Carport: Wann ist eine Baugenehmigung nötig?
Vorschriften für Carports und Garagen
Carports sind eine kostengünstige Alternative zur Garage und lassen sich mit ein wenig handwerklichem Geschick sogar selber bauen. Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt vor allem von der Größe Ihres Carports ab. Carports bis zu einer Grundfläche von 30−50 m² sind in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei.
Hier erfahren Sie, was Sie beim Bau eines Carports beachten sollten und welche Regelungen für Ihr Bundesland gelten.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
Wann brauche ich eine Baugenehmigung fürs Carport?
Mag die Bauweise des Carports noch so einfach sein: Rein rechtlich gilt es als bauliche Anlage. Ob Sie eine Garage oder einen Carport bauen möchte, macht in puncto Baugenehmigung daher keinen großen rechtlichen Unterschied. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie eine Garage oder einen Carport bauen möchten, finden Sie hier unsere Entscheidungshilfe: Garage oder Carport − was ist besser?
Laut dem öffentlichen Baurecht sind bauliche Anlagen generell genehmigungspflichtig. Aber es gibt Ausnahmen. Denn dass ein Carport in einer anderen Größenliga spielt als ein Einfamilienhaus, ist auch den Baurechtlern klar – zumal ein Baugenehmigungsverfahren recht aufwändig und teuer ist.
Deshalb gelten in vielen Bundesländern einfachere baurechtliche Regelungen für Carports. Baurechtlich möglich machen das die Landesbauordnungen (LBO), die jedes Bundesland festlegt. Bis zu einer Grundfläche von von 30−50 m² sind die meisten Carports genehmigungsfrei. Das heißt: Sie brauchen hier kein aufwändiges Genehmigungsverfahren einleiten.
Carport bauen: Was ist bei einer Grenzbebauung zu beachten?
Als sogenannte bauliche Anlage fallen Carports unter die die öffentlich-rechtlichen Vorschriften Ihrer Kommune zur Grenzbebauung. Im Bebauungsplan Ihres Grundstücks können Sie nachlesen, was für Sie gilt.
In unserem Artikel finden Sie weiterführende Informationen zu den baulichen Bestimmungen fürs Carport: Carport bauen − was muss ich beachten? »
Lohnt sich ein Solarcarport?
Ein Solardach auf dem Carport gibt es als Komplettpaket oder zum Nachrüsten. Wann sich das lohnt und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel: Carports mit Solardach: Tipps für Hausbesitzer »
"Verfahrensfrei" heißt nicht "rechtsfrei"!
Verfahrensfrei bedeutet: Sie brauchen keine Baugenehmigung und auch die Bauanzeige an das örtliche Bauamt entfällt. Aber auch wenn Sie keine Genehmigung brauchen, dürfen Sie einfach drauflos bauen. Sie müssen auch in diesem Fall alle baurechtlichen Vorgaben des Bebauungsplans einhalten, der für Ihr Grundstück gilt.
Sie sind selbst für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich. Sie müssen zum Beispiel Vorgaben eines Bebauungsplans einhalten. Welche speziellen Regelungen für Ihr Vorhaben bestehen, erfragen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde. Eine Vorab-Prüfung Ihres Bauvorhabens erfolgt bei verfahrensfreien Bauvorhaben aber nicht.
So lesen Sie einen Bebauungsplan richtig
Der Bebauungsplan erklärt, wie Ihr Grundstück genutzt und bebaut werden darf. Hier erklären wir wichtige Abkürzungen und Begriffe im Bebauungsplan »
Baugenehmigung fürs Carport: Das gilt in den einzelnen Bundesländern
Leider gibt es keine bundeseinheitliche Regel, bis zu welcher Größe Carports genehmigungsfrei sind und wann nicht. Die baurechtlichen Bestimmungen der Landesbauordnungen ähneln sich zwar, dennoch gibt es leichte Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Auch das Prozedere ist unterschiedlich: In Nordrhein-Westfalen muss beispielsweise der Bau eines Carports unabhängig von seiner Größe immer angezeigt werden, während Berlin deutlich unbürokratischer agiert.
Unser Rat
- Werfen Sie immer auch einen Blick in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes sowie in den örtlichen Bebauungsplan, der für Ihr Grundstück gilt.
- Sprechen Sie vor dem Bau mit Ihrem Nachbarn, um späteren Ärger an der Grundstücksgrenze zu vermeiden.
Liste: Genehmigungsfreie Carports in den Bundesländern
Hier haben wir für Sie für jedes Bundesland aufgelistet, bis zu welcher Größe Carports noch verfahrensfrei sind.
Für alle größeren Carports und Garagen müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie im Außenbereich bauen wollen.
Innenbereich und Außenbereich sind fest stehende Begriffe aus dem Bauplanungsrecht. Innenbereiche sind Baugebiete innerhalb von Ortsteilen, Außenbereiche liegen außerhalb von Ortsteilen und soll von Bebauungen möglichst freigehalten werden.
Baden-Württemberg: Carport Baugenehmigung
Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 30 m² sind verfahrensfrei. Die mittlere Wandhöhe darf dabei nicht mehr als 3 m betragen.
Bayern: Carport Baugenehmigung
Carports und Garagen bis zu einer Fläche von 50 m² sind genehmigungsfrei.
Bei grenznahen Bebauungen (näher als 3 Meter Abstand von der Grundstücksgrenze) darf der Carport nicht länger als 9 m und die mittlere Wandhöhe nicht höher als 3 m sein.
