Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen

Brief mit dem Wort Widerspruch, der in einen gelben Briefkasten eingeworfen wird.

Chancen und Erfolgsaussichten

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In Deutschland müssen Grundstückseigentümer für bebaute und bebaubare Grundstücke Grundsteuer zahlen. Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft. Sie kann zu erheblichen Änderungen bei der Berechnung der Grundsteuer führen – in einigen Fällen sogar zu deutlichen Erhöhungen.

Die gute Nachricht: Falls Sie Fehler in Ihrem finalen Grundsteuerbescheid entdecken, können Sie Widerspruch einlegen. Aber: Die Fehlersuche ist relativ aufwändig und die Erfolgsaussichten stehen meistens nicht allzu gut.

Wichtig: „Nur“ wegen einer höheren Grundsteuer lohnt sich ein Widerspruch nicht!

Denn: Die Höhe der Grundsteuer allein stellt keine Grundlage für einen rechtlich wirksamen Widerspruch dar. Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist nur sinnvoll, wenn Sie auf einen Fehler in der Berechnung stoßen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann und ob es sich lohnt, einen Widerspruch bzw. Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen. Außerdem erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen sollten.

Mit unseren Checklisten gehen Sie möglichen Fehlerquellen auf die Spur und können Schritt für Schritt überprüfen, ob Ihr Bescheid korrekt ausgestellt wurde oder ob er Fehler enthält.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Warum und für wen könnte die neue Grundsteuer teurer werden?
  2. Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen: drei Bescheide, drei mögliche Wege
  3. So legen Sie den Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid rechtlich wirksam ein
  4. So können Sie Fehler im Grundsteuerwertbescheid auch später noch korrigieren
  5. Fazit: Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ist nicht einfach, aber möglich

Warum und für wen könnte die neue Grundsteuer teurer werden?

Die neue Grundsteuer 2025 wird anders berechnet als bisher, was in vielen Fällen zu höheren Steuerzahlungen führen könnte. Besonders in gefragten Wohngegenden mit hohen Bodenrichtwerten kann dies zu einem spürbaren Anstieg der Grundsteuer führen.

Grund ist ein neues Berechnungsverfahren ab 2025 für die Grundsteuer: Der Grundsteuermessbetrag basiert nicht mehr auf den veralteten Einheitswerten, sondern auf einem neu ermittelten Grundsteuerwert, der aktuelle Bodenrichtwerte berücksichtigt. Die sind in vielen Regionen aufgrund gestiegener Immobilienpreise deutlich höher als früher. Darüber hinaus fließen auch die Größe der Gebäudeflächen sowie die Wohn- und Nutzflächen in die Berechnung ein, was eine differenziertere Bewertung ermöglicht. Höhere Steuern können sich auch daraus ergeben, dass die neuen Berechnungsgrundlagen regionale Unterschiede stärker berücksichtigen.

Neue Grundsteuer 2022

Grundsteuer richtig berechnen

Wie die Grundsteuer konkret berechnet wird, haben wir in diesem Artikel genau erklärt:

Grundsteuer berechnen: Formel & Rechenbeispiel »

Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen: drei Bescheide, drei mögliche Wege

Gebäude mit der Aufschrift Finanzamt Düsseldorf-Nord und grünem Umfeld
Die Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag erhalten Sie von Ihrem Finanzamt.
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In Deutschland erhalten Grundstückseigentümer in der Regel drei Bescheide im Zusammenhang mit der Grundsteuer. Falls Sie in einem dieser Bescheide Fehler feststellen, können Sie Rechtsmittel einlegen – also per Einspruch oder Widerspruch gegen die Bescheide vorgehen, um deren Überprüfung oder Änderung zu erwirken. Diese Bescheide sind:

  1. der Bescheid über den Grundsteuerwert (oder in einigen Bundesländern die Grundsteueräquivalenzbeträge),
  2. der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag,
  3. der finale Grundsteuerbescheid.

