Einen Hausanbau planen: Mehr Platz für alle
Hausanbau: Ideen und Planungstipps
Ein Hausanbau will gut geplant sein: Denn er ist nicht nur ein „Anhängsel”, sondern soll eine harmonische Einheit mit dem Haus bilden. Dabei spielen nicht nur gestalterische Aspekte eine Rolle, sondern auch baurechtliche Vorgaben müssen erfüllt werden. Wir zeigen, wie Sie Schritt für Schritt einen Anbau fürs Haus planen.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Gestaltungsbeispiele: Anbau andocken oder integrieren?
Kein Anbau gleicht dem anderen. Es gilt, die äußeren Umstände zu berücksichtigen wie auch die individuellen Wünsche, die zu dem Bauvorhaben führen. Viel hängt zudem von der geplanten Nutzung ab. Im Idealfall sind Optionen für die Zukunft berücksichtigt, falls sich Familiensituationen ändern.
Ganz gleich, ob große oder kleine Lösung – wenn Anbauten mit eigener Qualität und Formensprache auftreten, werden sie zu echten Hinguckern. Sie geben die Spannung zwischen Alt und Neu selbstbewusst wieder, wie folgende Beispiele zeigen.
1 Integrieren: Anbau über zwei Stockwerke
Eine nicht alltägliche Ansicht zeigt dieses Einfamilienhaus. Das tief gezogene Dach bekam einen Dachvorbau über zwei Stockwerke. Die gewonnene Wohnfläche wurde nahtlos in den vorhandenen Grundriss integriert. Die Trennung spiegelt sich trotzdem: in der mit Holzschalung verkleideten Fassade des Anbaus. Sie setzt sich deutlich vom Altbau ab.
Kostengünstige Variante: Balkon nachträglich anbauen
Mit einem Anbaubalkon gewinnen Sie mit relativ wenig Aufwand neuen Wohnraum. Weiterer Vorteil: Der Balkonanbau ist bei fast jedem Haus problemlos möglich. Dennoch gibt es einige baurechtliche Vorgaben zu beachten. Wir erklären, worauf es ankommt: Balkon nachträglich anbauen »
2 Andocken: Anbau als eigenständiger Kubus
Eine noch deutlichere Trennung wird erzielt, wenn der Anbau als eigenständiger Kubus ausgeführt wird. Als Kunstgriff dient oft eine Fuge, die Neu an Alt andockt. Sie kennzeichnet den Übergang nicht nur optisch. Im Innenbereich fällt ihr eine verknüpfende Funktion zwischen den Bauteilen zu.
Diese Lösung eignet sich besonders gut, wenn Büro- oder Schlafräume hinzukommen sollen. Wird die Fuge größer dimensioniert, kann sie sogar ein Treppenhaus aufnehmen. Das ermöglicht eine separate Erschließung.
Kubus-Beispiel 1: Arbeiten mit Pufferzone zum Familienalltag. Im Erdgeschoss gelangt man durch ein multifunktionales Lesezimmer ins neu geschaffene Büro.
Kubus-Beispiel 2: Das Siedlungshaus wird durch den roten Holzanbau deutlich aufgewertet. Die Elemente dieses Anbaus wurden von einer Fertighaus-Firma vorgefertigt. Der Anbau ist selbsttragend, belastet also die Statik des Altbaus nicht.
Kubus-Beispiel 3: Dieser Glasbau erweitert nicht nur den Wohnraum, sondern leitet auch mehr Helligkeit in die hinteren Zimmer, wodurch diese deutlich aufgewertet werden. Familie Pahlstedt zeigt in unserer Reportage, wie sie ihr Haus aus den 1970er-Jahren mit einem Glasanbau in einen lichtdurchfluteten Wohnraum verwandeln. Zur Reportage: Glasanbau fürs Haus »
Oder nach oben aufstocken ...
Hier stellen wir die Aufstockung auf einem Mehrfamilienhaus mit Hilfe vorgefertigter Holzbaumodule vor. Zuvor war die Abstimmung mit den dort lebenden Menschen notwendig. Zum Beitrag »
Der Anbau als Generationen-Lösung
Wer Richtung Zukunft denkt, kann noch einen Schritt weiter gehen. Wenn es das Grundstück zulässt, bietet ein großzügiger Anbau der Familie zunächst viel Entfaltungsfreiheit. Wird der Übergang zwischen Alt und Neu so geplant, dass bei Bedarf beide Teile separat erschlossen werden können, ist eine spätere Trennung problemlos möglich.
