Mietkosten: So setzen sie sich zusammen

Rechnungen Miete

Kostenaufstellung für Mieter

Foto: Pexels/Karolina Grabowska

Nicht nur die Miete an sich schlägt zu Buche, es kommen noch viele weitere Kostenfaktoren auf Mieter zu. Welche das sind und womit Sie ungefähr rechnen müssen: Hier steht's!

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Kaltmiete
  2. Nebenkosten
  3. Mietkaution & Maklergebühren
  4. Stellplatz
  5. Strom & Telekommunikation
  6. Versicherungen
  7. Renovierung & Umzug

Kaltmiete

Die Kaltmiete ist die Nettomiete: also die Grundmiete, die ausschließlich den Wohnraum an sich betrifft. Die zahlt der Mieter ausschließlich für die Nutzung der Wohnfläche. Die Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Versicherungen, Müllabfuhr, Gemeinschaftsstrom, Gartenpflege usw. sind darin noch nicht enthalten.

Einzug in Mietwohnung
Nur die Kaltmiete einer Wohnung reicht noch nicht zum Leben aus. Denn die Wohnung muss geheizt sowie mit Wasser und Strom versorgt werden. Und noch weitere Betriebskosten fallen an.
AdobeStock/Halfpoint

Kaltmiete und Warmmiete

  • Die Kaltmiete ist ein fixer Betrag, der sich allein auf das Mieten der Wohnfläche bezieht. Da weitere Betriebskosten, wie etwa die Heizung noch nicht enthalten sind, bleibt die Wohnung sozusagen noch "kalt".
  • Die Warmmiete berechnet sich aus der Kaltmiete plus aller weiteren verbrauchsabhängigen Nebenkosten der Wohnung, wie etwa die Heizung (deshalb "Warmmiete"). Sie umfasst letztlich den vollen Mietpreis, den Sie an den Vermieter überweisen müssen.

Übrigens: Wer wissen möchte, wie der Mietpreis vom Vermieter berechnet wird, findet auf der Website der Wüstenrot Bausparkasse eine Aufschlüsselung: So wird der Mietpreis berechnet »

Mietspiegel Stadt Bielefeld
Beispiel: Der Mietspiegel der Stadt Bielefeld (Stand 2022)

Die Nettomiete ist besonders beim sogenannten Mietspiegel wichtig: Wer vergleichen will, ob eine Wohnung günstig, überteuert oder zu einem fairen Preis angeboten wird, schaut am besten im Mietspiegel der Stadt nach. Er bietet eine Orientierungshilfe über die Höhe der üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen, die in ihrer Art, Größe, Ausstattung und Lage, beispielsweise Stadtbezirke oder Baujahr vergleichbar sind.

Ein „qualifizierter Mietspiegel“ wird nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt und ist im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung anzupassen und nach 4 Jahren neu zu erstellen. Er ist häufig auf den Websites der Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu finden. Leider gibt es nicht für jeden Wohnort einen Mietspiegel. In solchen Fällen bietet sich ein Preisvergleich mit einer Immobiliensuchmaschine an.

Weiter mieten oder doch kaufen?

Der Miet-Kauf-Rechner der Wüstenrot Bausparkasse hilft bei der Entscheidung.

Nebenkosten

Heizungsthermostat
Die Nebenkosten einer Wohnung sollte man nicht unterschätzen. Besonders die Heizung nimmt einen großen Posten ein.
epr/e.on

Die Nebenkosten werden auch „Zweite Miete“ genannt. Dazu zählen in erster Linie die laufenden Betriebskosten wie

  • Heizung
  • Wasser und Abwasser
  • Gemeinschaftsstrom
  • Hausmeister
  • Gebühren für Müllentsorgung
  • Wohnungsversicherungen
  • Grundsteuerumlage.

Vermieter sind grundsätzlich dazu verpflichtet, eine für den Mieter nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung vorzulegen: und zwar einmal jährlich und spätestens innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum. In der Regel entspricht der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr.

Tipp: Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags immer auch nachfragen, was zu den Nebenkosten zählt. Lassen Sie sich wenn möglich, eine Betriebskostenabrechnung des Vermieters aus der jüngeren Vergangenheit für die Wohnung zeigen. Damit gehen Sie auf Nummer sicher.

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Mietkaution

Um sich gegen Mietausfälle, Schäden und ausstehende Nebenkosten etwas abzusichern, ist es üblich, dass der Vermieter eine Kaution verlangt. Diese beträgt gewöhnlich zwei bis maximal drei Monatsnettomieten.

Der Vermieter muss die Mietkaution zinsbringend anlegen und nach Auszug an den Mieter inklusive der Zinserträge zurückzahlen. Sollten noch Kosten für Wohnungsschäden etc. anfallen, werden sie meist verrechnet.

Wichtige Fakten zur Kaution

  • Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution von höchstens drei Nettomieten u.a. als Sicherheit für eventuelle Schäden in der Wohnung.
  • Sind während der Miete keine Schäden entstanden, bekommt der Mieter die Kaution nach seinem Auszug in voller Höhe zurück, sofern dem Vermieter nicht noch andere Ansprüche zustehen.
  • Der Vermieter darf die Kaution nicht auf sein Privatkonto einzahlen. Er ist verpflichtet, das Geld anzulegen, zum Beispiel auf einem Kautionskonto. Das Konto darf maximal eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben, da so lang in der Regel auch die Kündigungsfrist für eine Wohnung ist. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter muss auf Anfrage mitteilen, wo er das Geld zu welchem Zinssatz angelegt hat. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
  • Mit der Rückzahlung darf sich der Vermieter bis zu sechs Monate nach Auszug Zeit lassen.

