Benötigt man eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung?

Droht ohne Baugenehmigung Strafe?
Eine Terrassenüberdachung schützt bei schlechtem Wetter und Regenschauer sind kein Grund mehr, die Kaffeetafel oder den Grillabend überstürzt zu beenden. Außerdem spendet sie bei hohen Temperaturen kühlenden Schatten und schützt vor direkter Sonneneinstrahlung. Die Räume heizen sich weniger auf und Gartenmöbel und Liegestühle können bis in den Herbst draußen stehen bleiben. Die Terrassenüberdachung schafft damit auch zusätzlichen Wohnraumund steigert damit den Wert der Immobilie.
Bei so vielen Vorteilen also eine wirklich gute Sache. Aber braucht man für eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
- Wann darf man eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bauen?
- Welche Unterlagen müssen Sie für die Baugenehmigung der Terrassenüberdachung einreichen?
- Wieviel Abstand muss eine Terrassenüberdachung zum Nachbargrundstück haben?
- Welche Strafe droht, wenn Sie eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung bauen?
- Fazit: Bei angemessener Größe ist eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei
Wann darf man eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bauen?

Ob eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Hier finden Sie eine Linkliste mit allen Landesbauordnungen im Überblick »
In einigen Bundesländern gibt es klare Vorgaben zur maximalen Fläche und Tiefe, während in anderen Regionen kaum Einschränkungen existieren. In vielen Bundesländern sind Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern genehmigungsfrei – zum Beispiel in Bayern, Berlin und Brandenburg.
Keine Regel ohne Ausnahmen – und davon gibt es einige:
- In Brandenburg sind bis zu 4 Meter, in Bremen bis zu 3,5 Meter und in Nordrhein-Westfalen bis zu 4,5 Meter genehmigungsfrei möglich.
- In Baden-Württemberg gibt es keine explizite Tiefenbegrenzung, jedoch gelten je nach Region individuelle Bauvorschriften.
- Das Saarland erlaubt Terrassenüberdachungen bis zu 36 Quadratmeter ohne Genehmigung.
- In Rheinland-Pfalz dürfen genehmigungsfreie Terrassenüberdachungen ein maximales Volumen von 50 Kubikmetern haben.
- In Hessen gibt es keine Begrenzung der Fläche für genehmigungsfreie Terrassenüberdachungen. Allerdings müssen hier dann andere baurechtliche Vorgaben, wie Abstandsflächen oder statische Anforderungen, beachtet werden.
Wichtig: Diese Regelungen können durch kommunale Vorschriften eingeschränkt werden. Auch Denkmalschutz, Naturschutzverordnungen oder spezielle Vorgaben für den Außenbereich (Flächen außerhalb von Ortschaften) können eine Baugenehmigung erforderlich machen. Zudem dürfen Terrassenüberdachungen die öffentliche Aussicht nicht beeinträchtigen.
Tabelle: Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung − Überblick nach Bundesländern
Bundesland |
Maximale Fläche |
Maximale Tiefe |
---|---|---|
Baden-Württemberg |
30 m² |
– |
Bayern |
30 m² |
3 m |
Berlin |
30 m² |
3 m |
Brandenburg |
30 m² |
4 m |
Bremen |
30 m² |
3,50 m |
Hamburg |
30 m² |
3 m |
Hessen |
– |
– |
Mecklenburg-Vorpommern |
30 m² |
3 m |
Niedersachsen |
30 m² |
– |
Nordrhein-Westfalen |
30 m² |
4,50 m |
Rheinland-Pfalz |
50 m3 (Volumen) |
– |
Saarland |
36 m² |
3 m |
Sachsen-Anhalt |
30 m² |
3 m |
Schleswig-Holstein |
30 m² |
3 m |
Thüringen |
30 m² |
4 m |
Tipp: Unsere Ratgeber-Serie rund um die Baugenehmigung
Auch beim Gartenhaus, Carport, Wintergarten oder Pool stellt sich die Frage: Baugenehmigung − ja oder nein? Hier im Überblick, was für Ihr Bundesland gilt:
Welche Unterlagen müssen Sie für die Baugenehmigung der Terrassenüberdachung einreichen?