Der Anbau kann den Eltern im Ruhestand als vollwertige Wohneinheit dienen. Das Haupthaus wiederum erleichtert der jungen Generation den Start ins eigene Leben sowie die Familiengründung.
Soll Zwei-Generationen-Wohnen sofort verwirklicht werden, bieten sich vor allem bei zweistöckigen Einfamilienhäusern Verlängerungen in Längs- oder Querrichtung an, am besten bis unter den First. So können zwei übereinander liegende Wohnungen entstehen. Allerdings sind die Eingriffe in den bestehenden Grundriss besonders groß. Die Erschließung durch Treppen muss der neuen Situation angepasst und die Räume müssen für jedes Stockwerk in eine neue, sinnvolle Abfolge gebracht werden.
Wann ist eine Baugenehmigung für den Anbau notwendig?
Prinzipiell ist für jedes Anbauvorhaben eine Baugenehmigung nötig. Aber es gibt Ausnahmen. Hier im Überblick die wichtigsten Regelungen, wenn Sie einen Anbau für Ihr Haus planen:
- Anbauten mit Aufenthaltsräumen benötigen entweder einen formellen Bauantrag, oder es reicht – etwa bei reinen Wohngebäuden im Rahmen eines Bebauungsplans – das Kenntnisgabeverfahren.
- Balkone und Außentreppen können sogar verfahrensfrei errichtet werden, sofern sie bestimmte Maße nicht überschreiten. Die Details regeln hier wiederum die Landesbauordnungen.
- Terrassenüberdachungen, Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen sind ebenfalls verfahrensfrei (in Baden-Württemberg zum Beispiel bis 30 m² Grundfläche).
- Jeder Anbau, ebenso auch Außentreppen und Balkone, benötigt ein Fundament. Zu den Unterlagen gehört deshalb auch ein Standsicherheitsnachweis.
Bauvorschriften – was ist erlaubt?
Wenn Sie einen Hausanbau planen, müssen Sie verschiedene Bauvorschriften einhalten. Sie betreffen zum einen das ganze Bundesland und zum anderen Ihr Wohngebiet. Sie geben vor, wie groß Ihr Anbau werden darf und was bei der Bauausführung zu beachten ist.
Die Landesbauordnungen der Bundesländer regeln die Bebauung von Grundstücken. Besonders wichtig für Anbauten sind baurechtliche Vorschriften zu:
- den Abständen zwischen Gebäuden: In einem normalen Wohngebiet müssen zwischen 2,5 und 3,0 Meter eingehalten werden. In alten Stadtkernen kann dieses Maß auch unterschritten werden. Das zulässige Baufenster ist aus Ihrem Bebauungsplan ersichtlich.
- der Gestaltung des Anbaus
- der Standsicherheit des Anbaus (Statik)
- Brandschutzbestimmungen
- zugelassene Baumaterialien
- dem notwendigen Genehmigungsverfahren
Was in Ihrem Bundesland gilt, regeln die Landesbauordnungen. Hier geht's zum kompletten Überblick über alle Landesbauordnungen in Deutschland »
Gestaltung und Erschließung des Anbaus
Neben dem Baurecht beeinflussen die Gegebenheiten vor Ort die Lage für einen Anbau: So gibt der Bebauungsplan häufig schon die Himmelsrichtung für Ihren Anbau vor. Führt der Anbau zu einer ungünstigen Schattenbildung auf Ihrem Grundstück? Oder liegt er so günstig, dass Sie zukünftig von noch mehr Tageslicht oder einer tollen Aussicht profitieren? Berücksichtigen auch diese Aspekte bei der Planung Ihres Hausanbaus, denn sie entscheiden wesentlich über den späteren Wohnkomfort Ihres Anbaus.
Relevant ist auch die bereits vorhandene Erschließung des Grundstücks und die damit verbundene Lage der Versorgungsleitungen im Erdreich.
Auf technischer Seite geht es um Wärme-, Witterungs- und Schallschutz sowie um die Leitungen zum Haus.
