Baujahr vom Haus herausfinden: So kommen Sie an die Daten

Aufmacher Baujahr Haus herausfinden

Wenn das Baujahr unbekannt ist

Foto: Adobe Stock

Sie sind Eigentümer eines Hauses, kennen aber das genaue Baujahr nicht oder haben die Unterlagen verlegt? Oder interessieren Sie sich für eine Immobilie, wollen aber vor dem Kauf wissen, wie alt das Haus ist?

Hauseigentümer können das Baujahr beispielsweise über den Bau- oder Kaufvertrag vom Haus herausfinden. Kaufinteressenten werden im Energieausweis oder Grundbucheintrag fündig. Hier erfahren Sie, auf welchen Wegen Sie das Baujahr eines Hauses herausfinden können.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. So können Sie das Baujahr eines Hauses herausfinden
  2. Baujahr vom Haus herausfinden mit Kauf-, Bau- oder Gebäudeunterlagen
  3. Bauakte beim Bauamt gibt Aufschluss über Baujahr
  4. Baujahr vom Haus übers Grundbuch herausfinden
  5. Ermittlungen in Gebäudedateien und Katasterunterlagen
  6. Baujahr bestimmen anhand von Baustil und -merkmalen
  7. Warum das Baujahr eines Hauses wichtig ist
  8. Fazit: So lässt sich das Baujahr eines Hauses herausfinden

So können Sie das Baujahr eines Hauses herausfinden

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Eigentümer, Käufer oder Kaufinteressenten, das Baujahr vom Haus herauszufinden:

  1. Anhand von Unterlagen und Dokumenten, die Sie eventuell selbst besitzen, wie Bau- oder Kaufvertrag,
  2. durch amtliche Unterlagen wie Grundbuchauszug, Baubeschreibung oder Baugenehmigung, Kataster oder Bauakten,
  3. durch Schätzung anhand von Architektur, Stil und zeittypischen Merkmalen, ggf. unter Hinzuziehen eines Sachverständigen.

Was gilt als Baujahr?

  • Als Baujahr gilt das Jahr, in dem das Gebäude bezugsfertig war.
  • Wenn ein Gebäude durch Schäden unbrauchbar geworden ist und wieder aufgebaut werden musste, gilt das Jahr der ursprünglichen Fertigstellung.
  • Wurde es jedoch vollständig zerstört, gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.

Baujahr vom Haus herausfinden mit Kauf-, Bau- oder Gebäudeunterlagen

Energieausweis Baualter Haus herausfinden
Verlässliche Quelle für das Baualter eines Hauses: der Energieausweis.
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Auch wer ein Haus besitzt, hat das Baujahr nicht immer parat. So erging es beispielsweise manchem Hausbesitzer, als Anfang 2023 die Steuererklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer fällig wurde.

  • Wer den Kaufvertrag oder die Bauunterlagen zur Hand hat, kann das Baujahr des Hauses aber schnell herausfinden.
  • Kaufinteressenten haben zunächst keinen Zugang zu diesen Dokumenten. Spätestens bei der Besichtigung muss jedoch der Energieausweis vorgelegt werden, aus dem auch das Baujahr hervorgeht.

Lässt sich das Baujahr anhand dieser Unterlagen nicht ermitteln, ist der nächste Schritt die Einsichtnahme in Unterlagen amtlicher Stellen.

Bauakte beim Bauamt gibt Aufschluss über Baujahr

Eine weitere Möglichkeit, das Baujahr des Hauses herauszufinden, ist der Gang zum Bauamt der Gemeinde. Die Ämter führen zu jedem Bauvorhaben eine Bauakte mit allen relevanten Unterlagen wie Bauantrag, Baugenehmigung oder Grundrissplänen.

Eigentümer können die Unterlagen problemlos einsehen, Kaufinteressenten nur mit einer schriftlichen Vollmacht des Eigentümers.

Auch über das Baujahr hinaus enthält die Akte für Kaufinteressenten viele interessante Informationen als Grundlage für die Kaufentscheidung oder z. B. für eine Sanierung oder einen Umbau nach dem Kauf.

Wichtig: Da die Akten in der Regel im Archiv aufbewahrt werden, sollte man sich vorher beim Bauamt anmelden bzw. einen Termin vereinbaren. Kopien können gegen eine Verwaltungsgebühr von 10 bis 100 Euro angefertigt werden.

Baujahr vom Haus übers Grundbuch herausfinden

Grundbuch aufsuchen für Baualter Haus herausfinden
Wer Eigentümer ist oder ein berechtigtes Interesse hat, darf Einsicht ins Grundbuch nehmen, um das Baujahr eines Hauses zu ermitteln.
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Auch das Grundbuch hilft weiter, wenn das Baujahr eines Hauses unbekannt ist. Sie finden es im Grundbuchamt, einer Abteilung des Amtsgerichts.

Im Grundbuch finden Sie grundlegende Daten wie da Baujahr oder die Wohnfläche eines Gebäudes sowie Informationen zu den Eigentumsverhältnissen.

Die Einsicht in das Grundbuch muss schriftlich oder mündlich vor Ort beantragt werden. Wer nicht Eigentümer des Grundstücks ist, muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies kann zum Beispiel durch einen Kaufvertragsentwurf oder eine Vollmacht des Eigentümers geschehen. Neben dem Baujahr ist für Kaufinteressenten aus dem Grundbuch auch ersichtlich, ob die Immobilie vollständig abbezahlt oder noch mit einer Grundschuld belastet ist. Die Einsichtnahme ist kostenlos, ein Auszug kostet 10 Euro, mit Beglaubigung 20 Euro.