Gegen alle drei Bescheide können Sie sich wehren. Allerdings sind die Erfolgsaussichten oft begrenzt, insbesondere bei den beiden ersten Bescheiden, da bei den meisten Grundstückseigentümern die Einspruchsfristen bereits abgelaufen sind. Dennoch können Sie durch eine Überprüfung Fehler erkennen und diese für die nächste Grundsteuererklärung vermeiden, was langfristig Ihre Steuerbelastung reduzieren könnte.

Einspruch oder Widerspruch?

  • Wenn Sie gegen einen Bescheid des Finanzamtes vorgehen möchten, nennt man dies Einspruch. Ein Einspruch ist immer gebührenfrei.
  • Ein Verfahren gegen einen Bescheid der Gemeinde wird hingegen als Widerspruch bezeichnet. Ein Widerspruch bei der Gemeinde kann mit Gebühren verbunden sein.

Anhand unserer Checkliste (siehe unten) können Sie für jeden der drei Bescheide überprüfen, ob er korrekt ausgestellt wurde oder ob er Fehler enthält. Wenn Sie einen solchen Fehler entdecken, können Sie Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen.

1. Fehler im Bescheid über den Grundsteuerwert oder die Grundsteueräquivalenzbeträge finden

Der Bescheid über den Grundsteuerwert ist der komplexeste der drei Bescheide. Um Fehler zu finden, sollten Sie die folgenden Punkte überprüfen:

  • Kontrollieren Sie die Grundstücksdaten! Überprüfen Sie, ob Adresse, Flurstücknummer, Grundstücksfläche und Baujahr korrekt angegeben sind und mit den Angaben in Ihrer Grundsteuererklärung übereinstimmen.
  • Wurde der Grundsteuerwert richtig berechnet? In den elf Bundesländern, die das Bundesmodell anwenden, ist die Berechnung des Grundsteuerwerts besonders komplex. Sie basiert auf Faktoren wie Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer, Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Kapitalisierung und Abzinsung. Fehler in diesen Berechnungen können erhebliche Auswirkungen haben.
  • Vergleichen Sie mit eigenen Unterlagen! Gleichen Sie die Werte im Bescheid mit Ihren eigenen Unterlagen ab, z. B. dem Kaufvertrag, Bauplänen und Mietverträgen.
  • Checken Sie die Grundsteueräquivalenzbeträge: In Bayern, Hamburg und Niedersachsen wird anstelle des Grundsteuerwerts ein System mit Grundsteueräquivalenzbeträgen genutzt. Dieser Bescheid ist einfacher aufgebaut, kann jedoch ebenfalls Fehler enthalten. Prüfen Sie hier besonders die Angaben zu Wohnfläche und Grundstücksfläche sowie die korrekten Äquivalenzzahlen für diese Flächen.

2. Fehler im Bescheid über den Steuermessbetrag finden

Nahaufnahme eines Grundsteuerbescheids mit Details zur Grundstücksfläche und Wertangaben
Nichts ungeprüft lassen: Wenn Sie Fehler in den Bescheiden des Finanzamtes finden, kann das auch den finalen Grundsteuerbescheid betreffen.
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Der Bescheid über den Steuermessbetrag ist in den meisten Bundesländern relativ einfach aufgebaut. Er enthält den Grundsteuerwert aus dem ersten Bescheid und die Steuermesszahl. Diese beiden Werte werden multipliziert, um den Steuermessbetrag zu berechnen. Um mögliche Fehler zu entdecken, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

  • Ist der Grundsteuerwert korrekt übernommen? Überprüfen Sie, ob der Grundsteuerwert aus dem ersten Bescheid korrekt und vollständig in den Bescheid über den Steuermessbetrag übertragen wurde.
  • Wurde die richtige Steuermesszahl verwendet? Die Steuermesszahl ist entscheidend und variiert je nach Grundstücksnutzung (z. B. 0,31 Promille für Wohngebäude im Bundesmodell). Vergewissern Sie sich, dass die korrekte Steuermesszahl angewendet wurde.
  • Ist die Multiplikation korrekt? Kontrollieren Sie, ob die Multiplikation von Grundsteuerwert und Steuermesszahl rechnerisch korrekt ist. Die Multiplikation von Grundsteuerwert und Steuermesszahl ist rechnerisch einfach, Sie sollten Sie aber dennoch kontrollieren, denn durch Übertragungsfehler oder Rechenungenauigkeiten können sich hier Abweichungen ergeben.