Laut Baurecht kann eine fest im Boden verankerte Terrassenüberdachung als An- oder Umbau eines bestehenden Gebäudes gewertet werden. Dies hängt von der Bauweise und den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung ab. Ob das Dach ans Haus angebaut wird, frei steht oder als Solar-Terrassendach geplant ist, kann sich auf die Genehmigungspflicht auswirken. Freistehende Überdachungen und Solardächer unterliegen teilweise gesonderten Regelungen. Überschreitet die Überdachung die zulässigen Maße, ist ein Bauantrag erforderlich.
Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung − wer ist zuständig?
Da die Vorschriften je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sind, ist die Untere Baubehörde für den Bauantrag zuständig. In vielen Fällen gibt es ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Nutzen Sie den Zuständigkeitsfinder Ihrer Stadt oder Gemeinde, um die richtige Anlaufstelle zu finden.
Baugenehmigungsantrag einreichen: Halten Sie diese Unterlagen bereit
Für den Bauantrag benötigen Sie je nach Umfang des Vorhabens und Bundesland möglicherweise einen „qualifizierten Entwurfsverfasser" – das kann ein Architekt, Bauingenieur oder Statiker mit Bauvorlagenberechtigung sein. Bei kleineren, verfahrensfreien Vorhaben kann dieser Nachweis unter Umständen entfallen.
In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich, wobei die genauen Anforderungen je nach Bundesland variieren können:
- Bauantragsformular – erhältlich auf der Website der zuständigen Baubehörde.
- Bauzeichnung oder Baubeschreibung – vom Hersteller oder Planer.
- Auszug aus der Flurkarte – erhältlich beim Katasteramt.
- Lageplan mit angrenzenden Grundstücken – ebenfalls vom Katasteramt.
- Statistischer Erhebungsbogen – von der Baubehörde bereitzustellen.
- Nachweise zu Brandschutz, Standsicherheit und geltenden Bauvorschriften – falls erforderlich.
Was kostet der Bauantrag für eine Terrassenüberdachung?
Sofern Ihre Terrassenüberdachung nicht verfahrensfrei ist, muss für den Bauantrag ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. In vielen Bundesländern sind kleinere Überdachungen bis zu einer bestimmten Größe (zwischen 10 und 30 m²) genehmigungsfrei. Im genehmigungspflichtigen Fall prüft das Bauamt die Unterlagen, bevor die Genehmigung erteilt wird. Die Kosten variieren je nach Bundesland und dessen Gebührenordnung.
Die Gebühren werden in der Regel nach einem Prozentsatz der anrechenbaren Baukosten berechnet. Je nach Bundesland und lokaler Gebührenordnung liegen diese zwischen 0,3−1,5 Prozent der Baukosten, mit Mindestgebühren von 50 bis 300 Euro. Bei höheren Baukosten werden oft gestaffelte Sätze angewendet.
Wieviel Abstand muss eine Terrassenüberdachung zum Nachbargrundstück haben?
In den meisten Bundesländern muss eine Terrassenüberdachung mindestens drei Meter vom Nachbargrundstück entfernt sein. Es gibt jedoch regionale Ausnahmen: In Hamburg und Bremen beträgt der Mindestabstand 2,50 Meter, in Baden-Württemberg reichen sogar zwei Meter, sofern die Wände der Überdachung nicht breiter als fünf Meter sind.
Soll die Terrassenüberdachung direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden, ist die schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich. Dieser hat nach Erhalt der Bauunterlagen meist vier Wochen Zeit, um bei der zuständigen Baubehörde Einspruch zu erheben. Nach Erteilung der Baugenehmigung kann er jedoch nicht mehr gegen die Grenzbebauung vorgehen.
Besonders bei Reihen- und Doppelhäusern kann der gesetzliche Mindestabstand von drei Metern oft nicht eingehalten werden. In diesen Fällen gelten Sonderregelungen, über die die Baubehörde im Einzelfall entscheidet.
Falls der Nachbar mit der Bebauung einverstanden ist, der erforderliche Abstand jedoch nicht eingehalten werden kann, empfiehlt sich ein schriftlicher privatrechtlicher Vertrag. Noch sicherer ist es, eine Baulast im Baulastenverzeichnis der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen. Dadurch bleibt die Vereinbarung auch bei einem späteren Eigentümerwechsel bestehen.

