Einliegerwohnung im Keller: Darauf sollten Sie achten
Baugenehmigung: Ja oder nein?
Vorausschauende Bauherren behalten sich die Option offen, den Wohnkeller als Einliegerwohnung zu vermieten. Besonders im Alter, wenn die Kinder nicht mehr im Elternhaus wohnen, ist dies eine hervorragende Möglichkeit, das monatliche Einkommen aufzubessern.
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten, wenn Sie Ihren Keller zu Einliegerwohnung umbauen.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Baurechtliche Voraussetzungen
Wenn Sie planen, eine Einliegerwohnung im Keller einzurichten, sollten Sie im ersten Schritt die baurechtlichen Voraussetzungen abklären. Erkundigen Sie sich nach den Vorschriften, die die jeweilige Landesbauordnung in Ihrem Bundesland macht. Darüber hinaus gilt für Einliegerwohnungen auch das Baurecht des Bundes.
Die wichtigste Voraussetzung, die Sie erfüllen müssen: Das Baurecht des Bundes legt fest, dass eine Einliegerwohnung – egal in welchem Stockwerk sie liegt – eine geschlossene Einheit mit eigener Erschließung und eigenem Zugang sein muss. Dazu gehört auch, für den Mieter einen eigenen Wasserzähler einzubauen. Außerdem brauchen Sie einen Stromkreis und Sicherungskasten für die Einliegerwohnung.
In puncto Raumhöhe machen die Landesbauordnungen ganz konkrete Angaben, was in Ihrem Bundesland gilt. So muss ein Keller, der als Wohnraum genutzt wird, eine Mindest-Raumhöhe erfüllen. 2,30 Meter gelten als Untergrenze, besser wären 2,40 Meter oder 2,50 Meter Raumhöhe. Prüfen Sie, was in Ihrem Bundesland gilt. Erfüllt Ihr Keller diese Basisvoraussetzung nicht, kann das zum K.-o.-Kriterium werden, denn die Raumhöhe lässt sich nachträglich nicht mehr korrigieren.
Tageslicht ist eine wesentliche Voraussetzung, um sich in einer Kellerwohnung wohlzufühlen. Wie groß die Fensterfläche im Keller sein muss, damit sie als Einliegerwohnung vermietet werden darf, ist deshalb ebenfalls in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes niedergeschrieben. In der Regel fordern die Landesbauordnungen (LBO) Fensterflächen von mindestens 10 Prozent im Verhältnis zur Zimmer-Grundfläche. Überlegen Sie im Vorfeld, ob vor dem Haus noch Aushübe nötig sind, um größere Fenster einzubauen.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Brandschutz. Erfüllen Sie die baurechtlichen Vorschriften? In der Regel ist immer ein zweiter Fluchtweg gefordert. Das kann im Wohnkeller ein Zugang zur kleinen Terrasse sein oder auch ein ausreichend großes Fenster, das den Bestimmungen für Fluchtwege genügt.
Tipps zum Kellerausbau
Auf alle diese Fragen geben wir in unserem Artikel Keller ausbauen: Schritt für Schritt zum Wohnkeller ausführlich Antwort. In diesem Grundlagenartikel zur Einrichtung eines Wohnkeller erfahren Sie auch, wie Sie Schritt für Schritt aus Ihrem Untergeschoss einen vollwertigen Wohnraum machen.
Wohnliche Voraussetzungen
Wer eine Einliegerwohnung im Keller des eigenen Hauses erfolgreich vermieten möchte, muss zuallererst dafür sorgen, dass sich Mieter hier auch wohlfühlen. Hand aufs Herz: Erfüllt Ihr Keller diese Voraussetzungen? Fühlen Sie sich wohl in Ihrem Keller und könnten Sie sich vorstellen, hier zu leben?