3. Fehler im Grundsteuerbescheid finden und Widerspruch einlegen

Auch im finalen Grundsteuerbescheid, der in den meisten Gemeinden im ersten Quartal 2025 verschickt wird, spielt die Zahl 3 eine wichtige Rolle. Der Grundsteuerbescheid enthält drei zentrale Zahlen:

  1. Den Grundsteuermessbetrag: Dieser Wert stammt aus dem Bescheid über den Steuermessbetrag, den Sie bereits erhalten haben sollten.
  2. Den Hebesatz: Dieser wird von Ihrer Gemeinde festgelegt.
  3. Die zu zahlende Grundsteuer: Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz.

Prüfschritte für den Grundsteuerbescheid

  1. Grundsteuermessbetrag prüfen
    Vergleichen Sie den im Grundsteuerbescheid angegebenen Messbetrag mit der Zahl aus dem Bescheid über den Steuermessbetrag, um Übertragungsfehler auszuschließen.
  2. Hebesatz überprüfen
    Kontrollieren Sie, ob der im Bescheid angegebene Hebesatz mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz übereinstimmt. Dieser wird in der Regel auf der Website der Kommune veröffentlicht. Falls nicht, können Sie bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.
  3. Berechnung der Grundsteuer überprüfen
    Multiplizieren Sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, um die korrekte Höhe der zu zahlenden Grundsteuer zu prüfen.

Wann lohnt sich ein Widerspruch?

Ein Widerspruch gegen den endgültigen Grundsteuerbescheid ist nur sinnvoll, wenn eine der drei Zahlen falsch ist:

  1. Der Grundsteuermessbetrag wurde nicht korrekt übernommen.
  2. Der Hebesatz ist nicht korrekt angegeben.
  3. Die Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer ist fehlerhaft.

Wichtig: „Nur“ wegen einer höheren Grundsteuer lohnt sich ein Widerspruch nicht!

Denn: Die Höhe der Grundsteuer allein stellt keine Grundlage für einen rechtlich wirksamen Widerspruch dar. Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist nur sinnvoll, wenn Sie auf einen Fehler in der Berechnung stoßen.

So legen Sie rechtlich wirksam Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ein

Um Widerspruch einzulegen, nutzen Sie ein formloses Schreiben, das die Gründe für Ihren Widerspruch klar benennt. Sie haben hierfür genau einen Monat ab Erhalt des Bescheids Zeit (§ 355 AO). Versenden Sie den Widerspruch am besten per Einschreiben, um den fristgerechten Eingang nachweisen zu können.

Wichtig: Dies sollten Sie beachten, wenn Sie Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen

1 Der richtige Bescheid
Wo der Fehler passiert ist, muss er auch korrigiert werden. Ein Fehler beispielsweise bei der Berechnung des Grundsteuerwertes kann nur korrigiert werden, wenn man gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert vorgeht. Es bringt nichts, eine Korrektur des Grundsteuerbescheids zu verlangen, denn in diesem Bescheid ist der Fehler nicht passiert.

2 Schieben Sie es nicht auf die lange Bank
Der Fehler sollte möglichst schnell gefunden werden. Jeder Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einfach geändert werden. Dazu legt man Einspruch (gegen die Bescheide vom Finanzamt) bzw. Widerspruch (gegen den Bescheid der Gemeinde) ein

Nachweis eines geringeren Grundsteuerwerts

In elf Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) haben Grundstückseigentümer die Möglichkeit, einen niedrigeren Grundsteuerwert nachzuweisen, wenn dieser mindestens 40 Prozent unter dem vom Finanzamt ermittelten Wert liegt.

Beispiel: Das Finanzamt stellt einen Grundsteuerwert von 100.000 Euro fest. Können Sie nachweisen, dass Ihr Grundstück tatsächlich nur 60.000 Euro oder weniger wert ist, kann dieser geringere Wert anerkannt werden.