Berlin: Carport Baugenehmigung
Seit dem Bauvereinfachungsgesetz 2002 ist das Aufstellen von Carports sehr unbürokratisch. Carports bis 30 m² Grundfläche sind genehmigungsfrei. Planen Sie einen größeren Carport, müssen Sie Ihr Vorhaben künftig nur noch der Bauaufsichtsbehörde anzeigen. Lässt diese nach vier Wochen nichts von sich hören, darf mit dem Bauen begonnen werden.
Quelle: Neue Berliner Bauordnung
Brandenburg: Carport Baugenehmigung
Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 50 m² sind genehmigungsfrei. Voraussetzung ist, dass sie zu einem Wohngebäude gehören und auf demselben Grundstück liegen. Genehmigungsfrei sind außerdem eingeschossige Garagen bis zu einer Fläche von 150 m², wenn sie den Regelungen des Bebauungsplans entsprechen.
Bremen: Carport Baugenehmigung
Carports und Garagen bis zu einer Grundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m sind verfahrensfrei.
Hamburg: Carport Baugenehmigung
Carports und Garagen bis zu einer Grundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 m sind verfahrensfrei.
Hessen: Carport Baugenehmigung
Carports bis zu einer Fläche von 50 m² sind genehmigungsfrei.
Quelle: Hessische Bauordnung (HBO) § 63
Mecklenburg-Vorpommern: Carport Baugenehmigung
Carports bis zu einer Fläche von 30 m² und einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 m sind genehmigungsfrei.
Niedersachsen: Carport Baugenehmigung
Carports und Garagen bis zu einer Grundfläche von 30m² sind baugenehmigungsfrei.
Quelle: Niedersächsiche Bauordnung (NBAuO), Absatz zu § 60, Ab. Abs. 1
Nordrhein-Westfalen: Carport Baugenehmigung
Die Bauunterlagen müssen beim geplanten Bau eines Carports in jedem Fall der Gemeinde vorgelegt werden. Ob ein Baugenehmigungsverfahren nötig ist oder nicht, entscheidet dann die Gemeinde.
Das Baugenehmigungsverfahren kann entfallen, wenn der Carport innerhalb eines Bebauungsplans gebaut wird, auf einem erschlossenen Grundstück liegt und zu einem Wohngebäude gehört.
Wenn sich die Gemeinde innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen nicht zurückmeldet, muss kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden und es darf mit dem Bauen begonnen werden.
Quelle: Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), § 63
Rheinland-Pfalz: Carport Baugenehmigung
Garagen und Carports bis 50 m² Grundfläche im Innenbereich sind genehmigungsfrei. Eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m darf dabei nicht überschritten werden.
Saarland: Carport Baugenehmigung
Carports bis zu einem Rauminhalt von 30 m³ sind genehmigungsfrei.
Quelle: Landesbauordnung Saarland, § 65
Sachsen: Carport Baugenehmigung
Garagen und Carports bis zu einer Grundflächen von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe bis 3 m sind genehmigungsfrei.
Sachsen-Anhalt: Carport Baugenehmigung
Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von 3 m sind genehmigungsfrei.
Schleswig-Holstein: Carport Baugenehmigung
Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 20 m² sind verfahrensfrei. Steht der Carport näher als 3 m an der Grenze, darf er entlang der Grundstücksgrenze nicht länger als 9 m sein und die mittlere Wandhöhe 2,75 m nicht überschreiten.
Thüringen: Carport Baugenehmigung
Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 40 m² und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m sind verfahrensfrei.
Baugenehmigung beantragen: Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Sie möchten ein größeres Carport bauen und brauchen dafür eine Baugenehmigung? Dann informieren Sie sich am besten auf der Homepage Ihrer Stadt oder Gemeinde oder direkt im Rathaus, welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen. Für den Bau eines Carports benötigen Sie in der Regel:
- das Bauantragsformular (Sie bekommen es beim Bauamt Ihrer Gemeinde)
- die Baubeschreibung (das kann auch eine Beschreibung des Herstellers sein)
- Statiknachweis (vom Statiker oder Hersteller)
Weitere Unterlagen können hinzukommen. In unserem Artikel Bauantrag stellen: 7 Tipps zur erfolgreichen Baugenehmigung haben wir wichtige Ratschläge rund um die Beantragung einer Baugenehmigung zusammengestellt.
Übrigens: Eine Dachbegrünung eignet sich fürs jedes Carports und bietet viele Vorteile. Manche Kommunen gewähren sogar Zuschüsse auf Dachbegrünungen. Mehr dazu in unserem Artikel Dachbegrünung: Aufbau eines Gründachs »
Carport ohne Baugenehmigung bauen: Welche Strafen sind möglich?
Wer keine Baugenehmigung braucht, studiert die baurechtlichen Vorschriften häufig nicht ganz genau. Oder der Carport wird gebaut, obwohl man eigentlich eine Baugenehmigung dafür beantragen müsste. Was passiert, wenn man ohne Baugenehmigung baut?
Ein Carport bleibt vom Nachbarn in der Regel nicht unentdeckt. Und so kann es schnell teuer werden, wenn Sie gegen die baurechtlichen Vorschriften verstoßen. Es drohen Geldbußen oder im schlimmsten Fall ein Abriss des Carports. Informieren Sie sich deshalb bereits vor dem Bau des Carports, welche Vorschriften Sie einhalten müssen und sprechen Sie mit Ihren Nachbarn. Und noch eine Idee: Laden Sie ihn zum Richtfest des Carports doch einfach ein!
Unsere Ratgeber-Serie rund um die Baugenehmigung
Stand: September 2021