Baugenehmigung fürs Gartenhaus: Wann ist sie notwendig?

Gartenhaus im Garten

Rechtliche Regelungen im Überblick

Foto: epr/Siebau

Für viele Eigenheimbesitzer gehört ein Gartenhaus einfach zum Garten dazu. Schließlich ist es ebenso praktisch wie vielseitig: Es schafft Platz für Fahrräder und Gartengeräte oder dient auch mal als Partyhütte.

Bevor Sie zum Bohrer greifen, sollten Sie allerdings vorab klären, ob für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung nötig ist. Das hängt vor allem von der Größe des Gartenhauses ab. Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei − manchmal sind aber auch deutlich größere Gartenhäuser erlaubt. Sonderregeln gelten für Kleingartenanlagen (Schrebergärten).

Hier erfahren Sie, wann Sie eine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus benötigen und welche Regelungen für Ihr Bundesland gelten.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Welche Gartenhäuser sind genehmigungsfrei?
  2. Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?
  3. Genehmigungsfreies Gartenhaus: Übersicht nach Bundesländern
  4. Was gilt für Schrebergärten?
  5. Was kostet eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?
  6. Wie weit muss ein Gartenhaus von der Grenze entfernt sein?
  7. Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen – muss ich eine Strafe befürchten?
  8. Baugenehmigung fürs Gartenhaus – auf einem Blick

Welche Gartenhäuser sind genehmigungsfrei?

Gewächshaus im Garten
Wird ein Gewächshaus nur temporär in der warmen Jahreszeit aufgestellt, kann es auch als Lager, Unterstand, Zelt oder Fliegender Bau bewertet werden – und zählt damit nicht als "Gartenhaus".
Pixabay

Ob Sie Ihr Gartenhaus, Ihren Pavillon oder Schuppen ohne Baugenehmigung bauen dürfen, hängt vor allem von der geplanten Größe des Gartenhauses ab. Hier gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, was erlaubt ist und was nicht. In unserer Liste unten sehen Sie, was für Ihr Bundesland gilt.

Generell sind Gartenhäuser genehmigungsfrei, die ...

  • ... die erlaubte Maximalgröße einhalten (je nach Bundesland unterschiedlich)
  • ... nicht zum Wohnen genutzt werden. Es darf also beispielsweise keine Toilette, keine Feuerstelle (dazu zählen auch Heizungen, ein Herd oder Kamin) und kein Aufenthaltsraum mit Betten integriert sein.
  • ... problemlos wieder abgebaut werden könnten. Ein Gartenhaus auf einem Betonfundament braucht immer eine Baugenehmigung.

Umgekehrt bedeutet das: Wenn Sie größer als erlaubt bauen möchten oder das Gartenhaus sogar zum Wohnen benutzen möchten, brauchen Sie eine Baugenehmigung.

Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?

Die Landesbauordnungen der Bundesländer regeln, ab welcher Größe Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung brauchen. Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei. Bei einer Höhe von 2 Metern entspricht das einer Grundfläche von 5 m².

Aber je nach Bundesland ist mehr drin, wie beispielsweise in Bayern. Gartenhäuser bis zu einem Größe von 75 m³ sind hier genehmigungsfrei. Prüfen Sie anhand unserer Liste unten, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten.

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Genehmigungsfreies Gartenhaus: Übersicht nach Bundesländern

Bis zu welcher Größe ein Gartenhaus genehmigungsfrei ist, unterscheidet sich je nach Bundesland deutlich. So sind beispielsweise in Sachsen nur kleine Gartenhäuser bis 10 m³ erlaubt, während Bayern mit einer Maximalgröße von 75 m³ deutlich großzügiger ist.

Je nachdem, ob Sie Ihr Gartenhaus auf der ausgewiesenen Bebauungsfläche oder außerhalb davon errichten, gelten außerdem unterschiedliche Regelungen. Checken Sie die Regelungen mithilfe Ihres Bebauungsplans. Wie Sie einen Bebauungsplan richtig lesen, können Sie in unserem Artikel nachlesen: Bebauungsplan: Abkürzungen verständlich erklärt »

So kommen Sie zur Landesbauordnung für Ihr Bundesland

Welche Vorschriften für Ihr Bauprojekt gelten, regelt die Landesbauordnung für Ihr Bundesland. Zum aktuellen Überblick über alle Landesbauordnungen »

Baden-Württemberg

Gartenhäuser bis 40 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets ist eine Größe von 20 m³ erlaubt.

Bayern

Gartenhäuser bis 75 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Brandenburg

Gartenhäuser bis 75 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Berlin

Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Bremen

Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets ist eine Größe von 6 erlaubt.

Hamburg

Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Hessen

Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets dürfen nur Lauben gebaut werden, die zu einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb gehören.

Niedersachsen

Gartenhäuser bis 40 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets ist eine Größe von 20 m³ erlaubt.

Nordrhein-Westfalen

Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets ist eine Größe von 20 m³ erlaubt.

Rheinland-Pfalz

Gartenhäuser bis 50 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets ist eine Größe von 10 m³ erlaubt.

Saarland

Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Sachsen

Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Sachsen-Anhalt

Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Schleswig-Holstein

Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets ist eine Größe von 10 erlaubt.

Thüringen

Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

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Was gilt für Schrebergärten?