Die folgende Liste von Fragen hilft Ihnen, einzuschätzen, ob Ihr Keller die für eine Vermietung nötige Wohnqualität mitbringt:
- Messen Sie die Luftfeuchtigkeit im Keller, am besten mit einem Hygrometer. Ist sie höher als 60 Prozent? Dann ist es im Keller zu feucht und Sie müssen für eine bessere Durchlüftung besorgen, beispielsweise mit größeren Fenstern oder einer Lüftungsanlage.
- Ist der Keller hell genug zum Wohnen? Gibt es genug Fenster? Ermöglichen sie auch Ausblicke nach draußen?
- Verfügt Ihr Keller über eine ausreichende Dämmung? Ist er gegen eindringende Feuchtigkeit von außen abgedichtet?
- Kann der Keller ausreichend beheizt werden? Nur ein warmer Keller ist auch ein gemütlicher Keller.
- Sind bereits sanitäre Anschlüsse vorhanden oder ist sogar schon ein Duschbad eingerichtet?
- Gibt es eine Trittschalldämmung zwischen Untergeschoss und Erdgeschoss? Ihre Mieter könnten sich durch trappelnde Schritte von oben ansonsten leicht gestört fühlen.
- Ist der Keller gemütlich eingerichtet? Fühlen Sie sich hier wohl?
- Der Zugang zur Einliegerwohnung liegt oft etwas versteckt am Haus. Um den Besuchern langes Suchen zu ersparen, ist eine intuitiv erfassbare Wegführung zu empfehlen: gut sichtbar, im Dunkeln blendfrei beleuchtet und mit attraktiver, nicht zu hoher Bepflanzung und Gestaltung. Auch Klingel und Briefkasten gehören an die Grundstücksgrenze, damit sie sofort auffindbar sind.
- Denken Sie auch an die Sicherheit Ihrer Mieter: Die Außentreppen, Rampen und Bodenbeläge zum Keller müssen rutschfrei sein. Weil leicht erreichbare Türen und Fenster im Keller beliebte Angriffspunkte für Einbrecher sind, sollten für ein gefahrloses, entspanntes Wohnen einbruchssichere Ausführungen gewählt werden.
Neue Ideen zur Kellernutzung
Häufig wird der Keller nur als Lagerfläche genutzt. Wie schade! Hier kommen die besten Ideen, wie Sie den Keller neu umgestalten und besser nutzen können: 10 Ideen zur neuen Nutzung des Kellers
Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Einliegerwohnung?
Ob Sie für Ihren Kellerausbau eine Genehmigung brauchen, hängt von der geplanten Nutzung des Kellers ab. Wenn Sie die Kellerräume selbst zum Wohnen nutzen möchten und keine größeren Eingriffe geplant sind, brauchen Sie in der Regel keine Baugenehmigung. Wenn Sie den Keller zu einer Einliegerwohnung oder eigenständige Wohneinheit umbauen wollen, müssen Sie eine Baugenehmigung beim Bauamt einholen. Erfährt das Bauamt von Ihrem Ausbau, kann es ansonsten teuer werden.
Eine Baugenehmigung kann nur ein Architekt beim örtlichen Bauamt beantragen. Beim Umbau eines Nutz- zum Wohnkellers ist es aber ohnehin sinnvoll, einen Architekten zu Rate zu ziehen, um das Sanierungsprojekt fachmännisch zu planen und zu begleiten. Planen Sie einen größeren Kellerausbau, bei dem Sie auch Wände einreißen wollen, sollten Sie zudem unbedingt vorher eine statische Berechnung durchführen lassen.
Bevor Sie die Genehmigung beantragen, werfen Sie vorab einen Blick in Ihren Bebauungsplan. Die Geschossflächenzahl (GFZ) regelt, wie viele Quadratmeter Geschossfläche maximal bebaut werden dürfen. Eine GFZ von 0,5 bedeutet bei einem 500 m²-Grundstück beispielsweise, dass höchstens 250 m² Geschossfläche bebaut werden dürfen. Diese maximale Geschossfläche wird mit dem Ausbau zu einer Einliegerwohnung schnell überschritten.
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