Balkonkraftwerk: Was müssen Mieter und Vermieter beachten?

Stecker-Solargerät am Balkon

Antworten auf häufigsten Mieterfragen

Foto: Kleines Kraftwerk

Mittlerweile speisen in Deutschland bereits 500.000 Balkonkraftwerke Strom ins Netz ein − Tendenz steigend. Gerade bei Mietern gibt es aber noch viele rechtliche Unklarheiten, was Stecker-Solargeräte betrifft: Darf die Installation eines Balkonkraftwerks vom Vermieter noch verboten werden oder ist sie jetzt grundsätzlich erlaubt? Was ist zu beachten, wenn man als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren möchte?

Im Juli 2024 beschloss der Bundestag rechtliche Vereinfachungen zur Nutzung von Balkonkraftwerken. Was ist nun konkret erlaubt?

Dürfen Vermieter den Betrieb einer Stecker-Solaranlage verbieten?

Charlotte Peitsmeier
Charlotte Peitsmeier, Rechtsanwältin bei Koenen Bauanwälte

Grundsätzlich gilt, dass sämtliche bauliche Veränderungen, die Mieter vornehmen möchten, immer der Erlaubnis des Vermieters bedürfen.

„So auch die Errichtung eines Balkonkraftwerkes", erklärt Anwältin Peitsmeier. „Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass diese das äußere Erscheinungsbild des Balkons oder Daches dauerhaft verändern.“ Deshalb konnten Vermieter die Zustimmung zum Bau einer Stecker-Solaranlage bislang ohne Begründung verweigern.

Das hat sich nun geändert. „Das im Juli verabschiedete Gesetz sieht nun vor, dass es sich bei Stecker-Solargeräten um sogenannte privilegierte bauliche Veränderungen handelt – also um solche von gesellschaftlich besonderer Relevanz.“ Dazu gehören neben Stecker-Solargeräten auch beispielsweise die Rollstuhlrampe vor dem Haus oder die E-Ladestation für das Elektroauto. Daher müssen sie vom Vermieter grundsätzlich akzeptiert werden.

„Das bedeutet tatsächlich, dass ich als Mieter künftig einen rechtlichen Anspruch auf Errichtung eines Balkonkraftwerks habe. Der Wunsch darf nur in absoluten Ausnahmefällen versagt werden“, erklärt Anwältin Peitsmeier.

Das gilt auch für Immobilienbesitzer, deren Wohnung Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist: Auch die übrigen WEG-Mitglieder dürfen die Errichtung eines Balkonkraftwerks nicht mehr blockieren.

Was müssen Mieter beachten, wenn sie ein Balkonkraftwerk anbringen wollen?

Die Entscheidung über das „ob“ der Errichtung einer Stecker-Solaranlage liegt seit Juli 2024 zwar nicht mehr bei den Vermietern, dennoch haben sie weiterhin ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der Anlage.

„Im Mietvertrag können hierzu Vorgaben getroffen werden, zum Beispiel was die Größe, die Anzahl der zu verbauenden Module oder die farbliche Gestaltung angeht“, weiß Charlotte Peitsmeier. „Unabhängig davon, hat man als Mietpartei Verkehrssicherungspflichten einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass Geräte richtig befestigt sind und von ihnen keine Gefahr für andere ausgeht.“

Markus Struck
Markus Struck, Mitgründer von Kleines Kraftwerk
Kleines Kraftwerk

Zusätzlich besteht weiterhin die Anmeldepflicht, gibt Markus Struck, Gründer des Solarunternehmens Kleines Kraftwerk, zu bedenken: „Wer ein Balkonkraftwerk betreiben will, muss es im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Das ist mittlerweile relativ einfach und digital möglich. Die zuvor notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett.“

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Wie können Vermieter überprüfen, ob eine Solaranlage vernünftig angebracht wurde?

Vermieter dürfen die Errichtung eines Balkonkraftwerks zwar grundsätzlich nicht mehr untersagen, dennoch müssen die Vermieter vorab über die Maßnahme informiert werden.

„Ein etwaiger Nachweis über die statische Sicherheit durch ein Fachunternehmen gehört zu den Vorgaben, die Vermieter treffen dürfen. Die Mieter müssen im Vorfeld mit dem Vermieter Rücksprache halten, welche Anforderungen gestellt werden“, so die Koenen-Anwältin. „Bestehen Sicherheitsbedenken, können Vermieter die Anbringung durch ein Fachunternehmen verlangen.“ Grundsätzlich gilt, die Interessen beider Seiten in ein Gleichgewicht zu bringen.

„Die meisten Balkonkraftwerke werden mit einer modifizierten Dachanbringung geliefert. Sie bietet besonders für die Montage an Balkongeländern nicht den besten Schutz“, erörtert Struck. Interessierte sollten sich dementsprechend nicht nur über die Leistung der Module, sondern auch über ihre Befestigung informieren.

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Was tun bei Beschwerden anderer Mieter über das Balkonkraftwerk?

Ab wann ist eine Beschwerde gerechtfertigt? Grundsätzlich gilt in der Nachbarschaft das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Daraus folgt unter anderem auch, dass mit der Errichtung einer Stecker-Solaranlage keine unzumutbaren Beeinträchtigungen anderer Miet- oder Eigentümerparteien einhergehen dürfen.

„Wann dies der Fall ist, bleibt eine Frage des Einzelfalls. Gerechtfertigt kann eine Beschwerde etwa dann sein, wenn von einer Anlage eine dauerhafte Blendewirkung auf den Nachbarbalkon ausgeht“, erklärt die Anwältin. Im Zweifel gilt: Miteinander sprechen und vermitteln. Gegebenenfalls kann die Ausrichtung der Anlage angepasst werden, damit sie die Nachbarn nicht stört.