Für Kleingartenanlagen sind nicht die Landesbauordnungen ausschlaggebend, sondern das Bundeskleingartengesetz (BKleingG § 3 Absatz 2). Hier gibt es bundesweit einheitliche Regelungen:

  • Gartenhäuser mit einer Grundfläche bis 24 m² sind genehmigungsfrei, einschließlich einer überdachten Terrasse.
  • Das Gartenhaus darf nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden – gelegentliches Übernachten ist okay und gilt noch nicht als „Wohnen“.
  • Erlaubt ist nur ein Gartenhaus, d.h. ein zusätzlicher Schuppen ist nicht erlaubt.
Schrebergarten-Kolonie
Für Kleingartenanlagen gelten bundesweit einheitliche Regelungen, was die Bebauung mit Gartenhäuschen betrifft.
Pixabay

Was kostet eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?

Die Kosten für die Baugenehmigung richten sich nach dem Warenwert und der Größe Ihres Gartenhauses. Rechnen Sie mit Kosten von mehreren hundert Euro. Der Bauantrag wird innerhalb von sechs Wochen bearbeitet.

Hinzu kommen Planungskosten für einen Planer oder Statiker, falls das für Ihr Bauprojekt nötig sein sollte. Viele Behörden geben sich auch mit der pauschalen Zulassung des Bausatzhauses zufrieden, andere verlangen hingegen eine statische Berechnung.

Tipp: Klären Sie am besten schon vor dem Kauf, ob und welche Genehmigungsunterlagen Sie benötigen.

Wichtig: Sie dürfen erst anfangen zu bauen, sobald die Baugenehmigung vorliegt!

Wie weit muss ein Gartenhaus von der Grenze entfernt sein?

Die Landesbauordnungen legen fest, dass für Gebäude auf dem Grundstück Abstandsflächen zum Nachbarn einzuhalten sind. Die Frage ist also naheliegend, ob das auch fürs Gartenhäuschen gilt.

Hier gilt, dass Sie für kleinere genehmigungsfreie Bauwerke – und dazu zählen auch Gartenhäuschen – keine Abstandflächen einhalten müssen. Sie dürfen also direkt an die Grundstücksgrenze bauen.

Nachbarn unterhalten sich am Gartenzaun
Ihr Nachbar muss Ihrem Bauvorhaben zwar nicht zustimmen, sein Einverständnis ist aber anzuraten, wenn Sie Wert auf ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn legen.
Adobe Stock/Anna Koldunova

Aber um des lieben Friedens willen: Informieren Sie Ihren Nachbarn über den geplanten Bau Ihres Gartenhauses und setzen Sie ihn nicht vor vollendete Tatsachen – vor allem dann, wenn Sie das Gartenhaus direkt an die Gartengrenze platzieren wollen.

Bei größeren genehmigungspflichtigen Gartenhäusern müssen Sie in der Regel mindestens 3 Meter Grenzabstand einhalten.

Eine Luftaufnahme zweier Häuser, gekennzeichnet mit den Zahlen "1" und "2", auf einem Grundstück, das von Straßen umgeben ist, mit Baugeräten und Vegetation auf dem Gelände.

Tipp: Durch einen baurechtlichen Trick kann man dieses Problem möglicherweise umgehen. Bei einer Vereinigungsbaulast werden zwei oder mehrere Grundstücke zusammengelegt und wie ein Grundstück behandelt. Dadurch entfallen interne Grundstücksgrenzen, sodass man innerhalb des vereinigten Grundstücks näher bauen kann. Trotzdem bleibt jedes Grundstück rechtlich eigenständig. In unserem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Vereinigungsbaulast »

Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen – welche Strafe droht?

So mancher Gartenbesitzer sagt sich: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und baut das Gartenhaus einfach trotzdem − obwohl eigentlich eine Baugenehmigung nötig wäre. Allerdings ist das Risiko groß, irgendwann mit dem „schwarz“ aufgestellten Gartenhaus aufzufliegen. Denn selbst wenn die Behörde Ihnen nicht auf die Schliche kommt, ist mit missgünstigen Nachbarn zu rechnen, die das Bauamt aufs Gartenhäuschen aufmerksam machen. Und dann drohen Bußgeld, Abriss oder teure Nachgenehmigungsverfahren.

Gehen Sie also lieber auf Nummer Sicher und melden Sie Ihr Gartenhaus an. Dann können Sie mit gutem Gewissen seine Vorzüge nutzen.

Baugenehmigung fürs Gartenhaus − auf einem Blick

  • Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei. In vielen Bundesländern sind auch größere Gartenhäuser erlaubt.
  • Genehmigungsfreie Gartenhäuser dürfen nicht zum Wohnen genutzt werden und müssen problemlos wieder abgebaut werden können.
  • In Kleingartenanlagen sind Gartenhäuser bis zu einer Größe von 24 m² erlaubt, sofern sie nicht zum Wohnen genutzt werden.
  • Wenn Sie eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus benötigen, sollten Sie mit mehreren hundert Euro Mehrkosten rechnen. Das Gartenhaus muss statisch geprüft sein, hier fallen eventuell Extrakosten an. Außerdem müssen Sie Abstandsflächen zum Nachbarn einhalten, in der Regel drei Meter.
  • Wer trotz fehlender Baugenehmigung auf eigene Faust ein Gartenhaus errichtet, muss mit teuren Nachgenehmigungsverfahren rechnen.

Stand: Mai 2021