Balkonkraftwerk: Droht Strafe, wenn der Zähler rückwärts läuft?

Stromzähler dreht rückwärts

Neues Gesetz zu Balkonsolaranlagen

Foto: Adobe Stock

Kleine Solaranlagen für den Balkon werden immer beliebter, denn damit können auch Mieter einen Teil ihres Haushaltsstroms klimafreundlich selbst erzeugen. Doch die Balkonkraftwerke vertragen sich nicht mit den meisten alten Stromzählern. Wird mehr Strom ins Netz eingespeist, als der Haushalt gerade verbraucht, laufen diese Zähler rückwärts. Das ist eigentlich verboten, theoretisch können Bußgelder oder sogar Gefängnisstrafen verhängt werden.

Mit einer Strafe müssen PV-Betreiber allerdings in den meisten Fällen nicht rechnen. Warum das so ist und welche Gesetzesneuerung ab 2024 kommen soll, erfahren Sie in diesem Beitrag unserer Redaktion.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Warum läuft der Stromzähler rückwärts?
  2. Droht Strafe, wenn der Zähler rückwärts läuft?
  3. Neuregelung ab 2024: Übergangsweise rückwärts drehen erlaubt
  4. Fazit: Was Betreiber von Balkon-PV-Anlagen über Stromzähler wissen müssen

Warum läuft der Stromzähler rückwärts?

Alte Drehstromzähler
Alte Drehstromzähler können bei einem Stromüberschuss rückwärts laufen.
Pixabay/Gerd Altmann

Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen werden vom Staat durch die Befreiung von der Mehrwertsteuer gefördert − und doch können Betreiber Ärger bekommen, wenn ihr Balkonkraftwerk ordentlich Strom produziert. Genauer gesagt, wenn mehr Strom ins Netz eingespeist wird, als der Haushalt gerade verbraucht. Dann kann es passieren, dass ältere analoge Stromzähler (Ferraris-Zähler) rückwärts laufen.

Das ist in Deutschland verboten, weil die vom Stromversorger gelieferte Strommenge und die darauf zu zahlenden Steuern, Abgaben und Umlagen somit ja nicht korrekt erfasst werden. Rückwärts laufende Zähler müssen daher bei Inbetriebnahme einer Balkon-Solaranlage ausgetauscht werden.

Balkonkraftwerk Solaranlage für die Steckdose an Balkonbrüstung

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Die wichtigsten Infos zum Betrieb und zur Inbetriebnahme einer Mini-Solaranlage haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Welche Stromzähler sind erlaubt?

Derzeit sind beim Betrieb einer Mini-Photovoltaikanlage drei Arten von Stromzählern erlaubt, bei denen ein Rückwärtsdrehen ausgeschlossen ist:

  1. Analoge Zähler mit Rücklaufsperre. Hier handelt es sich um die altbekannten Ferraris-Zähler mit Drehscheibe und Zählwerk hinter einem Sichtfenster. Diese Stromzähler erkennt man an dem Symbol einer Kralle, die ein Zahnrad festhält.
  2. Digitale Stromzähler. Diese erfassen sowohl den Strom, der aus dem Netz bezogen wird, als auch den, der eingespeist wird. Zu erkennen sind die Zähler am digitalen Display.
  3. Intelligente Stromzähler bzw. Smart Meter. Mit einem Smart-Meter-Gateway wird der digitale Zähler zur smarten Messstelle, die auch Daten überträgt.

Droht Strafe, wenn der Zähler rückwärts läuft?

Wenn bei der Einspeisung von Strom aus dem Balkonkraftwerk der Zähler rückwärts läuft, kann das strafbar sein − zumindest theoretisch. Das Gesetz sieht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. In der Praxis scheint eine solche Strafe im Zusammenhang mit einem Balkonkraftwerk allerdings unwahrscheinlich. Zumal es sich um relativ geringe Strommengen handelt. Unserer Redaktion ist auch kein Fall bekannt, in dem eine solche Strafe verhängt wurde.

