Steuertipp: Zweitwohnung steuerlich absetzen

Paar in eigener Wohnung

Rechtliche Voraussetzungen

Foto: Goodluz/Depositphotos.com

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung − und somit zwei Haushalte − unterhält, kann diese doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Damit diese Kosten steuerlich anerkannt werden, müssen allerdings bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Doppelte Haushaltsführung: Welche Voraussetzungen gelten?
  2. Zweitwohnung steuerlich absetzen: Diese Kosten dürfen Sie in Abzug bringen
  3. So funktioniert's: Zweitwohnung in der Steuererklärung absetzen

Doppelte Haushaltsführung: Welche Voraussetzungen gelten?

1. Zweitwohnung: Berufliche Gründe

Damit die vom Finanzamt so genannte "doppelte Haushaltsführung" steuerlich abgesetzt werden kann, muss der zweite Haushalt aus beruflichen Gründen erforderlich sein. Was bedeutet: Die Zweitwohnung muss am Arbeitsort liegen. Wer hingegen eine Zweitwohnung anmietet, um dem oder der Liebsten näher zu sein, geht leer aus.

2. Hauptwohnsitz als Lebensmittelpunkt

Der Hauptwohnsitz (also das "eigentliche" Zuhause) muss der Lebensmittelpunkt sein, also dort, wo der Arbeitnehmer seinen Familien- oder Freundeskreis hat und in den er regelmäßig zurückkehrt.

Tipp: Die Regelungen zur doppelten Haushaltsführung gelten sowohl für inländische als auch für ausländische Beschäftigungsorte.

3. Entfernung zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz

Pendler auf dem Weg zur Arbeit
Gerade für Fernpendler kann es sich lohnen, eine Zweitwohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes zu mieten.
Pixabay

Dieser Punkt ist etwas kniffliger. Denn es muss eine erhebliche Entfernung zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsort bestehen, der rechtfertigt, dass eine tägliche Hin- und Rückfahrt nicht zumutbar ist. In der Regel wird eine Entfernung von mehr als 50 Kilometern als ausreichend angesehen, wobei auch die Zeit, die für die Fahrt aufgewendet wird, eine Rolle spielt.

Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfe weist ausdrücklich darauf hin: „Nur wer länger als eine Stunde von seiner Hauptwohnung zur Arbeit fahren muss, kann eine Nebenwohnung in Arbeitsnähe in seiner Steuererklärung abrechnen“. Im Einzelfall prüft das Finanzamt sehr genau, ob das so ist.

Fallbeispiel

Der Bundesverband Lohnsteuerhilfe berichtet von einem Fall, bei dem ein Pendler aus Münster auf seinen Kosten für Umzug, Miete, Möbel und Heimfahrten für die neu eingerichtete Zweitwohnung sitzen blieb, weil dem Finanzamt die Zweitwohnung nicht weit genug entfernt vom Erstwohnsitz lag. Auch seine Klage vor dem Finanzgericht Münster (Az. 1 K 1448/22 E) wurde abgewiesen.

Anhand des Routenplaners von Google Maps wiesen die Richter nach, dass der Pendler während des Berufsverkehrs von der Hauptwohnung höchstens 50−55 Minuten zur Arbeit fährt. Dass es mal länger wegen Baustellen dauerte, fiel nicht ins Gewicht. Dabei lag die Zweitwohnung von seinem Büro nur einen Kilometer entfernt − eine deutliche Wegersparnis im Vergleich zu seiner 30 km entfernten Hauptwohnung. Aber das war dem Finanzamt zu wenig, es wollte nicht zahlen.

Steuerexperte Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfe erklärt: „Die Klage wäre erfolgreich gewesen, wenn er von der Hauptwohnung zur Arbeit über eine Stunde oder mehr als 50 Kilometer hätte fahren müssen.“ Erst damit wäre die Grenze des Zumutbaren überschritten gewesen. Der unglückliche Pendler lag in diesem Fall allerdings unter dieser Schwelle, sodass kein doppelter Haushalt anerkannt wurde, so bestätigt es ein Schreiben der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben, Az. IV C 5 - S 2353/19/10011 :006).

4. Alle Kosten müssen belegbar sein

Dieser Punkt ist selbstverständlich. Wer die doppelte Haushaltsführung geltend machen möchte, muss dies auch beweisen können. Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung − wie Miet-, Umzugs-, Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen (für die ersten drei Monate) − müssen nachweisbar sein. Dazu gehört natürlich auch, dass der Zweitwohnsitz bei den zuständigen Behörden angemeldet sein muss.

Es ist ratsam, alle Belege sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren, um die Ausgaben gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können. Achtung: Unangemessen hohe Kosten werden gegebenenfalls nicht anerkannt.

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Zweitwohnung steuerlich absetzen: Diese Kosten dürfen Sie in Abzug bringen

Haus auf Geldscheinen
Wer die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung geltend macht, spart viel Geld.
Creativ Collection

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält und über die Grenze der Zumutbarkeit fällt, kann die Mehrausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Das lohnt sich:

  • Für die Zweitwohnung können inklusive Nebenkosten maximal 1.000 Euro im Monat abgesetzt werden. Auch die Zweitwohnungsteuer zählt zu den Unterkunftskosten und fällt unter diese Grenze, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 30/21).
  • Auch die Ausgaben für den Umzug, das Renovieren und die nötige Einrichtung, zum Beispiel für Möbel, Teppich, Kühlschrank und andere notwendige Einrichtungsgegenstände, können steuerlich angerechnet werden.
  • In den ersten drei Monaten können bis zu 28 Euro Verpflegungspauschale pro Tag steuerlich gutgeschrieben werden.
  • Darüber hinaus rechnen Pendler die wöchentlichen Heimfahrten zum Erstwohnsitz ab:
    • Bis 20 Kilometer (einfachen Fahrt): 30 Cent/km
    • Ab dem 21. Kilometer: 38 Cent/km
    • Alternativ sind die Ticketkosten für Bus oder Bahn absetzbar.

So funktioniert's: Zweitwohnung in der Steuererklärung absetzen

Die zusätzlichen Kosten für die doppelte Haushaltsführung können Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Tragen Sie die Kosten für die Zweitwohnung in der Steuererklärung in die „Anlage N − Doppelte Haushaltsführung“ ein.

Kompetenten Rat bieten auch die örtlichen Beratungsstellen, die auf der Homepage des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (www.bvl-verband.de) zu finden sind.

Stand: Juli 2024