Wie lange sind Öl- und Gasheizungen noch erlaubt?
Gas- und Ölheizungsverbot kompakt erklärt
Mit dem Heizungsgesetz kommt spätestens ab Mitte 2028 das Verbot für den Einbau reiner Öl- und Gasheizungen, auch für Bestandsgebäude. Ab 2045 schließen sich dann die letzten Schlupflöcher: Dann dürfen gar keine fossilen Brennstoffe mehr in Heizungen zum Einsatz kommen.
Viele Heizungsbesitzer sind besorgt: Was tun mit meiner Öl- und Gasheizung, die bislang treue Dienste geleistet hat? Wie reagiere ich am besten auf die Gesetzesneuerungen?
Alle Infos rund ums Thema Gas- und Ölheizungsverbot: Hier erfahren Sie, was aktuell gilt und wie Sie am geschicktesten vorgehen sollten.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Öl- und Gasheizungsverbot kompakt
- Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
- Wird eine neue Öl- und Gasheizungen eingebaut, muss diese seit 2024 mit erneuerbaren Energien kombiniert werden − oder man setzt gleich auf Wärmepumpe, Pelletheizung oder Fernwärme.
- Ab 2045 gilt ein Öl- und Gasheizungsverbot.
Stimmt es, dass Gas- und Ölheizungen verboten werden sollen?
Prinzipiell ja, aber zumindest vorerst droht das komplette Aus für Gas- und Ölheizungen noch nicht.
Das neue Heizungsgesetz (bei dem es sich eigentlich um eine Novelle des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes handelt) ist zwar am 1.1.2024 bereits in Kraft getreten, betrifft aber zunächst vor allem Neubauten.
Seit 2024 müssen Neubau-Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Was ein de facto Verbot für den Einbau reiner Öl- und Gasheizungen bedeutet. In Hybridheizungen bleiben sie zwar noch eine gewisse Zeit erlaubt, allerdings nur noch zu einem Anteil von maximal 35 Prozent.
Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen zunächst weiterlaufen. Die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen kommt in ein paar Jahren aber auch in Bestandsgebäuden − im Juni 2026 (bei größeren Kommunen) bzw. Juni 2028 (bei allen übrigen Kommunen).
Das endgültige Aus für Öl- und Gasheizungen kommt schließlich im Jahr 2045. Dann dürfen gar keine fossilen Brennstoffen (wie Öl und Gas) in Heizungen zum Einsatz kommen, auch nicht mehr in bestehenden Heizungen.
Fahrplan Heizungsgesetz: Umstellung auf erneuerbare Energien
Ab 2024 | Bis 2026 | Bis 2028 | Ab 2045 |
---|---|---|---|
GEG-Novelle tritt in Kraft Neubau: 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien |
Fernwärmeplan für große Kommunen Bestand: 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch gilt für Großstädte |
Fernwärmeplan für kleine Kommunen Bestand: 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch gilt nun auch für alle übrigen Kommunen. |
Es dürfen keine Heizungen mehr mit Nutzung fossiler Brennstoffe betrieben werden. |
Öl- und Gasheizungsverbot: Was aktuell gilt − und was zukünftig
Das gilt aktuell |
Das gilt zukünftig |
---|---|
Bestehende Häuser |
|
Bis 2026 / 2028 (je nach Größe Ihrer Kommune)
|
Ab 2026
Ab 2028
Ab 2045
|
Neubau |
|
Ab 2024
|
Ab 2026 / 2028
|
Generell gelten beim Austausch großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen.
Heizungsgesetz: Das gilt für den Heizungstausch
Früher oder später gibt jede Heizung ihren Geist auf. Deshalb sollten Sie schon jetzt die möglichen Heizalternativen kennen. Und, wichtig zu wissen: Je früher Sie den Heizungstausch angehen, desto mehr Fördergelder bekommen Sie vom Staat.
In unserem Artikel finden Sie die wichtigsten Fakten zum Heizungsgesetz im Überblick »
Wie lange sind Gas- und Ölheizungen noch erlaubt?
Grundsätzlich gilt für alle bereits installierten Anlagen: Sie haben Bestandsschutz, das heißt sie dürfen vorerst weiterlaufen und müssen nicht ausgebaut werden − auch wenn sie ausfallen und wieder repariert werden müssen.
Aber es gibt eine Obergrenze: Spätestens ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilem Erdgas oder Erdöl betrieben werden.
