2021 die CO₂-Abgabe erhoben: eine Steuer auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Öl. Nachdem Vermieter die Abgabe anfangs komplett auf die Mieter umlegen konnten, müssen sie sich ab 2023 nach einem Stufenmodell daran beteiligen.
Wir erklären anhand einer Beispielrechnung, wie Sie die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter berechnen.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
CO2-Abgabe verteuert das Heizen mit Öl und Gas
Die CO₂-Abgabe wird die Preise für Erdgas und Heizöl jährlich verteuern. Im Jahr 2023 liegt die Abgabe bei 30 Euro pro Tonne CO₂, was einen Mehrpreis von etwa 9,55 Cent pro Liter Heizöl oder etwa 0,6 Cent für Erdgas bedeutet.
Eine CO2-Steuer Beispielrechnung für Vermieter und Mieter hat der Deutsche Mieterbund durchgeführt: Die Mehrkosten durch die CO₂-Abgabe für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Ölheizung liegen demnach im Jahr 2022 durchschnittlich bei 98 Euro, bei einer Gasheizung rund 67 Euro.
Was ist die CO2-Abgabe?
Die CO₂-Abgabe wurde 2021 eingeführt. Sie ist eine Steuer auf Brennstoffe, die zum Heizen (Erdgas, Heizöl) oder für den Verkehr (Benzin, Diesel) eingesetzt werden und bei deren Verbrennung klimaschädliches Kohlendioxid freigesetzt wird. Die Abgabe soll einen Anreiz schaffen, den Verbrauch dieser fossilen Brennstoffe zu reduzieren oder auf klimafreundlichere Technologien umzusteigen, zum Beispiel auf eine Wärmepumpe zum Heizen oder ein Auto mit Elektroantrieb. Die Abgabe betrug bei ihrer Einführung im Jahr 2021 25 Euro pro Tonne CO₂ und wird bis 2025 schrittweise erhöht.
Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter
Nachdem Vermieter die CO₂-Abgabe anfangs komplett auf die Mieter umlegen konnten, müssen sie sich ab 2023 nach einem Stufenmodell daran beteiligen.
Der Grund: Mieter haben nur einen begrenzten Einfluss auf ihren Energieverbrauch und ihre CO₂-Kosten (zum Beispiel indem sie die Raumtemperatur senken). Sechs einfache Maßnahmen, die nichts oder fast nichts kosten, haben wir hier für Sie zusammengestellt: 6 Tipps, mit denen Mieter Heizkosten sparen »
Energiesparmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch oder der Umstieg auf erneuerbare Heiztechnologien liegen allein in der Verantwortung der Hauseigentümer. Durch die Aufteilung der CO₂-Abgabe sollen die Vermieter zu energetischen Sanierungen motiviert und die Mieter entlastet werden.
Für die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter wurde ein Stufenmodell entwickelt, das sich am energetischen Zustand des Hauses orientiert.
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Aufteilung der CO2-Abgabe mit dem Stufenmodell berechnen
Welchen Anteil der CO2-Abgabe der Mieter übernimmt und welchen den Vermieter, berechnet sich nach einem Stufenmodell. Je höher der CO2-Ausstoß des Hauses, desto mehr muss der Vermieter zahlen.
Die Energieeffizienz wird anhand des jährlichen CO₂-Ausstoßes des Hauses pro Quadratmeter Wohnfläche ermittelt. In den energetisch schlechtesten Häusern (mit einem Ausstoß von 52 Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter/Jahr) muss der Vermieter 95 Prozent der CO₂-Abgabe übernehmen. Pro 5 Kilogramm CO₂-Ausstoß weniger, steigt der Anteil des Mieters in 10-Prozent-Schritten.
In Häusern mit einem CO₂-Ausstoß von weniger als 12 Kilogramm pro Quadratmeter, was dem energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 oder besser entspricht, zahlen die Mieter weiterhin die volle CO₂-Abgabe.
Wie sich die CO₂-Abgabe genau auf Vermieter und Mieter verteilt, zeigt diese Tabelle:
CO2-Abgabe Vermieter und Mieter Tabelle: So teilt sich die CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter auf
CO2-Ausstoß pro qm/Jahr | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
---|---|---|
≥ 52 kg | 5 % | 95 % |
47 bis < 52 kg | 20 % | 80 % |
42 bis < 47 kg | 30 % | 70 % |
37 bis < 42 kg | 40 % | 60 % |
32 bis < 37 kg | 50 % | 50 % |
27 bis < 32 kg | 60 % | 40 % |
22 bis < 27 kg | 70 % | 30 % |
17 bis < 22 kg | 80 % | 20 % |
12 bis < 17 kg | 90 % | 10 % |
< 12 kg | 100 % | - |
Fall 1: CO2-Abgabe berechnen bei einer Zentralheizung
Mehrfamilienhäuser werden überwiegend mit Zentralheizungen beheizt. Der Vermieter bezieht den Brennstoff vom Gasversorger oder Öllieferanten und bezahlt somit auch die CO₂-Zulage. Die Abrechnung der CO₂-Abgabe nach dem Stufenmodell erfolgt dann mit der jährlichen Heizkostenabrechnung. Der Vermieter muss anhand der energetischen Einstufung des Gebäudes berechnen, welchen Anteil der Abgabe er auf den Mieter umlegen kann und das in der Abrechnung ausweisen.