Als Nachweis kommen vor allem zwei Optionen infrage:

  • Kaufpreis
    Wenn die Immobilie innerhalb eines Jahres vor oder nach dem 1. Januar 2022 tatsächlich für einen niedrigeren Betrag verkauft wurde und die Verhältnisse unverändert sind, kann dieser Kaufpreis als aussagekräftiger Nachweis dienen.
  • Sachverständigengutachten
    Liegt kein aktueller Kaufpreis vor, können Sie ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen lassen. Dieses ermittelt den tatsächlichen Grundstückswert professionell und dient als Nachweis.

Streitfrage: Ist die Grundsteuerreform verfasssungswidrig?

Aktuell laufen mehrere Klagen gegen die Grundsteuerreform, viele Hauseigentümer haben Widerspruch eingelegt. Ihr Argument: Die Bemessungsgrundlage nach dem Bodenrichtwert wird nicht grundstücksgenau ermittelt, könnte somit gar verfassungswidrig sein.

Wir informieren über die Hintergründe zur Streitfrage in unserem Artikel zur Grundsteuer: Ist das Bundesmodell verfassungswidrig?

Achtung: Die Einspruchsfrist gegen die Grundsteuerreform (also gegen die Berechnungsgrundlage als solches) ist mittlerweile bereits abgelaufen, somit bleibt hier das Urteil abzuwarten. Was in diesem Beitrag beschrieben wird, ist der Widerspruchs- bzw. Einspruchsweg gegen den Grundsteuerbescheid (also Ihren ganz persönlichen Bescheid).

So können Sie Fehler im Grundsteuerwertbescheid auch später noch korrigieren

Kleine bunte Modellhäuser, die auf gestapelten Münzen stehen, symbolisieren steigende Kosten
Es geht um viel Geld. Deshalb sind mehrere Musterklagen gegen die neue Grundsteuer anhängig, da viele Bürger und Eigentümer besorgt über die möglichen finanziellen Auswirkungen sind.
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Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist können Sie Fehler im Grundsteuerwertbescheid korrigieren lassen – mit einer sogenannten fehlerbeseitigenden Fortschreibung. Aber Achtung: Diese Korrektur gilt nur für die Zukunft und wird erst zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.

Wann ist eine Korrektur möglich? Die Hürde liegt bei 15.000 Euro: Der Grundsteuerwert muss um mindestens diesen Betrag zu hoch angesetzt sein, damit eine Korrektur möglich ist. Diese Regel soll sicherstellen, dass nur größere Fehler korrigiert werden – etwa eine falsche Grundstücksgröße oder Wohnfläche. Die fehlerbeseitigende Fortschreibung betrifft nur den Grundsteuerwertbescheid. Aber keine Sorge: Wird dieser Wert korrigiert, hat das in der Regel auch Auswirkungen auf künftige Steuerberechnungen und kann Ihre Grundsteuerlast senken.

Tipp: Schauen Sie sich den Bescheid über den Grundsteuerwert genau an – auch nach Ablauf der Einspruchsfrist. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Korrektur für die Zukunft bares Geld sparen.

Fazit: Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ist nicht einfach, aber möglich

  • Ab 2025 drohen höhere Grundsteuern – vor allem in gefragten Wohnlagen. Grund sind neue Berechnungsgrundlagen wie aktuelle Bodenrichtwerte.
  • Drei Bescheide sind entscheidend: Grundsteuerwert, Steuermessbetrag und Grundsteuerbescheid. Fehler können Sie per Einspruch (gegen die ersten beiden) oder Widerspruch (gegen den Grundsteuerbescheid) anfechten.
  • Falsche Daten, fehlerhafte Berechnungen oder inkorrekte Hebesätze? Mit unseren Checklisten (siehe oben) gehen Sie möglichen Fehlerquellen auf die Spur. Legen Sie Einspruch oder Widerspruch ein – beim Finanzamt kostenlos, bei der Gemeinde meist gebührenpflichtig.
  • Nach Fristablauf hilft eine fehlerbeseitigenden Fortschreibung. Bei Fehlern ab 15.000 Euro können Bescheide angepasst und künftige Steuern reduziert werden.

Hinweis: Ohne Gewähr! Die bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie decken nicht alle individuellen Fälle ab. Außerdem haben wir sie für Laien etwas vereinfacht. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.

Stand: Januar 2025