Bis dahin gilt ein schrittweises Verbot für den Einbau reiner Öl- und Gasheizungen:
- Seit 2024 sind reine Öl- und Gasheizungen im Neubau verboten (in Neubaugebieten). Nur in Hybridheizungen bleiben sie erlaubt, der Anteil erneuerbarer Energien muss dann aber bei mindestens 65 Prozent liegen (Für Neubauten, die außerhalb von Neubaugebieten errichtet werden, gelten die gleichen Vorgaben wie für Bestandsgebäude.)
- Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Damit greift dann auch für Bestandsgebäude die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen.
- Alle übrigen Kommunen können sich bis Mitte 2028 Zeit lassen, dann gilt auch hier die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für Bestandsgebäude.
⇒ Das heißt: Spätestens Mitte 2028 sind in Deutschland reine Öl- und Gasheizungen verboten (bis auf wenige Ausnahmen). Allenfalls in Hybridheizungen (und in Ausnahmefällen) dürfen sie bis maximal Ende 2044 noch zum Einsatz kommen.
Fernwärme wird wichtiger
Fernwärme wird bislang erst von rund 10 Prozent aller Haushalte genutzt. Sie lohnt sich für allem für Stadtbewohner. Fernwärme lässt sich aber nur als "erneuerbare Energie" anrechnen, wenn der örtliche Fernwärmeerzeuger (also die Stadtwerke) diese auch nachweislich nutzt.
In diesem Beitrag erklären wir, für wen sich die Installation eignet und mit welchen Vorteilen, Nachteilen und Kosten müssen Hausbesitzer rechnen müssen: Für wen eignet sich die Fernwärme-Installation? »
Es gibt zwei (allerdings für die meisten Haushalten bislang nur theoretische) Schlupflöcher: Wenn Sie zum Beheizen "grünes Gas" (Biogas) nutzen, bliebe eine Gasheizung weiterhin erlaubt. Möglich wären auch sogenannte H₂-Ready-Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden können. Doch das Heizen mit Wasserstoff ist extrem teuer, unrentabel und zurzeit eher noch Zukunftsmusik.
Lohnt sich eine Wasserstoffheizung fürs Einfamilienhaus?
Welches Potenzial hat Wasserstoff fürs Heizen? Kann er zukünftig vielleicht sogar Erdgas ersetzen? Lohnt sich die Wasserstoffheizung fürs Einfamilienhaus? Wir machen den Check: Lohnt sich eine Wasserstoffheizung fürs Einfamilienhaus?
Flüssiggas − eine Alternative für die Heizung?
Heizsysteme mit Gas lassen sich auf den Betrieb mit Flüssiggas umstellen. Wie das funktioniert und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind erfahren Sie in unsere Artikel zur Flüssiggasheizung »
Wie kann ich die geforderten 65 Prozent erneuerbaren Energien erreichen?
Ob und wie das 65-Prozent-Ziel erreicht wird, muss individuell berechnet werden − beispielsweise von einem Heizungsbauer oder Energieberater. Sie können also auch verschiedene Heizsysteme kombinieren, um die 65% zu erreichen.
Die 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungen können in bestehenden Gebäuden erreicht werden mit:
- dem Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
- einer Wärmepumpe
- einer Stromdirektheizung
- einer Pelletheizung,
- einer Gasheizung, die mit Biogas (Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff) betrieben wird
- einer Hybridheizung, die zwei oder mehr Wärmeerzeuger kombiniert, etwa eine Wärmepumpe und eine Gasheizung (wobei die Wärmepumpe die Hauptlast übernehmen muss)
- eine Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (z.B. Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)
Tatsächlich sind Wärmepumpen für gut gedämmte Neubauten aktuell das wirtschaftlich rentabelste Heizungsmodell. Schon heute greift jeder zweite Bauherr zur Wärmepumpe. Zudem wird der Kauf vom Staat stark bezuschusst. Sofern das Gebäude gut gedämmt ist (was auf alle Neubauten zutrifft), rentiert sie sich bereits nach wenigen Jahren. In Altbauten kommt es auf den energetischen Zustand des Gebäudes an, ob sich eine Wärmepumpe lohnt oder nicht.
Wärmepumpe im Altbau nachrüsten: So funktioniert's
Wenn die Voraussetzungen stimmen, eignen sich Wärmepumpen auch fürs Nachrüsten im Altbau. In unserem Artikel erfahren Sie, wie das geht und ob Sie Ihre vorhandenen Heizkörper weiternutzen können: Wärmepumpe nachrüsten − so geht's »
Lohnt sich eine Hybridheizung?
Liebäugeln Sie mit einer Hybridheizung, also einer Kombination der bestehenden Öl- oder Gasheizung mit einer Wärmepumpe, Solarthermie oder Pelletheizung?