Wichtig: Achten Sie auf den richtigen Anschluss der Bauteile
Bei allen Anbauvarianten ist wichtig, dass die Übergänge zwischen den Bauteilen sorgfältig ausgeführt werden. Entstehen Wärmebrücken, sind spätere Bauschäden vorprogrammiert.
Der Bebauungsplan – wie darf gebaut werden?
Der Bebauungsplan regelt im Detail, wie Sie Ihr Grundstück bebauen dürfen und wie groß Ihr Anbau werden darf. So beantwortet er beispielsweise die folgenden Fragen:
- Welcher Anteil einer Grundstücksfläche darf bebaut werden?
- Wo auf dem Grundstück darf bzw. muss das Gebäude stehen?
- Wie hoch darf es sein?
Anhand des Bebauungsplans für Ihr Grundstück können Sie ganz konkret planen, wie Sie sich den Anbau für Ihr Haus vorstellen. Auf einen größeren Maßstab vergrößert, können Sie den Bebauungsplan sogar als Gestaltungsvorlage nutzen, um verschiedenen Positionen für Ihren Hausanbau einzuzeichnen und durchzuplanen.
Bebauungspläne einsehen
Den Bebauungsplan für Ihr Grundstück können Sie auf dem Bauamt bzw. auf der Gemeindeverwaltung einsehen. Vereinzelt sind die Pläne sogar im Internet zugänglich.
In Gebieten, die vor 1960 entstanden sind, existiert in der Regel kein Bebauungsplan. Hier gibt die umgebende Bebauung den Maßstab vor. Die wichtigsten Informationen für ein einzelnes Grundstück werden aus dem Bebauungsplan in den Lageplan für das Grundstück übernommen.
So lesen Sie einen Bebauungsplan richtig
Ein Blick in den Bebauungsplan verrät, wie Ihr Grundstück genutzt, bebaut und bepflanzt werden darf. Für den Laien sind diese Pläne allerdings oft schwer verständlich. Wir erklären, wie Sie einen Bebauungsplan richtig lesen und verstehen »
Vorgespräch auf der Baubehörde
Klären Sie in einem Gespräch auf der Baubehörde, wie sich die gesetzlichen Anforderungen mit den eigenen Wünschen in Einklang bringen lassen. Mitunter sind Befreiungen von den Begrenzungen möglich.
Rechenbeispiel: So berechnen Sie die erlaubte Größe Ihres Anbaus
Um zu berechnen, wie groß Ihr Anbau werden darf, ist vor allem die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Grundflächenzahl (GRZ) wichtig. Ihr Bebauungsplan verrät Ihnen, was für Ihr Grundstück gilt. Sie geben die mögliche Größe eines Anbaus vor.
Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie Sie die erlaubte Größe Ihres Anbaus selbst berechnen können.
Musterbeispiel: Anbaugröße selber berechnen
Grundstücksgröße: 500 m²
GFZ: 0,8
GRZ: 0,4
1 Berechnen Sie zunächst die maximale Wohnfläche, die auf Ihrem Grundstück bebauen dürfen.
Das berechnen Sie so: GFZ x Grundstücksgröße. Bei unserem Beispiel lautet also die Rechnung: 0,8 x 500 m² = 400 m².
Steht auf dem Grundstück bereits ein zweigeschossiges Haus mit Außenmaßen von 12 x 12 m, ergibt das (ohne evtl. weitere Nutzflächen) 2 x 12 m x 12 m = 288 m².
Für einen Anbau bleibt also maximal eine Fläche übrig von 400 m² - 288 m² = 112 m²
2 Grundflächenzahl einkalkulieren
Wenn für das Grundstück zudem eine GRZ von 0,4 gilt, dann dürfen maximal 0,4 x 500 m² = 200 m² überbaut werden.
Da das bestehende Haus bereits 12 m x 12 m = 144 m² Grundfläche hat, bleiben 200 m² - 144 m² = 56 m² frei.
Will der Bauherr die maximal mögliche Größe für seinen Anbau nutzen, müsste dieser also zweigeschossig ausfallen – beispielsweise über die gesamte Hausbreite bei Außenmaßen von 12 x 4,66 m.
3 Grenzabstände berücksichtigen
Nun gilt es noch, die Mindestabstände zur Grundstücksgrenze zu berücksichtigen. Dann wird sich zeigen, ob der Anbau seitlich am Haus Platz hat oder nur auf der Gartenseite möglich ist.