Der Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück: Gibt es Fristen für die Rückzahlung?

Die Gerichte sehen in der Regel eine Frist von 3−6 Monaten als angemessen an. Doch der Einzelfall entscheidet. In unserem Artikel erfahren Sie,

  • wann der Vermieter dazu berechtigt ist, die Kaution einzubehalten
  • bis wann sie zurückgezahlt werden muss und
  • wie Sie schnell an Ihre Kaution kommen

Hier geht's zu unserem Rechtsratgeber zur Mietkaution »

Maklergebühren

In manchen Städten ist es äußerst schwierig, eine geeignete Wohnung zu mieten. Makler können dann eine gute Hilfe sein, die passende Wohnung zu finden. Dafür verlangen sie natürlich auch eine Maklerprovision. Und zwar maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wichtig! Seit 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Wer einen Immobilienmakler beauftragt, hat ihn auch zu bezahlen. Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Maklerprovision auf den Mieter umzulegen.

Wohnungsbesichtigung und Gespräch mit dem Makler
Eine Maklerprovision kann ganz schön ins Geld gehen. Seit 2015 muss diese Kosten jedoch in den meisten Fällen der Vermieter tragen.
AdobeStock/GutesaMilos

Stellplatz

Wer ein eigenes Auto hat und in eine Gegend ziehen möchte, die sich durch Parkplatzmangel auszeichnet, ist mit der Miete eines Stellplatzes gut beraten. Glücklich, wer in einem solchen Fall den Stellplatz gleich mit der Wohnung mitmieten kann. Aber Vorsicht: Stellen sie im Vorfeld einen Kostenvergleich an. Möglicherweise ist die Anmietung eines Parkplatzes in einer Tiefgarage um die Ecke deutlich preiswerter.

Strom

Fernsehabend
Ein gemütlicher Fernsehabend gehört zum Wohnen einfach dazu - kostet aber Strom.
Pexels/Taryn Elliott

Die Stromkosten sind meist nicht in den Nebenkosten enthalten. Er muss je nach Verbrauch separat mit einem Stromanbieter abgerechnet werden. Je nach Anbieter und persönlichen Gewohnheiten variieren die Stromkosten stark.

Diese Aufstellung kann als Anhaltspunkt für Ihre Stromverbrauchskosten dienen:

  • Singlehaushalt (Durchschnittsverbrauch von 2.300−2.800 kWh): mit Durchschnittskosten von ca. 45−55 Euro/Monat
  • 2-Personen-Haushalt (Durchschnittsverbrauch von 3.000−3.500 kWh): mit Durchschnittskosten von ca. 70−80 Euro/Monat
  • 4-Personen-Haushalt (Durchschnittsverbrauch von 4.000−4.800 kWh): mit Durchschnittskosten von ca. 90−110 Euro/Monat
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Telekommunikation

Zuhause ist da, wo man WLAN hat… Heutzutage möchte fast niemand mehr auf Telefon und schnelles Internet verzichten. Und auch das ist natürlich nicht umsonst: Es fallen monatliche Grundgebühren und evtl. verbrauchsabhängige Kosten an.

Je nach Anbieter werden zusätzlich noch einmalige Anschlussgebühren berechnet. Deshalb auf jeden Fall vorher schlau machen und die verschiedenen Anbieter und deren Angebote vergleichen!

Versicherungen

So gut wie jeder verfügt über eine Krankenversicherung. Allerdings können im Fall der Fälle Privathaftpflicht und Hausratversicherung ebenfalls große Dienste leisten, da sich doppelter Schutz oftmals auszahlt.

Je nach Lebenssituation verändern sich die Bedürfnisse nach einem entsprechenden Risikoschutz: Wer beispielsweise sich selbst oder seine Angehörigen vor Lohnausfall schützen will, sollte sich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung Gedanken machen. Deshalb am besten mit etwas Zeit recherchieren, welches Angebot sich lohnen würde, und sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen.

Renovierung

Wohnung streichen
Gut zu wissen: Mieter die ihre Wohnung beim Einzug renoviert übernommen haben, müssen diese auch beim Auszug renovieren. Wurde die Wohnung unrenoviert übernommen, besteht umgekehrt auch keine Pflicht zur Renovierung bei Auszug.
Pexels/Ksenia Chernaya

Manchmal hat man das Glück, dass man in eine komplett renovierte Wohnung ziehen kann und auch in der alten Wohnung nichts mehr machen muss. Ansonsten fallen Kosten für Schönheitsreparaturen, Ausbesserungsarbeiten, Farben, Tapeten, Bodenbeläge und vieles mehr an. Und auch später noch sollte man immer etwas Budget für Lampen, Werkzeug, Dichtungen und Co. zur Seite legen.

Umzug

Vor jedem Umzug stellt sich die gleiche Frage: Selber machen oder machen lassen? Für den eigentlichen Umzug sind mit Kosten für Umzugskartons, ein passendes Fahrzeug, Helfer nebst Verköstigung und gegebenenfalls Gebühren für die Straßenabsperrung mit Halteverbotsschildern vor der alten und der neuen Wohnung zu rechnen.

Wer sich professionelle Hilfe suchen möchte, sollte mindestens drei Vergleichsangebote einholen. Je nach Größe des Haushalts sind die Kosten für ein Umzugsunternehmen schnell vierstellig. Allerdings muss man dann im Gegenzug nicht auch gelegentlich aushelfen.

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