Schuld an rückwärts laufenden Zählen ist häufig die Bürokratie

Einbau eines digitalen Stromzählers
Die Zukunft ist der Einbau eines digitalen Stromzählers oder eines Smart Meters.
SMGW

Das Verbot von rückwärts laufenden Stromzählern richtet sich in erster Linie gegen bewusste Manipulationsversuche. Wenn aber in einem Haushalt mit einer PV-Solaranlage ein Zähler rückwärts läuft, so geschieht dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht in betrügerischer Absicht, sondern weil die Bürokratie langsam arbeitet.

Denn: Derzeit muss ein Balkonkraftwerk vom Betreiber sowohl beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als auch beim Netzbetreiber angemeldet werden (der Netzbetreiber ist in der Regel auch der Messstellenbetreiber, wie der Stromzähler offiziell heißt). Hier erklären wir genauer, wie Sie diese Anmeldung vornehmen »

Fehlt die Rücklaufsperre am Zähler, ist der Netzbetreiber für den Austausch zuständig. In der Praxis dauert dies meist einige Wochen bis Monate, während das Balkonkraftwerk bereits in Betrieb ist.

Was kostet ein neuer Stromzähler?

In der Regel übernimmt der Messstellenbetreiber, meist der Netzbetreiber, die Kosten für den Zählertausch. Er bleibt auch Eigentümer des neuen Zählers. Die jährlichen Betriebskosten des Zählers trägt dagegen der Verbraucher. Sie sind bei digitalen Zählern mit bis zu 20 Euro höher als bei analogen Zählern (ca. 8 bis 13 Euro).

Neuregelung ab 2024: Übergangsweise rückwärts drehen erlaubt

Balkonsolaranlage
Ab 2024 sollen der Betrieb und die Anmeldung eines Balkonkraftwerks vereinfacht werden.
Pixabay/Franz Bachinger

Mit einer neuen gesetzlichen Regelung, dem sogenannten Solarpaket 1, soll die Anmeldung von Balkonkraftwerken vereinfacht und der übergangsweise Weiterbetrieb von rückwärts laufenden Zählern legalisiert werden. Ziel ist es, den Ausbau der Stromerzeugung aus Photovoltaik voranzutreiben.

Sobald das Gesetzespaket im Laufe des Jahres 2024 in Kraft tritt müssen Mini-PV-Anlagen nur noch einmal beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (statt wie bislang auch beim Netzbetreiber) angemeldet werden. Nach der Anmeldung fordert die Bundesnetzagentur den Netzbetreiber auf, einen alten Zähler ohne Rücklaufsperre auszutauschen. Der Betreiber der PV-Anlage hat mit der Meldung seine Pflicht bereits erfüllt und muss keine Strafe fürchten, wenn der Zähler rückwärts läuft.

In der Regel wird der Netzbetreiber beim Austausch einen digitalen Zähler einbauen, da sonst ein weiterer Zählerwechsel notwendig werden könnte. Ab 2032 sollen „moderne Messeinrichtungen“ (digitale Stromzähler) zum Standard werden. Bis dahin werden analogen Zähler ausgebaut.

Digitaler Stromzähler

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Fazit: Was Betreiber von Balkon-PV-Anlagen über Stromzähler wissen müssen

  • Wenn ein Balkonkraftwerk mehr Strom erzeugt, als der Haushalt gerade verbraucht, kann es vorkommen, dass ältere analoge Stromzähler rückwärts laufen.
  • Rückwärtslaufende Zähler sind in Deutschland verboten, theoretisch können Bußgelder oder sogar Gefängnisstrafen verhängt werden.
  • Der Austausch alter gegen neue digitale Zähler ist Sache des Netzbetreibers.
  • Mit dem Solarpaket I im Laufe des Jahres 2024 soll die Anmeldung von Balkonzählern vereinfacht und der Rückwärtslauf für eine Übergangszeit erlaubt werden.
  • Bis 2032 müssen alle analogen Stromzähler durch digitale Zähler ersetzt werden.

Stand: April 2024

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