Da die Heizkostenabrechnung in der Regel für das Vorjahr erstellt wird, kommt die Entlastung durch das Stufenmodell erstmals im Jahr 2024 bei den Mietern an. Hat der Vermieter die Kosten in der Abrechnung nicht umgelegt, können die Mieter eine Korrektur verlangen oder die abgerechneten Heizkosten um 3 Prozent kürzen.
Die CO₂-Steuer Beispielrechnung für Vermieter und Mieter in Mehrparteienhäusern sieht so aus:
CO2-Steuer Beispielrechnung für Vermieter
- CO₂-Abgabe → Rechengrundlage
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 10 Mietparteien hat im Jahr 2023 einen Gasverbrauch von 100.000 Kilowattstunden und verursacht damit eine CO₂-Abgabe von 580 Euro (0,58 Cent pro Kilowattstunde). - Energiestandard des Hauses → gibt die Aufteilung Vermieter/Mieter vor
Beispiel: Der Energiestandard des Hauses liegt bei ca. 35 Kilo CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter. Somit liegt die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter bei je 50 Prozent der CO₂-Abgabe, in diesem Fall je 290 Euro. - Ausweisung in der Heizkostenabrechnung
Bei gleichem Verbrauch aller 10 Mieter würde die Entlastung also 29 Euro pro Mieter betragen.
Quelle: Berliner Mieterverein e. V.
Fall 2: CO2-Abgabe berechnen bei einer Einzelheizung
Eine andere Situation ergibt sich, wenn Mieter mit einer Gastherme in der Wohnung heizen oder ein Haus gemietet haben. In diesem Fall schließen die Mieter selbst einen Liefervertrag mit dem Gasversorger ab oder kaufen Heizöl, ohne dass der Vermieter etwas damit zu tun hat.
Auch in diesen Fällen wird die CO₂-Abgabe entsprechend dem energetischen Standard des Hauses verteilt. Allerdings müssen die Mieter dann selbst aktiv werden und die Erstattung gegenüber dem Vermieter geltend machen. Dabei gehen sie folgendermaßen vor:
CO2-Steuer berechnen für Mieter
- Anhand der verbrauchten Öl- oder Gasmenge, des Emissionsfaktors und der Wohnfläche den CO₂-Ausstoß der Wohnung in Kilogramm berechnen.
- den CO₂-Ausstoß mit dem aktuellen CO₂-Preis multiplizieren.
- Anhand des Energiestandards des Hauses den prozentualen Anteil des Vermieters an den CO₂-Kosten ermitteln und dem Vermieter in Rechnung stellen. Der Energieausweis des Gebäudes gibt Auskunft über die Energieeffizienzklasse. Der Vermieter ist auskunftspflichtig.
Die Abrechnung mit dem Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung erfolgen. Der Vermieter hat dann wiederum 12 Monate Zeit für die Erstattung.
Was ist der Emissionsfaktor?
Der Emissionsfaktor gibt an, wie viel CO₂ ein Energieträger pro Maßeinheit freisetzt. Er beträgt derzeit für Gas 0,201 kg pro Kilowattstunde und für Heizöl 2,64 kg pro Liter. Der Emissionsfaktor muss auf der Brennstoffrechnung angegeben werden.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Wer mit erneuerbaren Energien wie Holzpellets oder einer Wärmepumpe heizt, zahlt keine CO₂-Abgabe. Auch reines Biogas ist von der Abgabe befreit, bei Beimischungen wird die Abgabe nur auf den Erdgasanteil erhoben. Bioheizöl hingegen besteht nur zum Teil aus nachwachsenden Rohstoffen. Der fossile Anteil wird weiterhin besteuert.
Sonderregelungen für die Verteilung der CO₂-Abgabe gelten, wenn zum Beispiel aufgrund von Denkmal- oder Milieuschutzauflagen wesentliche energetische Verbesserungen an Gebäuden nicht möglich sind. Dann können Vermieter trotz unterdurchschnittlichem Energiestandard ihrer Immobilie die CO₂-Kosten zur Hälfte oder ganz auf die Mieter umlegen.
Fazit: CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter abrechnen
- Ab 2023 wird die CO₂-Abgabe auf Öl- und Gasheizungen zwischen Mietern und Vermietern nach einem Stufenmodell berechnet.
- Der jeweilige Anteil richtet sich nach dem Energiestandard des Gebäudes: Je höher der CO2-Ausstoß, desto mehr muss der Vermieter zahlen.
- In Wohnhäusern mit Zentralheizung rechnet der Vermieter die CO₂-Abgabe mit der Heizkostenabrechnung ab, erstmalig im Jahr 2024 für 2023.
- Wer als Mieter selbst für den Brennstoffbezug verantwortlich ist, zum Beispiel bei Etagenheizung oder im gemieteten Haus, muss Anteil des Vermieters an der CO₂-Abgabe selber ausrechnen und ihm in Rechnung stellen.