Ermittlungen in Gebäudedateien und Katasterunterlagen

In einigen Städten gibt es sogenannte Gebäudedateien, die auf statistischen Erhebungen beruhen. Zu den dort verfügbaren Daten gehört auch das Gebäudealter, allerdings nicht immer mit eindeutigem Baujahr. Dort, wo die Gebäudedaten für die Bürger kostenlos online abrufbar ist, wie zum Beispiel in der Stadt Wuppertal, lässt sich das Baujahr eines Hauses leicht von zu Hause aus ermitteln.

Auch das sogenannte Liegenschaftskataster, ein Verzeichnis aller Grundstücke und der darauf errichteten Gebäude, enthält Angaben zum Baujahr. Ähnlich wie beim Grundbuch müssen Nicht-Eigentümer ein berechtigtes Interesse nachweisen, um eine Auskunft vom zuständigen Katasteramt zu erhalten. Die Gebühr für einen Katasterauszug beträgt je nach Aufwand zwischen 15 und 60 Euro.

Baujahr bestimmen anhand von Baustil und -merkmalen

Baustil, um Baualter Haus herauszufinden
Stilfrage: Bestimmte Baustile und -techniken geben Auskunft über das ungefähre Baujahr eines Hauses.
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Jede Bauepoche hat ihre architektonischen und bautechnischen Besonderheiten. Ist das Baujahr eines Hauses unbekannt, kann es anhand dieser Merkmale zumindest annähernd bestimmt werden.

Wie bereits eingangs erwähnt, lässt der äußere Zustand eines Hauses oft keine zuverlässige Einschätzung seines Alters zu. Aufschlussreicher ist die Bausubstanz, z. B. Holzdecken oder Bruchsteinkeller bei älteren Häusern. Wer nicht selbst über entsprechende Baufachkenntnisse verfügt, sollte bei dieser Methode auf die Expertise eines Architekten oder anderen Bausachverständigen zurückgreifen. Vor dem Kauf einer älteren Immobilie ist ein Gutachten ohnehin oft sinnvoll, nicht nur um das Alter des Hauses festzustellen, sondern auch um den Sanierungsbedarf und die Kosten abzuschätzen.

Baujahrstypische Mängel beim Hauskauf: Haftet der Verkäufer?

Immer wieder kommt es vor, dass Käufer einen Mangel an ihrer neu erworbenen Immobilie entdecken, der vorher nicht erkennbar war. Enthält der Kaufvertrag einen Haftungsausschluss des Verkäufers ("gekauft wie gesehen"), muss dieser nicht für die Reparatur oder Beseitigung des Mangels aufkommen.

Dies gilt jedoch nicht, wenn er den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat. Die Beweislast hierfür trägt allerdings der Käufer, der sich dazu eines Sachverständigen bedienen sollte. Handelt es sich um baujahrstypische Mängel, greift der Gewährleistungsausschluss des Verkäufers.

Warum das Baujahr eines Hauses wichtig ist

Asbestsanierung Haus
Gefährliche Materialien wie etwa Asbest wurden nur bis zu einem bestimmten Baujahr verwendet.
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Einem Haus sieht man sein Alter nicht immer sofort an. Alte Straßenfotos zum Beispiel lassen sich meist eher anhand der Autos oder der Kleidung der Passanten zeitlich einordnen als anhand der Hausfassaden. Beim Hauskauf ist das Baujahr aber wichtig, denn …

  • es hilft, die Bauqualität einzuschätzen,
  • es gibt Hinweise auf verwendete Materialien,
  • es zeigt typische Baufehler oder
  • Schadstoffe, etwa Asbest oder gefährliche Lösungsmittel.

Davon hängt in der Regel ab, wie renovierungs- oder sanierungsbedürftig ältere Gebäude sind und welche Kosten dafür anfallen. Auch für die Berechnung der Grundsteuer spielt das Baujahr eine Rolle.

Weiterlesen: In diesem Artikel erfahren Sie ganz konkret, was das Baujahr über Ihr Haus aussagt »

Fazit: So lässt sich das Baujahr eines Hauses herausfinden

  1. Hauseigentümer können das Baujahr vom Haus mit dem Bau- oder Kaufvertrag herausfinden.
  2. Kaufinteressenten erfahren es durch den Energieausweis, der vorm Kauf vorgelegt werden muss.
  3. Auch beim Bau-, Grundbuch- oder Katasteramt erhalten Eigentümer in der Regel problemlos Einsicht in relevante Unterlagen wie etwa über den Bauantrag oder den Grundbucheintrag.
  4. Kaufinteressenten steht diese Möglichkeit ebenfalls offen, sie müssen bei den Ämtern aber ein berechtigtes Interesse oder eine Vollmacht des Eigentümers nachweisen.
  5. Anhand von Stil- und Baumerkmalen lässt sich das Baujahr älterer Immobilien zumindest annähernd bestimmen.
  6. Nicht nur bei der Bestimmung des Baujahres ist die Expertise von Sachverständigen beim Hauskauf hilfreich – auch bei der Einschätzung des Sanierungsbedarfs.

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