Dann muss der Anteil erneuerbarer Energien bei mindestens 65 Prozent liegen. Die Hauptarbeit beim Heizen würde zukünftig dann nicht mehr Ihre Öl- oder Gasheizung übernehmen, sondern das klimafreundlichere Heizsystem (etwa eine Pelletheizung, Wärmepumpe oder Solarthermie), das zu Ihrer bestehenden Heizung dazu geschaltet wird.
Wie eine Gas-Brennwertheizung durch das Nachrüsten mit einer Wärmepumpe zur Hybridheizung wird und welche Vor- und Nachteile das hat, erklären wir hier: Gasheizung und Wärmepumpe kombinieren »
Was muss ich jetzt machen?
Momentan besteht noch kein akuter Handlungsdruck. Ihre alte Öl- oder Gasheizung kann vorerst weiterlaufen. Doch das Gas- und Ölheizungsverbot wird kommen − wenn auch (vorerst) nur partiell und in Schüben. Stellen Sie sich am besten jetzt schon gedanklich darauf ein. Alternativen könnten sein:
- Modernisierung: Ersatz der bestehenden Anlage durch einen moderneren Öl-Brennwert-Kessel oder − noch besser − durch einen Gas-Brennwertkessel
- Ergänzung der bestehenden Öl- oder Gasheizung mit erneuerbaren Energien, beispielsweise mit Solarthermie oder einer Pelletheizung
- Ersatz der Ölheizung, etwa durch eine Wärmepumpe oder einen Pelletkessel
In diesem Artikel stellen wir die besten Heizsysteme für den Altbau vor »
Wenn Sie einen Austausch der alten Heizungsanlage planen, sollten Sie nicht zu lange zögern. So lange zu warten, bis die alte Heizung kaputtgeht, ist die denkbar schlechteste Strategie. Das gilt besonders für veraltete und ineffiziente Heizungsanlagen. Wenn Sie unsicher sind, wie alt Ihre Heizungsanlage eigentlich ist, sollten Sie dies möglichst bald überprüfen.
Checkliste: Wann muss ich die Heizung austauschen?
Meist wird eine Heizung erst ausgetauscht, wenn irreparable Schäden auftreten. Mit unserer Checkliste Heizungstausch » erkennen Sie rechtzeitig, wann sie ersetzt werden muss.
Nichts überstürzen beim Heizungstausch
Es ist nicht empfehlenswert, jetzt in einer Art Torschlusspanik noch schnell eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen zu lassen. Das kann sich zwar lohnen, denn: Neue Öl- oder Gas-Brennwertgeräte arbeiten weit effektiver als die alten Geräte, der Heizölbedarf lässt sich damit um etwa 15 Prozent reduzieren.
Aber: Die Heizkosten werden in den nächsten Jahre weiter stark steigen. Hinzu kommt, dass ab 2045 fossile Brennstoffe gar nicht mehr erlaubt sein werden.
Empfehlenswert ist eine unabhängige Energieberatung, denn welche Heizung sich für Ihr Haus am besten eignet, hängt vom energetischen Zustand Ihres Hauses, der vorhandenen Heizung und nicht zuletzt Ihrem Geldbeutel ab.
Wann lohnt sich eine Energieberatung?
- Wenn es bei Ihnen nur ums Thema Heizung geht, bekommen Sie beim Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur kompetente Beratung.
- Beim größeren Sanierungsvorhaben lohnt es sich, einen Energieberater einzuschalten. In unserem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu Ablauf und Kosten von Energieberatungen »
Nutzen Sie Fördergelder für Ihre neue Heizungsanlage
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, erneuerbare Energien in Ihre Heizungsanlage einzubinden. Dies ist nicht nur im Hinblick auf ein mögliches Öl- und Gasheizungsverbot, sondern auch vor dem Hintergrund stetig steigender Energiepreise sinnvoll.
Aktuell gibt es immer noch hohe Zuschüsse, wenn die alte Ölheizung durch eine neue, klimafreundliche Anlage ausgetauscht wird. Wenn Sie förderberechtigt sind, sparen Sie beim Heizungswechsel momentan viel Geld. Das senkt die Kosten für moderne Heizungen deutlich. Hinzu kommt der geringere Energieverbrauch, der bei einer neuen moderneren Heizung langfristig niedriger ausfällt.
Staatliche Zuschüsse beim Austausch einer Öl- oder Gasheizung nutzen
In diesen Ratgebern der Wüstenrot Bausparkasse finden Sie einen guten Überblick zu:
Stand: Januar 2024