Schritt für Schritt: Terrasse planen, anlegen und gestalten
Sie wollen Ihre Terrasse neu gestalten? Wir zeigen in 10 Schritten, wie Sie eine Terrasse richtig planen und harmonisch in den Garten einbinden.
Welche Strafe droht, wenn Sie eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung bauen?

Bevor Sie mit dem Bau einer Terrassenüberdachung beginnen, sollten Sie sich bei der zuständigen Baubehörde erkundigen. Oft stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass doch eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, eine Bauanzeige beim Bauamt einzureichen und sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass das Bauvorhaben genehmigungsfrei ist.
Wer eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichtet, riskiert hohe Strafen. In Berlin, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein kann das Bußgeld bis zu 50.000 Euro betragen. Zudem kann die Baubehörde den Umbau oder sogar den Abriss der Überdachung anordnen.
Auch wenn eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, bleibt ein Bußgeld in der Regel nicht aus. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig alle notwendigen Genehmigungen einzuholen.
Tabelle: Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bauen − Bußgelder nach Bundesländern
Bundesland |
Mögliche Strafe / Bußgeld (bis zu) |
Baden-Württemberg |
50.000 € |
Bayern |
50.000 € |
Berlin |
50.000 € |
Brandenburg |
40.000 € |
Bremen |
20.000 € |
Hamburg |
50.000 € |
Hessen |
50.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern |
25.000 € |
Niedersachsen |
50.000 € |
Nordrhein-Westfalen |
50.000 € |
Rheinland-Pfalz |
50.000 € |
Saarland |
50.000 € |
Sachsen |
50.000 € |
Sachsen-Anhalt |
50.000 € |
Schleswig-Holstein |
50.000 € |
Thüringen |
50.000 € |
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Beträge Richtwerte sind und variieren können.
Nicht einfach drauflos bauen!
Auch wenn für Ihre Terrassenüberdachung keine Genehmigung erforderlich ist, müssen dennoch alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören das Bauplanungsrecht des Bundes, das Bauordnungsrecht der Länder sowie das (teilweise privatrechtliche) Nachbarrecht.
Ob eine Baugenehmigung benötigt wird, hängt von der Art der Überdachung ab. Eine Terrassenüberdachung oder ein Wintergarten kann genehmigungspflichtig sein, während eine Pergola mit offenem Dach in der Regel keine Genehmigung erfordert.
Fazit: Bei angemessener Größe ist eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei
- Eine Terrassenüberdachung ist genehmigungsfrei, wenn sie (je nach Bundesland) eine Fläche von bis zu 30 Quadratmetern und meist eine Tiefe von drei Metern nicht überschreitet – es gibt aber Ausnahmen und Unterschiede.
- In den meisten Bundesländern muss der Mindestabstand zum Nachbargrundstück drei Meter betragen.
- Für den Bauantrag werden eine Bauzeichnung oder Baubeschreibung, eine Flurkarte vom Katasteramt und ein Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken benötigt.
- Die Kosten für den Bauantrag variieren je nach Bundesland.
- Wer eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichtet, riskiert eine Strafe bzw. ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Das könnte Sie auch interessieren




Jetzt Abo oder Gratisheft bestellen!
Lernen Sie auch unsere Zeitschrift kennen! Redaktionelle Beiträge, Tipps und Gewinnspiele rund ums Bauen, Wohnen & Leben für nur 2,20 Euro pro Ausgabe.

Gewinnspiel
Gewinne im Gesamtwert von über 4.000 Euro!
Hochwertige Möbel oder eine Küchenmaschine von KitchenAid − wir verlosen Gewinne im Wert von über 4.000 Euro. Hier mitmachen »